451/AB XXV. GP

Eingelangt am 26.03.2014
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 505/J des Abgeordneten Dr. Karlsböck und weiterer Abgeordneter wie folgt:

 

Frage 1:

Hinsichtlich der Frage nach meinen Dienstflugreisen im Jahr 2012 verweise ich auf meine Anfragebeantwortung zur Anfrage Nr. 13877/J.

 

Im Jahr 2013 wurden von mir folgende dienstliche Flugreisen absolviert:

 

Reiseziel

Reisedauer

New York

05.-08.02.

Innsbruck

15.02.

Brüssel

27.02.-01.03.

Brüssel

18.03.

Oslo

08.-09.04.

Altenrhein

18.04.

Paris

17.05.

Hamburg

05.-06.06.

Berlin

03.07.

Innsbruck

28.-29.08.

Innsbruck

11.09.

Zagreb

17.-18.10.

Klagenfurt

29.-30.10.

Paris

04.-05.11.

Paris

11.-12.11.

 


Fragen 2 bis 8:

 

Ich nehme für meine dienstlichen Flugreisen kein Vielfliegerprogramm in Anspruch und habe dienstlich daher auch nie Bonusmeilen erworben. Somit kann ich auch keine dienstlich erworbenen Bonusmeilen privat verwenden. Meine privaten Flugreisen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Ressorts, ein diesbezügliches ressortinternes Controlling erübrigt sich daher.