460/AB XXV. GP
Eingelangt am 26.03.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
|
ANDRÄ RUPPRECHTER Bundesminister
|
An die Zl. LE.4.2.4/0012-I/3/2014
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 19. MRZ. 2014
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen
vom 30. Jänner 2014, Nr. 594/J, betreffend Maßnahmen zur Modernisierung
land- und forstwirtschaftlicher Betriebe (M121 – Investitionsförderung) sowie
der Förderung der Niederlassungen von jungen Landwirtinnen und Landwirten
(M112)
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen vom 30. Jänner 2014, Nr. 594/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Für die Maßnahme M 121 wurden in der Förderperiode LE 07-13 bisher (inkl. Konjunkturprogramm, Übergangsprojekte, Projekte zur Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien für Wettbewerbsfähigkeit) folgende Mittel als Zuschüsse ausgezahlt:
Gesamtmittel € 496.097.090,53
Davon EU – Mittel € 246.250.417,32
Bundesmittel € 149.908.029,09
Landesmittel € 99.938.644,12
Rechnet man Länder Top Up und rein national finanzierte Projekte dazu, wurden insgesamt bisher € 538.618.400,24 ausbezahlt.
Für die Förderperiode LE 07-13 wurden bisher € 97,16 Mio. an Bundesmittel für Agrarinvestitionskredite (AIK) Zinsenzuschüsse aufgewendet. Auf Basis des Aufteilungsschlüssel 60 % Bund und 40 % Bundesland sind die angeführten Beträge 60 % der Gesamtmittel für AIK Zinsenzuschüsse.
Das AIK Zinsenzuschussvolumen von € 97,16 Mio. verteilt sich auf die Bundesländer wie folgt:
Burgenland € 3,85 Mio.
Kärnten € 7,82 Mio.
Niederösterreich € 20,86 Mio.
Oberösterreich € 19,82 Mio.
Salzburg € 6,62 Mio.
Steiermark € 18,96 Mio.
Tirol € 13,01 Mio.
Vorarlberg € 4,26 Mio.
Wien € 1,96 Mio.
Zu Frage 2:
Die Gesamtmittel von den bisher für M 121 ohne Top Up und rein national finanzierten Projekten ausbezahlten € 496.097.090,53 verteilen sich auf die Bundesländer wie folgt:
Burgenland € 19.107.007,95
Kärnten € 42.481.150,91
Niederösterreich € 151.167.127,09
Oberösterreich € 121.873.889,00
Salzburg € 24.144.860,78
Steiermark € 66.214.304,73
Tirol € 47.554.361,93
Vorarlberg € 13.891.568,89
Wien € 9.662.819,25
Zu Frage 3:
Für die Maßnahme M 112 wurden bisher folgende Mittel ausgezahlt:
Gesamtmittel € 107,729 Mio. (inkl. Länder Top Up € 121,062 Mio.)
Davon EU – Mittel € 52,935 Mio.
Bundesmittel € 32,876 Mio.
Landesmittel € 21,917 Mio.
Zu Frage 4:
Die Gesamtmittel von den bisher für M 112 inkl. Top Up ausbezahlten € 121,062 Mio. verteilen sich auf die Bundesländer wie folgt:
Burgenland € 2,07 Mio.
Kärnten € 9,53 Mio.
Niederösterreich € 32,76 Mio.
Oberösterreich € 32,43 Mio.
Salzburg € 10,08 Mio.
Steiermark € 23,37 Mio.
Tirol € 9,37 Mio.
Vorarlberg € 1,12 Mio.
Wien € 0,35 Mio.
Zu den Fragen 5, 7 bis 9:
Die Bundesländer haben für die gesamte Förderperiode einen vorher fixierten Anteil am Gesamtbudget für die einzelnen Maßnahmen zugeteilt bekommen, mit dem sie über die Periode hauszuhalten hatten. Darüber hinaus steht den Bundesländern noch das Instrument der Einschränkung der Bundesrichtlinie und die sogenannte Durchlässigkeit von Maßnahmen (Möglichkeit der Umschichtung auf andere stärker nachgefragte Maßnahmen) zur Verfügung, um mit den zugeteilten Mitteln auszukommen. Einige Bundesländer haben ihre zugeteilten Mittel bereits vorzeitig verbraucht und mussten daher einen Antragsstopp verhängen. Aufgrund von freigewordenen Mitteln aus anderen Programmbereichen konnten gegen Ende 2013 nochmals zusätzliche Mittel auch in der M 121 den einzelnen Bundesländern zugeteilt werden, was zur teilweisen Aufhebung der Antragsstopps geführt hat.
Folgende Informationen wurden dazu von den Bundesländern übermittelt:
Burgenland:
Im Burgenland gibt es keinen Antragsstopp für beide Maßnahmen und daher auch keine Verzögerungen.
Niederösterreich:
Im Bundesland Niederösterreich wurde mit 17. Jänner 2012 ein Antragsstopp für Investitionszuschüsse (ausgenommen Investitionen in die Zuchtsauenhaltung) verhängt, die AIK -Beantragung war weiterhin möglich. Ab 9. April 2013 wurde der Antragsstopp teilweise (Förderung von dringenden Investitionen bei Biobetrieben mit IZ) gelockert. Ab 24. September 2013 war die Beantragung von Investitionen in die Schweine- und Geflügelhaltung mit IZ möglich und ab 2. Dezember 2013 wurde die Antragsstellung für die Modernisierung eingestellt. In der Niederlassungsprämie wurde mit 15. Juli 2013 ein Antragsstopp verhängt. Alle zeitgerecht eingebrachten Anträge in der M 112 und 121 wurden und werden mit Mitteln der öffentlichen Hand bedient. Es wurden daher alle Anträge auf Zahlung regelmäßig bearbeitet und die Mittel anschließend ausgezahlt. Es gibt somit auch keine von Verzögerungen bei der Auszahlung der betroffenen Betriebe.
Oberösterreich:
In der Maßnahme 121 gibt es seit 19. Jänner 2012 einen Antragsstopp, in der Maßnahme 112 gibt es keinen Antragsstopp. Alle zeitgerecht eingebrachten Anträge (d.h. vor Antragsstopp) werden in OÖ vollständig mit Landesmitteln ausfinanziert. Verzögerungen bei den Auszahlungen ergeben sich aus den jeweiligen Verfügbarkeiten der benötigten Landesmittel. Alle Fälle werden aber fristgerecht innerhalb der n+2 Regel des Programms erledigt. Die Förderungswerber wurden bzw. werden darüber informiert. Rund 2.000 Betriebe sind insgesamt mit unterschiedlich langen Wartezeiten von den Verzögerungen betroffen. Allerdings haben viele Betriebe davon je nach Stand der Projektabrechnung bereits einen ersten Teilbetrag ausbezahlt erhalten. Je nach Eingang der vollständigen Abrechnungsunterlagen erfolgen in den nächsten Monaten die Endabrechnungen und damit fälligen Auszahlungen mit entsprechenden Wartezeiten bis in das Jahr 2015.
Salzburg:
Im Bundesland Salzburg wurde mit Wirksamkeit 15. Februar 2012 ein Antragsstopp für Investitionszuschüsse in der Maßnahme M 121 erlassen. Weiterhin beantragt werden können für die Maßnahmen zinsgestützte AIK. Unter anderem wurde durch den Antragsstopp sichergestellt, dass alle zeitgerecht eingebrachten und bewilligten Anträge in vollem Umfang mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln bedient werden können. Im Bundesland Salzburg werden alle bewilligten Anträge nach Stellung des Zahlungsantrages durch den Förderwerber und dessen Prüfung umgehend zur Auszahlung gebracht, sodass es zu keinen Verzögerungen bei der Auszahlung (z.B. aufgrund fehlender Mittel) kommt und daher auch keine Betriebe betroffen sind.
Für die Maßnahme M 112 (Niederlassungsprämie) wurde im Bundesland Salzburg kein Antragsstopp verhängt.
Steiermark:
In der M 121 wurde mit 11. März 2011 und in der M 112 mit 10. Februar 2012 ein Antragsstopp vom Land Steiermark verhängt. Aufgrund von Mittelumschichtungen im Herbst 2013 konnte die M 112 mit Stichtag 27. September 2013 wieder geöffnet werden. Alle Anträge, die rechtzeitig eingebracht wurden, konnten bedient werden. Die Auszahlungen verlaufen termingerecht.
