451/AB XXV. GP
Eingelangt am 26.03.2014
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 505/J des Abgeordneten Dr. Karlsböck und weiterer Abgeordneter wie folgt:
Frage 1:
Hinsichtlich der Frage nach meinen Dienstflugreisen im Jahr 2012 verweise ich auf meine Anfragebeantwortung zur Anfrage Nr. 13877/J.
Im Jahr 2013 wurden von mir folgende dienstliche Flugreisen absolviert:
Reiseziel |
Reisedauer |
New York |
05.-08.02. |
Innsbruck |
15.02. |
Brüssel |
27.02.-01.03. |
Brüssel |
18.03. |
Oslo |
08.-09.04. |
Altenrhein |
18.04. |
Paris |
17.05. |
Hamburg |
05.-06.06. |
Berlin |
03.07. |
Innsbruck |
28.-29.08. |
Innsbruck |
11.09. |
Zagreb |
17.-18.10. |
Klagenfurt |
29.-30.10. |
Paris |
04.-05.11. |
Paris |
11.-12.11. |
Fragen 2 bis 8:
Ich nehme für meine dienstlichen Flugreisen kein Vielfliegerprogramm in Anspruch und habe dienstlich daher auch nie Bonusmeilen erworben. Somit kann ich auch keine dienstlich erworbenen Bonusmeilen privat verwenden. Meine privaten Flugreisen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Ressorts, ein diesbezügliches ressortinternes Controlling erübrigt sich daher.