458/AB XXV. GP

Eingelangt am 26.03.2014
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

P22001LOAnfragebeantwortung

ANDRÄ RUPPRECHTER

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0010-I/3/2014

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 19. MRZ. 2014

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Erwin Spindelberger, Kolleginnen und Kollegen

                        vom 29. Jänner 2014, Nr. 521/J, betreffend Pestizide in der Landwirtschaft –                              Risiko für das Grundwasser in den Jahren 2012 und 2013

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Kolleginnen und Kollegen vom 29. Jänner 2014, Nr. 521/J, teile ich Folgendes mit:

 

Vorab wird darauf hingewiesen, dass der Bereich der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, inklusive der Kontrolle der Verwendung, gemäß der österreichischen Bundesverfassung im Kompetenzbereich der Länder liegt. Der Bund hat in diesem Bereich lediglich die Kompetenz zur Erlassung von Grundsätzen. Diese Grundsätze wurden bereits mit den §§ 13 und 14 des Pflanzenschutzmittelgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 10/2011, erlassen. Für die Ausführungs-gesetzgebung und Vollziehung im Bereich der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln sind die Länder zuständig.


Zu Frage 1:

 

Auf Basis der vorliegenden aktuellen Messergebnisse im Rahmen der
Gewässerzustandsüberwachungsverordnung (GZÜV, BGBl. II Nr. 479/2006 idgF) sowie des Sondermessprogramms Pestizide und Metaboliten 2010 werden folgende Wirkstoffe als problematisch erachtet:

 

Da die Metaboliten von Metolachlor und Chloridazon gemäß Erlass des Bundesministeriums für Gesundheit als nicht relevant eingestuft wurden (Aktionswert von 3,0µg/l), werden diese beiden Wirkstoffe zwar nicht problematisch gesehen, bleiben aber wegen häufigem Auftreten weiterhin unter Beobachtung.

 

Zu Frage 2:

 

Derzeit haben die Bundesländer – mit Ausnahme von Salzburg (Verordnung, LGBl. Nr. 86/1992 idgF.) – eine Verordnungsermächtigung normiert. Eine Kontrollpflicht besteht nach der „Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden“ erst ab 2016.

 

Zu den Fragen 3 bis 6, 10 und 11:

 

Die „Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden“ regelt insbesondere den Bereich der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. Die Richtlinie enthält unter anderem auch Maßnahmen hinsichtlich Lagerung von Pflanzenschutzmitteln, die wiederkehrende Kontrolle der Pflanzenschutzgeräte, allgemeine Grundsätze für die Anwendung des integrierten Pflanzenschutzes und Schutzmaßnahmen für die Umwelt, für sensible Gebiete, zum Schutz des Wassers inklusive Trinkwasser und zum Schutz der Gesundheit von Menschen und Tieren.

Die genannte Richtlinie wurde durch die Bundesländer in den jeweiligen Landes-Pflanzenschutzmittelgesetzen umgesetzt. Nach dieser Richtlinie haben die Mitgliedstaaten Aktionspläne zu erlassen, in denen ihre quantitativen Vorgaben, Ziele, Maßnahmen und Zeitpläne zur Verringerung der Risiken und der Auswirkungen der Verwendung von Pestiziden  auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt festgelegt werden und mit denen die Entwicklung und Einführung des integrierten Pflanzenschutzes sowie alternativer Methoden oder Verfahren gefördert werden, um die Abhängigkeit von der Verwendung von Pestiziden zu verringern.


Die Erlassung von Aktionsplänen im Bereich der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, inklusive der Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung, hat demnach im Verantwortungsbereich der Bundesländer zu erfolgen. Der österreichische Nationale Aktionsplan Pflanzenschutzmittel umfasst daher neun eigenständige Landesaktionspläne. Die einzelnen Landesaktionspläne sind auf den Websites der Landesregierungen einsehbar. In den einzelnen Landesaktionsplänen sind auch die entsprechenden Vorgaben, Ziele, Maßnahmen und Zeitpläne hinsichtlich der Kontrollen in sensiblen Gebieten oder hinsichtlich Wasserschutz festzulegen. Die Zusammenfassung der neun Landesaktionspläne wird auf der Website der Europäischen Kommission veröffentlicht und ist über den nachstehenden Link zugänglich:

http://ec.europa.eu/food/plant/pesticides/sustainable_use_pesticides/national_action_plans_en.htm

 

Einen Überblick über die Kontrollen 2012 über die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in den Bundesländern gibt der Bericht 2012 über amtliche Kontrollmaßnahmen gemäß Artikel 68 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (www.lebensministerium.at). Die Kontrolldaten für das Jahr 2013 liegen noch nicht vor.

 

Zu Frage 7:

 

Die Ergebnisse im Rahmen der Gewässerzustandsüberwachungsverordnung sowie gegebenenfalls Sondermessprogramme, werden laufend in entsprechenden Berichten auf der Homepage des Lebensministeriums bzw. des Umweltbundesamtes veröffentlicht. Siehe dazu unter: http://www.lebensministerium.at/wasser/wasserqualitaet.html

Des Weiteren sind die Qualitätsdaten der Überwachungsnetze der österreichischen Gewässer (Grundwasser und Oberflächengewässer) über das Wasserinformationssystem Austria (WISA) in der „H2O Fachdatenbank“ unter folgendem Link öffentlich abrufbar: http://wisa.lebensministerium.at/

Regelmäßig aktiv informiert wird zudem das Bundesministerium für Gesundheit, zuständig für die Umsetzung der Trinkwasserverordnung, sowie die Österreichische Vereinigung für Gas und Wasserfach (ÖVGW) als übergeordnete Interessensvertretung für die Trinkwasserversorger.

 

Zu Frage 8:

 

Konkrete Anfragen von Wasserversorgern sind nicht bekannt. In regelmäßigen Abständen tagt jedoch ein entsprechendes Gremium unter Beteiligung von Wasserversorgern, chemischer Industrie, Landwirtschaft und wasserwirtschaftlicher Planung, um u.a. Risiken bzw. Auswirkungen im Bereich der Anwendung von Pestiziden auf das Grundwasser/Trinkwasser zu erörtern bzw. Lösungsansätze zu erarbeiten.


Zu Frage 9:

 

Die Anwendung von Pflanzenschutzmittel in der Landwirtschaft der Jahre 2010 bis 2014 wird derzeit in einem Projekt der AGES im Auftrag des BMLFUW und der Länder auf Bundesebene erhoben und nach Vorliegen an das Statistische Amt der EU (EUROSTAT) übermittelt. Erste Ergebnisse der Jahre 2010-2012 werden im Laufe des heurigen Jahres erwartet.

Statistiken über in Österreich in Verkehr gebrachte Pflanzenschutzmitteln, die in der Landwirtschaft aber auch im Verkehrswesen, gewerblich, kommunal und in privaten Hausgärten eingesetzt wurden, wurden im Grünen Bericht 2013 publiziert:

Siehe Tabelle 1.2.5 Pflanzenschutzmittel - in Verkehr gebrachte Wirkstoffmengen

http://www.awi.bmlfuw.gv.at/fileadmin/tabellen/Tab_2013_10205_Pflanzenschutzmittel_Wirkstoffmengen.xls

und Tabelle 1.2.6 Pflanzenschutzmittel - Wirkstoffmenge nach Wirkstoffgruppen

http://www.awi.bmlfuw.gv.at/fileadmin/tabellen/Tab_2013_10206_Pflanzenschutzmittel_Wirkstoffmengen_nach_Wirkstoffgruppen.xls

 

Zu Frage 12:

 

Es darf auf die Beantwortungen zu den früheren, gleichgelagerten parlamentarischen Anfragen 10495/J-NR/2012, 13939/J-NR/2013 und 15599/J-NR/2013 verwiesen werden, in denen die zu den jeweiligen Abfragezeitpunkten in Kraft stehenden einschlägigen Schongebietsanordnungen bzw. die im Berichtszeitraum 2012 veranlassten weiteren Maßnahmen dargestellt sind. Eine Gesamtauswertung für das Jahr 2013 liegt nicht vor.

