49/AB XXV. GP

Eingelangt am 20.01.2014
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

Adler groß
 

 


MAG. GERALD KLUG
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT
S91143/116-PMVD/2013                                                                                        17. Jänner 2014

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Moser, Freundinnen und Freunde haben am 20. November 2013 unter der Nr. 57/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Verdacht der missbräuchlichen Verwendung von öffentlichen Mitteln und Schädigung des erfolgreichen Schwimmteams durch Sportfunktionäre im Österreichischen Schwimmverband" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 und 4:

Wie ich bereits in früheren parlamentarischen Anfragebeantwortungen zum Gegenstand dargelegt habe, betreffen interne Angelegenheiten von Sportverbänden – auf Grund der Autonomie des organisierten Sports in Österreich – keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport.


Zu 2:

Wie bereits in Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 15917/J (Nr. 15367/AB), XIV. GP, ausgeführt, habe ich eine Prüfung des Sachverhaltes veranlasst. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor.

Zu 3 und 5 bis 10:

Die diesbezüglichen Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen.

Zu 11:

Hiezu ist festzustellen, dass bis zu einer Fördersumme von 7.000 Euro die genehmigten Bundes-Sportfördermittel in einer Rate angewiesen werden. Für TRWR-Projekte, die mit einer höheren Fördersumme genehmigt werden, erfolgt die Anweisung der Fördermittel in Form von Raten, wovon die erste Rate (Projektinitialrate) im Regelfall 2/3 der genehmigten Fördersumme ausmacht. Etwaige Restraten werden erst nach vollständiger Abrechnung der Projekte durch den jeweiligen Bundes-Fachverband angewiesen. Die Höhe der Restrate ist in der jeweiligen Fördervereinbarung im Maximalausmaß festgelegt. Die tatsächliche Anweisung der Restrate ist jedoch abhängig von den im Zuge der Abrechnungs­prüfung anerkannten Kosten. Nach erfolgter Anweisung der ersten Rate liegt es auf Grund der zentralen Organisation von bestimmten Maßnahmen im Bereich des jeweiligen Bundes-Fachverbandes, die Fördermittel direkt für die geförderten Athletinnen und Athleten zu verwenden oder sie teilweise oder zur Gänze zu überweisen. Der Zeitpunkt der Überweisung an Athletinnen und Athleten obliegt dem jeweiligen Bundes-Fachverband.

Zu 12:

Zu den genehmigten Förderungen für den Schwimmer Hunor Mate wird auf die Veröffentlichung auf der Website des Sportministeriums unter www.sportministerium.at verwiesen. In den Jahren 2008 bis 2011 wurden davon 21.009,-- Euro abgerechnet.

Die genehmigten Fördermittel wurden immer in einer Rate – sofort nach Unterzeichnung der jeweiligen Fördervereinbarung durch den Bundes-Fachverband – an den Österreichi­schen Schwimmverband überwiesen.

Zu 13:

Wunschkennzeichen entsprechen nicht dem Förderzweck der Spitzensportförderung und werden, sollte hiefür eine Rechnungslegung erfolgen, nicht gefördert.