439/AB XXV. GP

Eingelangt am 21.03.2014
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-13.000/0001-I/PR3/2014     
DVR:0000175
 

 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 


Wien, am     . März 2014

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.a  Brunner, Freundinnen und Freunde haben am 21. Jänner  2014 unter der Nr. 414/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Vertretung von Umweltinteressen gerichtet.

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 6:

Ø  Welche formellen und informellen Gremien, Kommissionen, Komitees, Ausschüsse, Beiräte und andere inter- bzw. intraministerielle Arbeits- und Verhandlungsgruppen, an denen beispielsweise VertreterInnen anderer Ministerien, LändervertreterInnen, Sozialpartner, weitere Interessenvertreter teilnehmen beziehungsweise eingeladen werden, gibt es in Ihrem Ministerium?

Ø  Welche Themen werden in diesen inter- und intraministeriellen Gremien behandelt?

Ø  Welche Entscheidungen werden in diesen inter- und intraministeriellen Gremien getroffen?

Ø  Wie sind diese Gremien zusammengesetzt bzw. welche Organisationen und Vertretungen werden dazu eingeladen?

Ø  Wodurch sind diese Gremien grundsätzlich legitimiert?

Ø  Wodurch ist die Zusammensetzung dieser Gremien legitimiert?

 

Folgende Beiräte, in denen Umweltthemen behandelt werden, sind in meinem Ressort eingerichtet:

 

In der Regel werden die einzelnen Mitglieder zur Begutachtung der Entwürfe von Gesetzen und Verordnungen, die das Kraftfahrwesen betreffen, herangezogen.

 

Zusammensetzung:

I. aus je einem Vertreter des Interessenkreises

            1.         Kraftfahrzeugbauindustrie,

            2.         Kraftfahrzeughilfsindustrie,

            3.         Karosseriebauindustrie,

            4.         Kraftfahrzeugmechanikergewerbe,

            5.         Kraftfahrzeughandel,

            6.         Versicherungsunternehmungen,

            7.         Güterbeförderungsgewerbe,

            8.         Personenbeförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen,

            9.         Autobusunternehmungen,

            10.       Berufskraftfahrer des Güterbeförderungsgewerbes,

            11.       Berufskraftfahrer der Personenbeförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen,

            12.       Berufskraftfahrer im Privatdienstverhältnis,

            13.       Werkverkehr,

            14.       Privatunternehmungen des öffentlichen Eisenbahnverkehrs,

            15.       Fahrschulen,

            16.       Fahrschullehrer und Fahrlehrer,

            17.       Mineralölwirtschaft,

            18.       Feuerwehren,

            19.       Ziviltechniker.

II. aus bis zu zwei Vertretern des Interessenkreises

            1.         gewerbliche Wirtschaft,

            2.         Land- und Forstwirtschaft,

            3.         unselbständig Erwerbstätige,

            4.         Sozialversicherung,

            5.         Vereine von Kraftfahrzeugbesitzern,

            6.         Vereine zur Förderung der Verkehrssicherheit,

            7.         Vereine, die Verkehrsteilnehmer vertreten.

Legitimation:

§ 130 Abs. 2 KFG

 

Beratungsgremium, das bei Auftreten besonderer Ereignisse im Hinblick auf die österreichische Energieversorgung zusammentritt

 

 

Zusammensetzung:

bmvit, BMWFW, BKA, BMeiA, BMF, BMI, BMLVS, BMLFUW, Wirtschaftskammer Österreich, Landwirtschaftskammer Österreich, Bundesarbeitskammer, Österreichischer Gewerkschaftsbund, Industriellenvereinigung, E-Control, Bundesländer, Mineralölindustrie, Energiehandel, E-Wirtschaft, im Hauptausschuss des Nationalrates vertretenen Parteien

Legitimation:

§ 36 Energielenkungsgesetz

 

Plattform zur Verbesserung der Sicherung der Rohstoffversorgung

 

Zusammensetzung:

bmvit, BMWFW, BMLFUW, Universitäten, Forschungsförderungsgesellschaft, Industriellenvereinigung, Wirtschaftskammer Österreich

Legitimation:

§ 8 BMG

 

Interministerielle Koordinierung, Entwicklung von Maßnahmen und Umsetzungsplänen

 

Zusammensetzung:

bmvit, BMWFW, BMLFUW

Legitimation:

§ 8 BMG

 

Die Hauptaufgabe besteht darin, zu klären, ob Mobilfunk (Handy, Handymasten), aber auch andere Quellen hochfrequentierter elektromagnetischer Strahlung (z.B. Fernsehen, Rundfunk) nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft die Gesundheit des Menschen beeinträchtigen.

 

Zusammensetzung:

Ausschließlich aus WissenschaftlerInnen der einschlägig relevanten Studienrichtung (Technik und Medizin).

Legitimation:

§ 8 BMG

 

 

Aufgabe:

Beratung/Empfehlung für die Steuerungsgruppe

Zusammensetzung:

Bmvit, BMLFUW, BMWFW, 9 ExpertInnen aus Wirtschaft/Kammern, Industrie/IV, Forschung, Verwaltung

Legitimation:

Eingesetzt durch interministerielle Steuerungsgruppe Elektromobilität, Ministerratsbeschluss vom 5. Oktober 2010

 

 

Zu den Fragen 7 bis 9:

Ø  Stellt Ihr Ministerium Ressourcen zur Unterstützung der Teilnahme von zivilgesellschaftlichen Organisationen an diesen Gremien zur Verfügung?

Ø  Wenn nein, warum nicht?

Ø  Wenn ja, wie viel, in welcher Form, an welche Organisationen und für die Teilnahme an welchen Gremien?

 

 

Es werden keinerlei Ressourcen für die Teilnahme zur Verfügung gestellt.