44/AB XXV. GP
Eingelangt am 17.01.2014
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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GZ: BMI-LR2220/0003-II/1/b/2014
Wien, am 16. Jänner 2014
Die Abgeordneten zum Nationalrat KO Strache, Vilimsky haben am 18. Dezember 2013 unter der Zahl 328/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "die geplante Schließung von 100 Polizeiinspektionen" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4 und 10 bis 13:
Die
österreichische Bundespolizei bekennt sich als modernes
Dienstleistungsunternehmen zu einem zeitgemäßen
Qualitätsmanagement, in dessen Rahmen unter anderem auch die Strukturen
immer wieder kritisch, inwieweit diese noch den internen Anforderungen (hinsichtlich
Effizienz und Effektivität der eigenen Aufgabenwahrnehmung) sowie den
Bedürfnissen der Bevölkerung nach Sicherheit entsprechen, hinterfragt
werden. So wurden insbesondere in den vergangenen Jahren unter
Berücksichtigung sämtlicher sicherheitsdienstlich
relevanten Faktoren und regionaler Gegebenheiten den exekutiven
Außendienst stärkende Strukturmaßnahmen bei gleichzeitiger
Reduzierung des Administrationsaufwandes gesetzt, wodurch ein effektiver und
flexibler Einsatz der vorhandenen Personal- und Sachressourcen garantiert und
ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der sicherheitsdienstlichen
Betreuung in den jeweiligen Regionen geleistet werden konnte.
Für die sicherheitsdienstliche Versorgung einer Region ist nicht die bloße Existenz einer Sicherheitsdienststelle, sondern die tatsächliche rasche Verfügbarkeit von gut ausgebildeten und ausgerüsteten Exekutivbediensteten maßgeblich.
Dieser
Intention folgend ist eine stetige Weiterentwicklung der
Organisationsstrukturen insbesondere im Hinblick auf
die Optimierung der sicherheitsdienstlichen Grundversorgung, der
Zurverfügungstellung spezialisierter Dienste und der weiteren
Erhöhung der Außendienst-Präsenz sowie der erforderlichen
operativen Flexibilität in den Regionen im Dienste der öffentlichen
Sicherheit unabdingbar. Im Zusammenhang mit den kolportierten Dienst-stellenstrukturmaßnahmen
bedeutet das die Beibehaltung sämtlicher Arbeitsplätze bei
gleichzeitiger Anpassung an die Anforderungen und Bedürfnisse der
Bevölkerung einschließlich der Einbeziehung spezieller
Einsatzkräfte im Rahmen bestmöglicher Disponibilität
operativer Einheiten in Verbindung mit entsprechend
verhältnismäßigen Interventionszeiten.
Eine
seriöse Angabe über die Anzahl und die konkret betroffenen
Dienststellen sowie der Zeitpunkt der eventuell von der Optimierung der
Organisationsstrukturen betroffenen Exekutivdienststellen
ist im gegenwärtigen Stadium der Planungsarbeiten noch nicht möglich.
Nach Vorliegen eines Endergebnisses werden die sukzessiv zu erfolgenden
Umsetzungsmaßnahmen unter entsprechender Berücksichtigung der
berechtigten sozialen Interessen der allenfalls davon betroffenen Bediensteten
berücksichtigt werden.
Zu den Fragen 5 und 6:
Zum Stichtag 1. Dezember 2013 bestand auf Ressortebene ein Personalstand von 27.789 Exekutivbediensteten. Im Bereich der Landespolizeidirektionen versahen 23.439 Exekutivbedienstete exekutiven Außendienst.
Zu den Fragen 7 und 8:
Bis Ende des Jahres 2016 erreichen 46 Exekutivbeamtinnen und -beamte das gesetzliche Pensionsantrittsalter. Deren Nachbesetzung ist gesichert.
Zu Frage 9:
Zum Stichtag 1. Dezember 2013 befanden sich 1.715 Vertragsbedienstete in exekutivdienstlicher Ausbildung.