503/AB XXV. GP
Eingelangt am 27.03.2014
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BM für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 26. März 2014
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0036-IM/a/2014
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 585/J betreffend „Evaluierung der GmbH Novelle 2013“, welche die Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen am 29. Jänner 2014 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Die meinem Ressort von der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) zur Verfügung gestellten Daten enthalten einerseits die folgende Aufschlüsselung der Unternehmensgründungen nach Bundesländern und Jahren, jedoch nicht nach Rechtsform:
Gründungen nach Bundesländern (ohne selbständige Personenbetreuer, vorläufige Zahlen für 2013)
|
Bundesland |
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
|
Burgenland |
1.270 |
1.148 |
1.076 |
1.093 |
|
Kärnten |
1.698 |
1.598 |
1.642 |
1.865 |
|
Niederösterreich |
5.730 |
5.351 |
5.221 |
5.510 |
|
Oberösterreich |
4.030 |
3.812 |
3.794 |
4.016 |
|
Salzburg |
1.825 |
1.820 |
1.758 |
1.916 |
|
Steiermark |
3.764 |
3.413 |
3.278 |
3.665 |
|
Tirol |
2.205 |
2.110 |
1.974 |
2.104 |
|
Vorarlberg |
1.067 |
961 |
884 |
969 |
|
Wien |
8.065 |
7.342 |
7.298 |
7.427 |
|
Gesamt |
29.640 |
27.555 |
26.925 |
28.565 |
Andererseits enthalten diese Daten die nachstehende Darstellung von Gründungszahlen von GmbHs nach Jahren, nicht aber aufgeschlüsselt nach Bundesländern:
|
|
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
|
GmbH |
3.472 |
3.207 |
3.050 |
3.498 |
Für EPU, die nicht rechtsformabhängig sind, können hingegen nur Bestands-daten, aufgeschlüsselt nach Bundesländern, angegeben werden, da bei der Gründung nicht erfasst wird, wie viele Beschäftigte das Unternehmen bei der Gründung hat.
EPU 2012:
Burgenland: 9.366
Kärnten: 15.014
Niederösterreich: 52.149
Oberösterreich: 37.906
Salzburg: 16.074
Steiermark: 33.947
Tirol: 19.261
Vorarlberg: 9.890
Wien: 57.569
Antwort zu den Punkten 2, 3, 5 und 6 der Anfrage:
Diese Fragen fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich meines Ressorts.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Gemäß den von der WKÖ zur Verfügung gestellten Daten erfolgten über das Gesamtjahr 2013 12,2 % aller Gründungen in Form einer GmbH. Im ersten Halbjahr 2013 erfolgten 9,9% aller Gründungen in Form einer GmbH.
Antwort zu den Punkten 7 und 8 der Anfrage:
Es gab keine Initiative, das Mindeststammkapital gänzlich abzuschaffen; eine solche ist aus heutiger Sicht auch nicht geplant.
Im Laufe der Verhandlungen zur Reform der GmbH herrschte Konsens, dass dem Mindeststammkapital grundsätzlich eine erhebliche Bedeutung als Seriositätsschwelle zukommt; sowohl individuell, als auch für die Rechtsform der GmbH allgemein, insbesondere im Hinblick auf das Privileg der Haftungsbeschränkung.
Das Mindeststammkapital der Gesellschaft stellt auch einen gewissen Kapital-polster zur Verfügung, der Anfangsverluste abfedern bzw. eine Überschuldung gleich zu Beginn verhindern kann.
Schließlich ist auf die diesbezüglichen Regelungen im Abgabenänderungsgesetz 2014 - AbgÄG 2014 (BGBl. I Nr. 13/2014) zu verweisen.