442/AB XXV. GP
Eingelangt am 25.03.2014
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BM für Familien und Jugend
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 21. März 2014
Geschäftszahl
BMFJ-500109/0003-BMFJ-I/3/2014
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
in Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 658/J betreffend
"Verhinderungsverlängerung beim Kinderbetreuungsgeld für Alleinerziehende", welche die Abgeordnete Daniela Musiol, Freundinnen und Freunde am 18. Februar 2014 an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend richteten, stelle ich als nunmehrige Bundesministerin für Familien und Jugend fest:
Antwort zu Frage 1)
Im Jahr 2012 bezogen 55 Personen, im Jahr 2013 47 Personen das verlängerte Kinderbetreuungsgeld in Härtefällen.
Antwort zu Frage 2)
Im Jahr 2012 bezogen 50 Personen das verlängerte Kinderbetreuungsgeld aufgrund von § 5 Abs. 4a KBGG sowie 5 Personen aufgrund von § 5 Abs. 4b KBGG.
Im Jahr 2013 bezogen 43 Personen das verlängerte Kinderbetreuungsgeld aufgrund von § 5 Abs. 4a KBGG sowie 4 Personen aufgrund von § 5 Abs. 4b KBGG.
Antwort zu Frage 3)
|
§ 5 Abs 4a KBGG |
2012 Anzahl der Personen |
2013 Anzahl der Personen |
|
Z 1 |
20 |
28 |
|
Z 2 |
5 |
0 |
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Z 3 |
15 |
7 |
|
Z 4 |
10 |
8 |
Antwort zu Frage 4)
Eine Änderung der Anspruchsvoraussetzungen ist aus budgetären Gründen nicht angedacht.
Darüber hinaus ist festzuhalten, dass für finanzielle Unterstützungen in Notsituationen primär die Bedarfsorientierte Mindestsicherung der Länder und nicht der Familienlastenausgleichsfonds zuständig ist.
Antwort zu Frage 5)
Die entsprechenden Informationen zur Verhinderungsverlängerung finden sich in allen Informationsmaterialien meines Hauses, insbesondere im Informationsblatt zum Kinderbetreuungsgeld, welches anlässlich der Antragstellung ausgegeben wird und dessen Erhalt und Kenntnisnahme durch Unterschrift von allen Bezieherinnen und Beziehern bestätigt wird.
Mit besten Grüßen,
Dr. Sophie Karmasin