459/AB XXV. GP
Eingelangt am 26.03.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
ANDRÄ RUPPRECHTER Bundesminister
|
An die Zl. LE.4.2.4/0008-I/3/2014
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 19. MRZ. 2014
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen
und Kollegen vom 29. Jänner 2014, Nr. 573/J, betreffend Umgang mit
Bonusmeilen bei Dienstflugreisen von Mitgliedern seines Kabinetts
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen vom 29. Jänner 2014, Nr. 573/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Mein Amtsvorgänger hat im Jahr 2013 folgende Dienstflugreisen durchgeführt:
Reiseziel |
Datum |
Betreff |
Warschau |
22.-23.11.2013 |
COP 19 Weltklimakonferenz |
Brüssel |
15.-16.07.2013 |
Rat Landwirtschaft |
Luxemburg |
23.-25.06.2013 |
Rat Landwirtschaft |
Dublin |
26.-28.05.2013 |
Informeller Rat Landwirtschaft |
Brüssel |
13.05.2013 |
Rat Landwirtschaft |
Dublin |
22.-23.04.2013 |
Informeller Rat Umwelt |
Innsbruck |
29.03.2013 |
Pressetermin, Informations-Bauernveranstaltungen |
Innsbruck |
22.03.2013 |
Tirol-Tag, Informations-Bauernveranstaltungen |
Brüssel |
17.-20.03.2013 |
Rat Landwirtschaft |
Brüssel |
24.-25.02.2013 |
Rat Landwirtschaft |
Berlin |
17.-19.01.2013 |
Grüne Woche |
Hinsichtlich der Dienstflugreisen meines Amtsvorgängers im Jahr 2012 wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 13883/J-NR/2013 vom 01. Februar 2013 verwiesen.
Zu den Fragen 2 bis 9:
Bonusmeilenprogramme und sonstige gleichartige Bonifikationen sind der Privatsphäre der Bediensteten zuzurechnen. Diesbezügliche Auskünfte könnten nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Über dienstlich erflogene Meilen, welche wiederum für dienstliche Flüge verwendet werden, bestehen keine Statistiken, da die Bediensteten nur die Verpflichtung trifft, Flugkosten in der Reiserechnung geltend zu machen. Da es sich um private Karten handelt, kann eine Verwertung oder Kontrolle nicht durch das Ressort erfolgen. Auch können diese Karten nicht durch das Ressort eingezogen werden.
Die Bundesregierung hat sich jedoch bereits 2008 verpflichtet (Beschluss vom 23. Jänner 2008), dafür Sorge zu tragen, dass bereits im Dienstreiseformular ein Passus vorgesehen wird, der besagt, dass anlässlich von Dienstreisen im Rahmen personenbezogener Bonusprogramme erworbene Prämien nicht privat in Anspruch genommen werden dürfen. Daher sind die Bediensteten meines Ressorts verpflichtet, die bei dienstlichen Flugreisen gesammelten Bonusmeilen für weitere Dienstreisen und nicht für private Zwecke zu verwenden.
Zu Frage 10:
Im BMLFUW erfolgt das interne Controlling der Dienstreiseabrechnungen durch die Personalabteilung.
Der Bundesminister: