524/AB XXV. GP

Eingelangt am 28.03.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                        Wien, am       März 2014

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0028-I/4/2014

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 525/J vom 29. Jänner 2014 der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen richtet sich nach den allgemeinen Bestimmungen des Zivilrechts.

 

Zu 2.:

Die Republik Österreich wurde mittlerweile nach Verwertung der Büroflächen durch die Vermieterin von der Wahrung der – im Zuge der Mietvertragsverhandlungen verlangten – Einhaltung des Geschäftsgeheimnisses entbunden.


Zu 3.:

Entsprechend dem zugrundeliegenden Mietvertrag vom Oktober 2007 belief sich die vereinbarte monatliche Miete auf € 13,99/m² netto, die Betriebskosten waren laut Mietvertrag mit Akonto Vorschreibungen in Höhe von € 3,60/m² gegen nachträgliche Verrechnung geplant.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Spindelegger eh.