Abermals darf darauf hingewiesen werden, dass auch in vielen Schutzgebietsbescheiden die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln regelnde Anordnungen enthalten sind. Vielfach beziehen sich Anordnungen gemäß § 34 Abs. 1 oder 2 WRG 1959 darüber hinaus auf die Verwendung „wassergefährdender Stoffe“, sodass auch dadurch ein Bezug zu Pflanzenschutzmitteln gegeben sein kann.

 

Zu Frage 13:

 

Grundsätzlich sind regionale/lokale Anwendungseinschränkungen bei Bedarf, insbesondere in wasserwirtschaftlichen Schutz- und Schongebieten gemäß §§ 34 bzw. 35 WRG 1959 idgF. bzw. in gefährdeten/belasteten Gebieten, sehr wirksam. Aufgrund der aktuellen Erkenntnisse wurde z. B. die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit den Wirkstoffen Metazachlor bzw. Terbuthylazin in Wasserschongebieten bzw. im Einzugsbereich von Trinkwassergewinnungsanlagen stark eingeschränkt.


 

Beratung und Bewusstseinsbildung im Hinblick auf eine gewässerverträgliche bzw.

-schonende Anwendung sind ebenso von großer Bedeutung für den Gewässerschutz. Derartige Maßnahmen werden bereits erfolgreich praktiziert.

 

Im Rahmen des aktuellen Agrarumweltprogramms ÖPUL dienen zahlreiche Maßnahmen dem Gewässerschutz, insbesondere zählen hierzu:

•           „Biologische Wirtschaftsweise“ (100 Mio. EUR/Jahr Förderungsvolumen)

•           Verzicht auf ertragssteigernde Betriebsmittel auf Acker und Grünlandflächen

•           Integrierte Produktion (verschiedene Einzelmaßnahmen)

•           Vorbeugender Gewässerschutz

•           Regionalprojekt für Grundwasserschutz und Grünlanderhaltung

•           Erhaltung und Entwicklung naturschutzfachlich wertvoller oder gewässerschutzfachlich bedeutsamer Flächen

 

Bei diesen Maßnahmen, die insgesamt rund 1 Million Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche betreffen, wird die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln zum Teil stark reduziert.

 

Auch im in Planung befindlichen neuen ÖPUL 2015-2020 befinden sich Gewässerschutzmaßnahmen ähnlich dem aktuellen ÖPUL.

 

Im Rahmen der Investitionsförderung wird die Anschaffung hochwertiger Pflanzenschutzgeräte bezuschusst. Diese Geräte bringen Pflanzenschutzmittel besonders exakt und effizient aus. Eine Überprüfung dieser Geräte ist ähnlich wie bei den KFZ alle paar Jahre vorgeschrieben.

 

Im Rahmen von Bildungs- und Beratungsmaßnahmen werden zahlreiche Kurse für den verantwortungsvollen und gewässerschonenden Umgang mit Pflanzenschutzmitteln gefördert. Diese dienen auch oft zur Erlangung des gesetzlich vorgeschriebenen Sachkundenachweises.

 

Zu Frage 14:

 

Aktuell sind keine grenznahen Gebiete bekannt, in denen das Grundwasser von Nachbarstaaten durch Pestizidanwendung in Österreich beeinträchtigt oder gar gefährdet wäre. Ebenso ist von keinen Pestizidbelastungen in den heimischen Grundwasserkörpern auszugehen, welche durch Anwendungen auf Hoheitsgebiet unserer Nachbarstaaten hervorgerufen werden.

 

Der Bundesminister: