437/AB XXV. GP
Eingelangt am 21.03.2014
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am März 2014
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0019-I/4/2014
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 450/J vom 23. Januar 2014 der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
§ 5 IKTKonG, BGBl. I Nr. 35/2012, verpflichtet alle Vertragspartnerinnen und Vertragspartner des Bundes im Waren- und Dienstleistungsverkehr, unabhängig von ihrer Unternehmensgröße, zur Ausstellung und Übermittlung von elektronisch strukturierten Rechnungen.
Um eine e-Rechnung an den Bund einbringen zu können, muss sich die Vertragspartnerin bzw. der Vertragspartner zuerst am Unternehmensserviceportal (USP) anmelden. Die Registrierung und weitere Nutzung des USP ist kostenfrei.
Über den genauen Umstellungsgrad der Lieferantinnen und Lieferanten kann keine Stellungnahme abgegeben werden, da auch ohne Umstellung nach Anmeldung am USP jederzeit und kostenfrei ad-hoc Rechnungen an den Bund erstellt oder hochgeladen und übermittelt werden können. Eine in die jeweilige Software-Landschaft integrierte Großumstellung kann auch später erfolgen und beeinträchtigt die Rechnungserstellung an den Bund nicht.
Aufgrund der bisher eingebrachten e-Rechnungen kann weiter davon ausgegangen werden, dass die meisten Lieferantinnen und Lieferanten kein Problem mit der e-Rechnung haben.
Mit Stand 12. Februar 2014 wurden bereits 58.200 e-Rechnungen von ungefähr 3.500 unterschiedlichen Lieferantinnen und Lieferanten an diverse Bundesdienststellen eingebracht.
Große Lieferanten wie die Telekom oder die Post hatten per 1. Jänner 2014 deren Umstellung auf integrierte Mengenabfertigung abgeschlossen und aktuell (offensichtlich) keine Einschränkungen bei der Erstellung und Übermittlung von e-Rechnungen.
Zu 2.:
Von Seiten des Finanzministeriums gab es umfangreiche Informationsmaßnahmen, die auch mit der Wirtschaftskammer Österreich abgestimmt und zum Teil gemeinsam durchgeführt wurden:
Zu 3.:
Alle Informationen zum Thema e-Rechnung an den Bund werden unter www.erb.gv.at zur Verfügung gestellt.
Das USP Service Center steht mit einer Telefon-Hotline den Vertragspartnerinnen und den Vertragspartnern von Montag-Freitag zur Verfügung. Die dort beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden durch das Bundesministerium für Finanzen intensiv zum Thema e-Rechnung an den Bund und Registrierung am USP geschult.
Weiters wurden zwei E-Mail Postkörbe (einer für fachliche Fragen/einer für technische Fragen) zur Verfügung gestellt, um Fragen der Vertragspartnerinnen und der Vertragspartnern zu beantworten.
Darüber hinaus ist auf folgende Maßnahmen hinzuweisen:
· Es gab eine eigene Informationsveranstaltung des Bundesministeriums für Finanzen für Softwarehersteller, damit diese sich auf das Thema e-Rechnung an den Bund einstellen konnten und so Produkte für die Vertragspartnerinnen und Vertragspartner zur Verfügung stellen konnten. Zusätzlich wurden diese bei den diversen Veranstaltungen der WKÖ über die e-Rechnung informiert.
· Das Bundesministerium für Finanzen hat in Zusammenarbeit mit der Kammer der Wirtschaftstreuhänder eine Informationsveranstaltung zum Thema e-Rechnung an den Bund veranstaltet. Ziel war es Steuerberaterinnen und Steuerberater zu informieren, damit diese ihre Klienten über die e-Rechnung an den Bund informieren und für diese auch e-Rechnung ausstellen können.
Zu 4.:
Gemäß § 5 IKTKonG gilt die gesetzliche Verpflichtung zur Ausstellung und Verpflichtung einer elektronisch strukturierten Rechnung für alle Vertragspartnerinnen und Vertragspartner seit dem 1. Jänner 2014. Bundesdienststellen dürfen gemäß § 5 IKTKonG keine Papierrechnungen mehr akzeptieren.
Von Seiten des Bundesministeriums für Finanzen wurden alle technischen Voraussetzungen zeitgerecht eingerichtet. Seit 2013 ist es möglich, elektronisch strukturierte Rechnungen an alle Bundesdienststellen zu übermitteln.
Alle wesentlichen Stellen waren umfassend informiert.
Zu 5.:
Gemäß § 5 IKTKonG
gilt die Verpflichtung zur Ausstellung und Übermittlung von
e-Rechnungen für alle Vertragspartnerinnen und Vertragspartner des Bundes.
Folgende Ausnahmebestimmungen wurden festgelegt:
· Gemäß § 1 Abs. 3 e-Rechnungsverordnung, BGBl. II Nr. 505/2012, gilt diese Verpflichtung für ausländische Vertragspartnerinnen und Vertragspartner nur nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten.
· Gemäß § 1 Abs. 4 e-Rechnungsverordnung gilt die Verpflichtung zur Ausstellung und Übermittlung von e-Rechnungen nicht für Bar- und Sofortzahlungen, bei denen die schuldbefreiende Wirkung mit dem Zahlungsvorgang eintritt.
Darüber hinaus gibt es keine gesetzlichen Ausnahmeregelungen. Somit sind auch alle regionalen Zulieferer von Bundesschulen betroffen. Österreichweit gibt es ca. 6.000 Schulen, davon sind ca. 570 Bundesschulen.
Die Zulieferer von Schulen wurden wie alle anderen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner des Bundes im Wege der Wirtschaftskammer, vom Bundesministerium für Finanzen (siehe die zu Frage 2 aufgelisteten ausführlichen Informationsmaßnahmen), diversen Medien und von den beschaffenden Dienststellen selbst über die Verpflichtung zur e-Rechnung in Kenntnis gesetzt.
Zu 6.:
Die Einbringung von e-Rechnungen an den Bund im Wege des USP ist kostenfrei. Ebenso ist die Registrierung am USP kostenlos. Die Einbringung von e-Rechnungen im Wege des Serviceproviders der BBG ist für Vertragspartner der BBG ebenfalls kostenlos.
Als technische Voraussetzung für die Einbringung einer e-Rechnung an den Bund genügen ein PC und ein Internetanschluss. Nach Anmeldung am USP steht das Onlineformular für die Erfassung und Einbringung von e-Rechnungen kostenlos zur Verfügung. Dies ist derzeit die meistgenutzte Einbringungsform.
Was Systemberater, Softwarehersteller, Serviceprovider oder Steuerberater für die Bereitstellung entsprechender Funktionen verlangen, ist dem Bundesministerium für Finanzen nicht bekannt.
Zu 7.:
Die Umsetzung der e-Rechnung an den Bund wurde seitens des Bundesministeriums für Finanzen vor allem wegen des hohen Nutzenpotentials für die österreichischen Unternehmen und die öffentliche Verwaltung vorangetrieben. Die Basisinitiative ging von der WKÖ aus, für die auch eine international beachtete Studie erstellt wurde.
Die von der WKÖ beauftragte Studie (Billentis-Studie) geht von Kosteneinsparungen im Bereich von 1-2% des Umsatzes eines Unternehmens aus und von einer Amortisationsdauer allenfalls anfallender Projekt- und Implementierungskosten von 0,5 -1,5 Jahren.
Die Untersuchung der Wirtschaftskammer geht bei ausschließlicher Verwendung elektronischer Rechnungen im B2B-Bereich von einem jährlichen Nutzenpotential von neun Milliarden Euro aus. Gleichzeitig sieht die Untersuchung ein mögliches Nutzenpotential im öffentlichen Sektor von 590 Millionen Euro, davon rund 70 Millionen Euro beim Bund.
Die Billentis-Studie ist unter folgendem Link zum Download abrufbar: https://www.wko.at/Content.Node/kampagnen/e-rechnung/Nutzenpotentiale_der_E-Rechnung_2013.html
Zu 8.:
Das Unternehmensserviceportal wie auch das Web-Service der e-Rechnung sind Eigenentwicklungen des Bundesministeriums für Finanzen mit der BRZ GmbH. Die Integration und weitere Verarbeitung der e-Rechnung im Rechnungswesen des Bundes ist integriert im Funktionalitätsportfolio der vorhandenen SAP-Standardanwendung.
Die Projektkosten der e-Rechnung auf Seiten des Bundesministeriums für Finanzen sind aktuell mit ca. 1,4 Millionen Euro zu beziffern.
Mit freundlichen Grüßen