44/AB XXV. GP

Eingelangt am 17.01.2014
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0003-II/1/b/2014

Wien, am 16. Jänner 2014

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat KO Strache, Vilimsky haben am 18. Dezember 2013  unter der Zahl 328/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "die    geplante Schließung von 100 Polizeiinspektionen" gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4 und 10 bis 13:

Die österreichische Bundespolizei bekennt sich als modernes Dienstleistungsunternehmen zu einem zeitgemäßen Qualitätsmanagement, in dessen Rahmen unter anderem auch die Strukturen immer wieder kritisch, inwieweit diese noch den internen Anforderungen (hinsichtlich Effizienz und Effektivität der eigenen Aufgabenwahrnehmung) sowie den Bedürfnissen der Bevölkerung nach Sicherheit entsprechen, hinterfragt werden. So wurden insbesondere in den vergangenen Jahren unter Berücksichtigung sämtlicher sicherheitsdienstlich
relevanten Faktoren und regionaler Gegebenheiten den exekutiven Außendienst stärkende Strukturmaßnahmen bei gleichzeitiger Reduzierung des Administrationsaufwandes gesetzt, wodurch ein effektiver und flexibler Einsatz der vorhandenen Personal- und Sachressourcen garantiert und ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der sicherheitsdienstlichen
Betreuung in den jeweiligen Regionen geleistet werden konnte.


Für die sicherheitsdienstliche Versorgung einer Region ist nicht die bloße Existenz einer  Sicherheitsdienststelle, sondern die tatsächliche rasche Verfügbarkeit von gut ausgebildeten und ausgerüsteten Exekutivbediensteten maßgeblich.

 

Dieser Intention folgend ist eine stetige Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen     insbesondere im Hinblick auf die Optimierung der sicherheitsdienstlichen Grundversorgung, der Zurverfügungstellung spezialisierter Dienste und der weiteren Erhöhung der Außendienst-Präsenz sowie der erforderlichen operativen Flexibilität in den Regionen im Dienste der öffentlichen Sicherheit unabdingbar. Im Zusammenhang mit den kolportierten Dienst-stellenstrukturmaßnahmen bedeutet das die Beibehaltung sämtlicher Arbeitsplätze bei gleichzeitiger Anpassung an die Anforderungen und Bedürfnisse der Bevölkerung einschließlich der Einbeziehung spezieller Einsatzkräfte im Rahmen bestmöglicher Disponibilität
operativer Einheiten in Verbindung mit entsprechend verhältnismäßigen Interventionszeiten.

 

Eine seriöse Angabe über die Anzahl und die konkret betroffenen Dienststellen sowie der Zeitpunkt der eventuell von der Optimierung der Organisationsstrukturen betroffenen      Exekutivdienststellen ist im gegenwärtigen Stadium der Planungsarbeiten noch nicht      möglich. Nach Vorliegen eines Endergebnisses werden die sukzessiv zu erfolgenden
Umsetzungsmaßnahmen unter entsprechender Berücksichtigung der berechtigten sozialen Interessen der allenfalls davon betroffenen Bediensteten berücksichtigt werden.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

Zum Stichtag 1. Dezember 2013 bestand auf Ressortebene ein Personalstand von 27.789 Exekutivbediensteten. Im Bereich der Landespolizeidirektionen versahen 23.439 Exekutivbedienstete exekutiven Außendienst.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

Bis Ende des Jahres 2016 erreichen 46 Exekutivbeamtinnen und -beamte das gesetzliche Pensionsantrittsalter. Deren Nachbesetzung ist gesichert.

 

Zu Frage 9:

Zum Stichtag 1. Dezember 2013 befanden sich 1.715 Vertragsbedienstete in exekutivdienstlicher Ausbildung.