459/AB XXV. GP

Eingelangt am 26.03.2014
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

P22001LOAnfragebeantwortung

 

ANDRÄ RUPPRECHTER

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0008-I/3/2014

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 19. MRZ. 2014

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen

                        und Kollegen vom 29. Jänner 2014, Nr. 573/J, betreffend Umgang mit

                        Bonusmeilen bei Dienstflugreisen von Mitgliedern seines Kabinetts

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen vom 29. Jänner 2014, Nr. 573/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Mein Amtsvorgänger hat im Jahr 2013 folgende Dienstflugreisen durchgeführt:


 

Reiseziel

Datum

Betreff

Warschau

22.-23.11.2013

COP 19 Weltklimakonferenz

Brüssel

15.-16.07.2013

Rat Landwirtschaft

Luxemburg

23.-25.06.2013

Rat Landwirtschaft

Dublin

26.-28.05.2013

Informeller Rat Landwirtschaft

Brüssel

13.05.2013

Rat Landwirtschaft

Dublin

22.-23.04.2013

Informeller Rat Umwelt

Innsbruck

29.03.2013

Pressetermin, Informations-Bauernveranstaltungen

Innsbruck

22.03.2013

Tirol-Tag, Informations-Bauernveranstaltungen

Brüssel

17.-20.03.2013

Rat Landwirtschaft

Brüssel

24.-25.02.2013

Rat Landwirtschaft

Berlin

17.-19.01.2013

Grüne Woche

 

Hinsichtlich der Dienstflugreisen meines Amtsvorgängers im Jahr 2012 wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 13883/J-NR/2013 vom 01. Februar 2013 verwiesen.

 

Zu den Fragen 2 bis 9:

 

Bonusmeilenprogramme und sonstige gleichartige Bonifikationen sind der Privatsphäre der Bediensteten zuzurechnen. Diesbezügliche Auskünfte könnten nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Über dienstlich erflogene Meilen, welche wiederum für dienstliche Flüge verwendet werden, bestehen keine Statistiken, da die Bediensteten nur die Verpflichtung trifft, Flugkosten in der Reiserechnung geltend zu machen. Da es sich um private Karten handelt, kann eine Verwertung oder Kontrolle nicht durch das Ressort erfolgen. Auch können diese Karten nicht durch das Ressort eingezogen werden.

 

Die Bundesregierung hat sich jedoch bereits 2008 verpflichtet (Beschluss vom 23. Jänner 2008), dafür Sorge zu tragen, dass bereits im Dienstreiseformular ein Passus vorgesehen wird, der besagt, dass anlässlich von Dienstreisen im Rahmen personenbezogener Bonusprogramme erworbene Prämien nicht privat in Anspruch genommen werden dürfen. Daher sind die Bediensteten meines Ressorts verpflichtet, die bei dienstlichen Flugreisen gesammelten Bonusmeilen für weitere Dienstreisen und nicht für private Zwecke zu verwenden.

 

Zu Frage 10:

 

Im BMLFUW erfolgt das interne Controlling der Dienstreiseabrechnungen durch die Personalabteilung.

 

Der Bundesminister: