441/AB XXV. GP

Eingelangt am 21.03.2014
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

Alois Stöger

Bundesminister

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0012-I/A/15/2014

Wien, am 21. März 2014

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 445/J der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 und 2:

Die Verhandlungen zwischen dem Hauptverband der österreichischen Sozialver-sicherungsträger und der Zahnärztekammer werden unverzüglich aufgenommen.

Im Gesundheitsausschuss vom 20. März 2014 wurden die Änderungen der Sozial-versicherungsgesetze zur Umsetzung der neuen Sachleistung beschlossen.


Frage 3:

Nach dem Wortlaut der Gesetzesvorlage ist zwischen dem Hauptverband der öster-reichischen Sozialversicherungsträger und der Österreichischen Zahnärztekammer ein Gesamtvertrag abzuschließen, der die Erbringung der Gratis-Zahnspange regelt. Kommt bis zum 31. Dezember 2014 ein Gesamtvertrag nicht zustande, so haben

 – unter Zugrundelegung eines vom Hauptverband der österreichischen Sozialver-sicherungsträger zu erstellenden Versorgungsplanes – die Krankenversicherungs-träger diese Leistung durch Sonder-Einzelverträge gleichen Leistungsinhalts mit Leistungsanbieter/inne/n, insbesondere Zahnärzt/inn/en, Gruppenpraxen und selbständigen Ambulatorien sowie in eigenen Einrichtungen der Krankenversiche-rungsträger zu erbringen.

 

Frage 4:

Die neue gesetzliche Regelung wird vorbehaltlich dem parlamentarischen Prozess im April kundgemacht. Behandlungsbedürftige Kinder und Jugendliche können mit Juli 2015 die kostenlose Kieferregulierung in Anspruch nehmen.

 

Fragen 5 und 6:

Nach der beschlossenen Regelung wird behandlungsbedürftigen Kindern und Jugend-lichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die „zahnmedizinisch geeignete Versorgung“ durch Kieferregulierung als Sachleistung gewährt. Die Neuregelung gilt somit auch für herausnehmbare Zahnspangen.

 

Frage 7:

Nach Mitteilung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger waren dies ca. 30.000 Kinder.

 

Frage 8:

Nach Mitteilung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger waren dies ca. 25.000 Kinder.

 

Fragen 9 und 10:

Es werden vom Bund 80 Mio. Euro an einen vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger zu errichtenden Fonds überwiesen. Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger hat die Mittel auf die Krankenversiche-rungsträger aufzuteilen. Ein allfälliger Mehrbedarf wäre aus den allgemeinen Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung zu decken.

 

Frage 11:

Derartige Behauptungen sind mir aus den Medien bekannt. Eine Verifizierung derselben ist mir jedoch mangels Einsichtsmöglichkeit in die Auftragslage der Zahnärztinnen und Zahnärzte nicht möglich.


Frage 12:

Grundsätzlich ist dazu festzuhalten, dass Schwankungen in der Auftragslage

 – unabhängig von der diesbezüglichen Ursache – für Zahnärztinnen und Zahnärzte wie bei allen anderen freiberuflich tätigen Personen zum unternehmerischen Risiko zu rechnen sind. Ich gehe aber davon aus, dass nach Inkrafttreten der beabsichtigten Regelung eine Belebung der wirtschaftlichen Situation der Zahnärztinnen und Zahnärzte eintreten wird.