503/AB XXV. GP

Eingelangt am 27.03.2014
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BM für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

Anfragebeantwortung

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

                                                                                            Wien, am 26. März 2014

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0036-IM/a/2014

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 585/J            betreffend „Evaluierung der GmbH Novelle 2013“, welche die Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen am 29. Jänner 2014 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Die meinem Ressort von der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) zur Verfügung gestellten Daten enthalten einerseits die folgende Aufschlüsselung der Unternehmensgründungen nach Bundesländern und Jahren, jedoch nicht nach Rechtsform:

Gründungen nach Bundesländern (ohne selbständige Personenbetreuer, vorläufige Zahlen für 2013)

Bundesland

2010

2011

2012

2013

Burgenland

1.270

1.148

1.076

1.093

Kärnten

1.698

1.598

1.642

1.865

Niederösterreich

5.730

5.351

5.221

5.510

Oberösterreich

4.030

3.812

3.794

4.016

Salzburg

1.825

1.820

1.758

1.916

Steiermark

3.764

3.413

3.278

3.665

Tirol

2.205

2.110

1.974

2.104

Vorarlberg

1.067

961

884

969

Wien

8.065

7.342

7.298

7.427

Gesamt

29.640

27.555

26.925

28.565

 

Andererseits enthalten diese Daten die nachstehende Darstellung von            Gründungszahlen von GmbHs nach Jahren, nicht aber aufgeschlüsselt nach            Bundesländern:

 

2010

2011

2012

2013

GmbH

3.472

3.207

3.050

3.498

 

Für EPU, die nicht rechtsformabhängig sind, können hingegen nur Bestands-daten, aufgeschlüsselt nach Bundesländern, angegeben werden, da bei der Gründung nicht erfasst wird, wie viele Beschäftigte das Unternehmen bei der Gründung hat.

 

EPU 2012:

Burgenland:                 9.366

Kärnten:                   15.014

Niederösterreich:       52.149

Oberösterreich:         37.906

Salzburg:                  16.074

Steiermark:               33.947

Tirol:                         19.261

Vorarlberg:                  9.890

Wien:                        57.569

 

Antwort zu den Punkten 2, 3, 5 und 6 der Anfrage:

 

Diese Fragen fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich meines Ressorts.

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Gemäß den von der WKÖ zur Verfügung gestellten Daten erfolgten über das           Gesamtjahr 2013 12,2 % aller Gründungen in Form einer GmbH. Im ersten Halbjahr 2013 erfolgten 9,9% aller Gründungen in Form einer GmbH.


Antwort zu den Punkten 7 und 8 der Anfrage:

 

Es gab keine Initiative, das Mindeststammkapital gänzlich abzuschaffen; eine      solche ist aus heutiger Sicht auch nicht geplant.

 

Im Laufe der Verhandlungen zur Reform der GmbH herrschte Konsens, dass   dem Mindeststammkapital grundsätzlich eine erhebliche Bedeutung als            Seriositätsschwelle zukommt; sowohl individuell, als auch für die Rechtsform der GmbH allgemein, insbesondere im Hinblick auf das Privileg der Haftungsbeschränkung.

 

Das Mindeststammkapital der Gesellschaft stellt auch einen gewissen Kapital-polster zur Verfügung, der Anfangsverluste abfedern bzw. eine Überschuldung gleich zu Beginn verhindern kann.

 

Schließlich ist auf die diesbezüglichen Regelungen im Abgabenänderungsgesetz 2014 - AbgÄG 2014 (BGBl. I Nr. 13/2014) zu verweisen.