45/AB XXV. GP

Eingelangt am 17.01.2014
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 17. Jänner 2014

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0290-IM/a/2013

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 55/J betreffend „Stigmatisierung eines Siebenjährigen Buben durch die MA 11“, welche die Ab-geordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen am 20. November 2013 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 7 der Anfrage:

 

Da nach den Bestimmungen der österreichischen Bundesverfassung Ange-legenheiten der Kinder- und Jugendhilfe hinsichtlich der Vollziehung den Ländern vorbehalten sind, betreffen diese Fragen keinen Gegenstand der Vollziehung meines Ressorts.

 

Daher ist mir auch zum anfragegegenständlichen Fall nichts Näheres bekannt. Dies gilt gleichermaßen für die Tagsätze, die im Rahmen der vollen Erziehung verrechnet werden. Die Kosten für Erziehungshilfen sind von den Kinder- und Jugendhilfeträgern, also den Ländern, zu tragen.