509/AB XXV. GP

Eingelangt am 27.03.2014
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

Alois Stöger

Bundesminister

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien    

 

 

 

GZ: BMG-11001/0036-I/A/15/2014

Wien, am  27. März 2014

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 788/J der Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann und GenossInnen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Frage 1:

Anzahl der Legehennenbetriebe

(Stand 10.03.2014, Quelle: Amtl. Legehennenregister/QGV)

 

Bundesland

Anzahl

Burgenland

40

Kärnten

111

Niederösterreich

364

Oberösterreich

360

Salzburg

54

Steiermark

704

Tirol

120

Vorarlberg

44

Wien

0

 

 

Anzahl der Eipackstellen

(Stand 10.03.2014, Quelle: Amtl. Packstellenregister/QGV)

 

Bundesland

Anzahl

Burgenland

12

Kärnten

34

Niederösterreich

178

Oberösterreich

261

Salzburg

30

Steiermark

266

Tirol

66

Vorarlberg

9

Wien

2

 

Produktionsdaten Eier

2011 wurden laut Statistik Austria in Österreich 1.588.690.000 Eier produziert; 2012 waren es 1.637.878.000 Stück, für 2013 liegen noch keine Daten vor.

(Quelle: STATISTIK AUSTRIA, Versorgungsbilanzen - Bruteier wurden hier abgezogen. Erstellt am 30.08.2013).

Weitere Daten über die landwirtschaftlichen Produktionsmengen (Anzahl von produzierten und verpackten Frischeiern) liegen meinem Ressort nicht vor.

 

Frage 2:

Das Bundesministerium für Gesundheit hat in den Jahren 2011 bis 2013 keine Förderungen an Legehennenbetriebe oder Eipackstellen ausbezahlt.

 

Frage 3:

Sofern die Vorschriften des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG) verletzt sind, insbesondere die Hygienebestimmungen der Verordnungen Nr. 852/2004 und Nr. 853/2004 in der jeweils geltenden Fassung, sind Maßnahmen gemäß § 39 LMSVG zu setzen. Die entsprechenden Strafbestimmungen finden sich im LMSVG. Die Verwaltungsstrafen sind anzuwenden, sofern die Tat nicht den Tatbe-stand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet oder nach anderen Vorschriften einer strengeren Strafe unterliegt.

 


Frage 4:

Die Angaben in der folgenden Tabelle beziehen sich auf Kontrollen nach dem LMSVG, von einzelnen Lebensmittelaufsichtsbehörden durchgeführte Kontrollen nach dem Vermarktungsnormengesetz, das in den Zuständigkeitsbereich des

 

Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) fällt, bzw. Anzeigen nach dem Vermarktungsnormengesetz sind nicht enthalten.

Von einigen Bundesländern sind unter „Kontrollen“ nicht nur solche erfasst, sondern (auch) Probenziehungen bzw. deren Ergebnisse. Die ausgewiesenen Anzeigen sind zum Teil die Folge von Analyse und Begutachtung von Eiern durch die zuständige Lebensmitteluntersuchungsanstalt.

 

Bundesland

Jahr 2011

Jahr 2012

Jahr 2013

Burgenland

48

51

50

Kärnten

13

19

54

Niederösterreich

47

35

193

Oberösterreich

50 Kontrollen

(42 Proben)

60 Kontrollen

(51 Proben)

47

Salzburg

84 Proben

72 Proben

60

Steiermark

70 Proben

86 Proben

116

Tirol

9 Kontrollen

(11 Proben)

9 Kontrollen

(13 Proben)

3

Vorarlberg

22

15

19

Wien

2

2

0

 

Frage 5:

Die Tabelle umfasst teilweise auch Betriebsrevisionen sowie Kontrollen nach dem Tiergesundheitsgesetz (Geflügelhygieneverordnung 2007), in welchen keine Kontrolle von Eiern erfolgt ist.

 

Bundesland

2011

2012

2013

Burgenland

42

45

45

Kärnten

23

44

92

Niederösterreich

238

230

361

Oberösterreich

59

70

47

Salzburg

91

58

11

Steiermark

145

264

307

Tirol

9

9

45

Vorarlberg

22

15

25

Wien

2

2

1

 

Ein Strafregister wird von der Lebensmittelaufsicht bzw. den Veterinärbehörden nicht geführt. Zudem erfolgen nicht in allen Fällen Rückmeldungen der Strafbehörde, wes-halb die Frage nur zum Teil beantwortet werden kann.

 

Burgenland: In Jahren 2011 und 2012 wurden keine Verwaltungsstrafanzeigen und keine gerichtlichen Anzeigen erstattet. 2013 wurden 5 allgemeine Beanstandungen/

Ermahnungen und eine Verwaltungsstrafanzeige erstattet.

Niederösterreich: 2012 wurde eine Verwaltungsstrafanzeige gemäß LMSVG erstattet;

in allen drei Jahren wurden keine Verwaltungsstrafanzeigen bzw. gerichtlichen Anzei-gen gemäß veterinärrechtlicher Vorschriften erstattet.

Oberösterreich: 2011wurden 4 Verwaltungsstrafanzeigen gemäß LMSVG erstattet.

 

Frage 6:

Auf Grund des LMSVG sind im Jahr 2011 und 2012 keine Beschlagnahmen bzw. Vernichtungen erfolgt.

In Wien wurden im Jahr 2013 zehn Eier (Restbestand, der dem gesperrten Betrieb zugeordnet werden konnte) vor Ort durch den kontrollierten Betrieb sofort vernichtet, der Rest der Lieferung wurde retourniert.

Im Burgenland erfolgte im Jahr 2013 die Vernichtung von 2.160 Eiern.

 

Frage 7:

Dazu verweise ich auf das Vermarktungsnormengesetz, welches in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft fällt.

 

Frage 8:

Legehennenbetriebe: (alle Salmonella-Serotypen)

 

Jahr

2011

2012

2013

Burgenland

3

3

0

Kärnten

4

7

8

Niederösterreich

14

12

14

Oberösterreich

2

6

11

Salzburg

2

3

0

Steiermark

24

19

15

Tirol

1

2

0

Vorarlberg

2

1

2

 

Grundsätzlich wird, gemäß § 42 Abs. 3 Geflügelhygieneverordnung 2007, bei Vorliegen eines positiven Befundes auf Salmonella Enteritidis oder Salmonella Typhimurium unverzüglich das Verbot für die Vermarktung von Frischeiern mittels Bescheid an den/die Landwirt/in festgestellt und auch in der Datenbank des Geflügelgesundheitsdienstes Österreich eingetragen.