519/AB XXV. GP
Eingelangt am 28.03.2014
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am März 2014
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0022-I/4/2014
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 492/J vom 28. Jänner 2014 der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
In der folgenden Tabelle sind die aktuell verfügbaren Rücklagenstände des Finanzressorts nach Untergliederungen aufgeteilt angeführt (Beträge in Mio. €). Der jeweilige Gesamtstand pro Untergliederung wird dabei nach den Rücklagenarten aufgeteilt (normale Detailbudget-Rücklage, zweckgebunden, variabel und EU). Bei dem Wert Ende 2013 handelt es sich um den Wert, der sich aufbauend auf dem Stand des Jahresanfangs um die laufenden Entnahmen vermindert ergibt. Die endgültigen Werte samt Rücklagenzuführung werden in dem per 31. März 2014 gemäß § 47 Abs. 2 Bundeshaushaltsgesetz (BHG) 2013 zu erstellenden Bericht zu dem Stand und den Veränderungen der Rücklagen übermittelt werden; ebenso werden sie in dem vom Rechnungshof gemäß § 118 BHG 2013 zu erstellenden Bundesrechnungsabschluss, Stand 31. März 2014, zu finden sein.
UG |
Bezeichnung *) |
zweckgeb. |
variable RL |
EU-Einzahl.-RL |
Detailbudget-RL |
Gesamtstand **) |
|
15 |
Finanzverwaltung |
1,554 |
|
|
662,706 |
664,259 |
|
16 |
Öffentliche Abgaben |
2,155 |
|
|
|
2,155 |
|
23 |
Pensionen - Beamtinnen und Beamte |
|
|
|
105,158 |
105,158 |
|
44 |
Finanzausgleich |
0,000 |
1,736 |
|
57,489 |
59,225 |
|
45 |
Bundesvermögen |
515,869 |
9,325 |
|
2.072,896 |
2.598,090 |
|
46 |
Finanzmarktstabilität |
318,601 |
0,008 |
|
3.271,090 |
3.589,699 |
|
51 |
Kassenverwaltung |
0,000 |
|
85,900 |
240,665 |
326,565 |
|
58 |
Finanzierungen, Währungstauschverträge |
|
|
|
2.323,557 |
2.323,557 |
|
|
|
838,179 |
11,068 |
85,900 |
8.733,561 |
9.668,708 |
*) Bezeichnung der mit 1.1.2014 bestehenden Nomenklatur
**) Stand ohne Rücklagenzuführung
Zu 2.:
Zur Bildung der Rücklagen wird einleitend Folgendes angemerkt:
Gemäß § 55 Bundeshaushaltsgesetz (BHG) 2013 werden Haushaltsrücklagen vom Bundesminister für Finanzen ermittelt und in gesonderten Aufzeichnungen evident gehalten; kassenmäßige Gebarungen sind hiermit nicht verbunden; vgl. hierzu die Erläuterungen zur Vorgängerregelung, nämlich § 53 BHG 1986 idF BGBl I 20/2008 (RV 204 BlgNR 23. GP):
„Mit der Neuregelung des Rücklagensystems werden in Zukunft gegenüber der bisherigen Rechtslage erhebliche Vorteile für den Bundeshaushalt insgesamt, aber auch für die einzelnen haushaltsleitenden Organe verbunden sein. Die Eckpunkte dieser Vorteile lassen sich wie folgt zusammenfassen:
– Zinsersparnis, weil Rücklagen nicht wie bisher (Anmerkung: bis Ende 2008) schon zum Zeitpunkt ihrer Zuführung (Bildung), sondern erst dann finanziert werden müssen, wenn sie tatsächlich (zu einem möglicherweise erst viel späteren Zeitpunkt) gebraucht werden.
In diesem Sinne sollen Rücklagen ab dem Finanzjahr 2009 nicht mehr voranschlagswirksam gebildet und verrechnet werden. Dessen ungeachtet sollen eingesparte bzw. nicht „verbrauchte“ Ausgabenbeträge und zweckgebundene bzw. bestimmte Mehreinnahmen auf Grund bundesfinanzgesetzlicher Regelung für Mehrausgaben zur Verfügung stehen und (erst) dann finanziert werden, wenn sie – für welche Ausgaben auch immer – tatsächlich gebraucht werden:…“
Dieser anlässlich der 1. Etappe der Haushaltsrechtsreform im Jahr 2008 etablierte Grundsatz wird auch im Rahmen der 2. Etappe auf Basis des BHG 2013 beibehalten; vgl. hierzu die Erläuterungen zu §§ 19 bis 22 BHG 2013 (RV 480 BlgNR 24. GP: „Um Zinsaufwendungen zu minimieren, werden … Rücklagen … bei deren Bildung nicht finanziert.“)
Die Entnahme von Rücklagen erfolgt gemäß § 56 BHG 2013. Dieser ordnet an, dass Rücklagen nur im Wege von Mittelverwendungsüberschreitungen gemäß § 54 BHG 2013 mit Zustimmung des Bundesministers für Finanzen entnommen werden dürfen. Im Sinne des erwähnten Grundsatzes werden solche Mittelverwendungsüberschreitungen mit Rücklagenentnahmen ausnahmslos im Wege von Mehreinzahlungen aus Kreditoperationen bedeckt (§ 56 Abs. 2 3. Satz BHG 2013).
Eine Tabelle mit der jährlichen untergliederungsweisen Aufschlüsselung der Rücklagen des Finanzressorts liegt bei. Dabei wird zwischen Stand am Ende des Vorjahres, den Entnahmen und den Zuführungen unterschieden und jeweils der Stand am Ende des Jahres gebildet. Wie bei den Angaben zu Frage 1. liegen für das Jahr 2013 vorläufig nur die Rücklagenentnahmen, nicht jedoch die Zuführungen vor.
Zu 3.:
Folgende Projekte wurden 2013 mittels Rücklagenentnahme finanziert:
|
|
Betrag |
Datum |
|
UG 15 |
|
|
|
Nacharbeiten Himmelpfortgasse Sanierungsprojekt Winterpalais |
4.400.000,00 |
12.12.2013 |
|
Anschaffungen für Zoll- und Abgabenverwaltung im Rahmen der zweckgebundenen Gebarung (Mittel aus OLAF) |
1.550.000,00 |
25.07.2013 |
|
UG 45 |
|
|
|
Finanzierung des Baukostenanteils des Museums (Belvedere) in der Himmelpfortgasse |
2.084.000,00 |
22.05.2013 |
|
Verband alpiner Vereine Österreichs zur Erhaltung der Berginfrastruktur und für die sichere Benutzung von Bergwegen und Schutzhütten |
1.800.000,00 |
11.10.2013 |
|
UG 46 |
|
|
|
Kapitalerhöhungen der Hypo-Alpe-Adria Bank International AG |
1.144.212.000,00 |
10.12.2013 |
Ergänzend wird auf die Berichte an den Nationalrat gemäß § 54 Abs. 12 BHG 2013 verwiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Beilage
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe Anfragebeantwortung (gescanntes Original) zur Verfügung.