Tirol:
Betreffend die Investitionszuschüsse in der M 121 hat Tirol zur Sicherstellung eines zeitgerechten Periodenabschlusses (31. Dezember 2013) eine Einreichfrist für die Zahlungsanträge mit 01. Oktober 2013 festgelegt. Diese Frist impliziert, dass die Antragstellung und Bewilligung jedenfalls bereits früher erfolgen musste. In der Förderperiode 2007 – 2013 gab es keinen Antragsstopp. Betreffend die M 112 hat Tirol Anträge bis Ende 2013 korrekt abgearbeitet. Derzeit werden nur mehr Anträge akzeptiert, die aufgrund von Fristen (Antragsstellung maximal ein Jahr ab Übergabe; Antragsstellung vor Erreichen des 40. Lebensjahres) nicht auf das neue ländliche Entwicklungsprogramm warten können. Alle Auszahlungen wurden laufend freigegeben und es gab keine Verzögerung bei der Auszahlung.
Vorarlberg:
In Vorarlberg musste für beide Maßnahmen kein Antragsstopp verhängt werden und daher gab es auch keine Verzögerungen.
Wien:
In Wien wurde ein Antragsstopp von 1. Jänner – 30. September 2013 wegen verbrauchter Budgetmittel für die M 121 verhängt. Aufgrund der Zuteilung zusätzlicher woanders freigewordener Mittel konnte der Antragsstopp wieder aufgehoben werden. Die M 112 war nicht betroffen. Eine verzögerte Auszahlung von Investitionszuschüssen gab es kurzfristig von Juni 2010 bis März 2011 mangels Mitteln im agrarischen Jahresbudget des Landes Wien (Auszahlungsstopp). Aufgrund verstärkter Endabrechnungen überstieg das Investitionszuschussvolumen das agrarische Jahresbudget 2010. Für die Jahre 2011 bis 2013 wurde eine Aufstockung des Landesagrarbudgets für eine zügige Auszahlung von Seiten des Landes Wien vorgenommen. Aufgrund des Antragsstopps im Jahr 2013 kam es nie zu Verzögerungen bei den Auszahlungen.
Zu Frage 6:
In der M 121 wurden insgesamt bisher 40.851 Anträge (Investitionszuschuss) ausbezahlt. Die Verteilung auf die Bundesländer ergibt sich wie folgt:
Burgenland 1.883
Kärnten 3.027
Niederösterreich 11.104
Oberösterreich 8.706
Salzburg 3.039
Steiermark 10.526
Tirol 1.976
Vorarlberg 345
Wien 245
Der AIK kann entweder in Kombination mit dem Investitionszuschuss oder auch allein gewährt werden. Daher sind die AIK-Anträge oftmals zusätzlich zu den oben angeführten Zuschussanträgen zu sehen.
In der M 121 wurden insgesamt bisher 14.376 AIK Anträge mit einem Kreditvolumen von € 1.132 Mio. bewilligt. Die Verteilung auf die Bundesländer ergibt sich wie folgt:
Burgenland 373
Kärnten 1.182
Niederösterreich 3.073
Oberösterreich 4.263
Salzburg 1.101
Steiermark 2.558
Tirol 1.320
Vorarlberg 392
Wien 114
In der M 112 wurden insgesamt bisher 10.287 Anträge ausbezahlt. Die Verteilung auf die Bundesländer ergibt sich wie folgt:
Burgenland 168
Kärnten 815
Niederösterreich 2.746
Oberösterreich 2.781
Salzburg 870
Steiermark 1.965
Tirol 823
Vorarlberg 93
Wien 26
Zu den Fragen 10 und 11:
Die Höhe der in der kommenden Förderperiode zur Verfügung stehenden Mittel ist derzeit noch in Verhandlung.
Zu den Fragen 12 und 13:
Das Programm für die kommende Periode befindet sich derzeit noch in Bearbeitung. Erst nach erfolgter Genehmigung von Seiten der EU kann die Förderrichtlinie finalisiert werden. Allerdings sind alle Beteiligten neben den laufend zusammenkommenden Arbeits- und Expertengruppen über den sogenannten Partizipationsprozess in die laufende Programmgestaltung eingebunden und haben über Internet oder bei den wiederkehrenden Dialogtagen Gelegenheit, sich detailliert zu informieren und sich auch direkt einzubringen.
Zu Frage 14:
Im Übergangsjahr wird versucht, Mittel, die in anderen Programmbereichen freigeworden sind, entsprechend den Bedürfnissen der Bundesländer zuzuordnen. Ein Vorgriff auf die Mittel der neuen Programmperiode unter der Anwendung der bisherigen Förderrichtlinien wird nicht erfolgen.
Der Bundesminister: