434/AB XXV. GP

Eingelangt am 21.03.2014
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-11.500/0001-I/PR3/2014     
DVR:0000175
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 


Wien, am     . März 2014

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Hafenecker und weitere Abgeordnete haben am 23. Jänner  2014 unter der Nr. 446/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Traisental Schnellstraße S34 gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1 und 2:

  Ø   Wann soll Baubeginn für den 1. Abschnitt der S34 sein?

  Ø   Für wann ist die Fertigstellung des 1. sowie des 2. Bauabschnittes geplant?

 

Seitens der ASFINAG wird angestrebt, den Antrag zur Einleitung des UVP-Verfahrens für die S 34 Traisental Schnellstraße im ersten Quartal 2014 einzubringen. Da einerseits das Ergebnis des UVP-Verfahrens nicht vorweg genommen werden kann und sich zudem mit 1. Jänner 2014 der Instanzenzug geändert hat (Schaffung einer zusätzlichen Berufungsinstanz in Form des Bundesverwaltungsgerichts) kann derzeit - wie für alle UVP-pflichtigen Bauvorhaben - keine Aussage zum Baubeginn getroffen werden.

 

 

Zu Frage 3:

  Ø   Gibt es bis dato neue Erkenntnisse durch die Erstellung der Umweltverträglichkeitserklärung?

 

Die Erarbeitung der Umweltverträglichkeitserklärung wurde fachlich plangemäß abgeschlossen und seitens der ASFINAG für umweltverträglich befunden.

 

 

Zu Frage 4:

  Ø   Wann wird mit dem Bau der B334 als Verlängerung der S34 nach Traisen begonnen?

 

Die S 34 Traisental Schnellstraße ist mit der Streckenbezeichnung „St. Pölten/Hafing (B 1) – Knoten St. Pölten/West (A 1) – Wilhelmsburg/Nord (B 20)“ im Verzeichnis 2 des Bundesstraßengesetzes (BStG) verankert. Der Zuständigkeitsbereich der ASFINAG ist auf diese Streckenbezeichnung begrenzt.

 

 

Zu Frage 5:

  Ø   Wie hoch werden derzeit die Kosten für die Umsetzung des Gesamtprojektes S34 geschätzt?

 

Die Kosten für das Gesamtvorhaben S 34 betragen nach aktueller Kostenschätzung des Einreichprojekts rund € 207 Mio.

 

 

Zu Frage 6:

  Ø   Gibt es bereits einen Finanzierungsplan und wenn ja, wie sieht dieser aus?

 

Die Realisierung und Finanzierung der S 34 ist im mittelfristigen Bauprogramm der ASFINAG abgebildet.

 

 

Zu Frage 7:

  Ø   Inwieweit haben die Ausgaben für die „Griechenlandhilfe“ und den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) den Baubeginn der S34 beeinflusst?

 

Die ASFINAG erfüllt ihre Aufgaben rein nutzerfinanziert aus den Einnahmen aus der Vignette und der Lkw-Maut und erhält dafür kein Steuergeld. Es gibt damit keinerlei Zusammenhang zwischen der „Griechenlandhilfe“ und dem Baubeginn der S 34.