524/AB XXV. GP
Eingelangt am 28.03.2014
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am März 2014
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0028-I/4/2014
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 525/J vom 29. Jänner 2014 der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen richtet sich nach den allgemeinen Bestimmungen des Zivilrechts.
Zu 2.:
Die Republik Österreich wurde mittlerweile nach Verwertung der Büroflächen durch die Vermieterin von der Wahrung der – im Zuge der Mietvertragsverhandlungen verlangten – Einhaltung des Geschäftsgeheimnisses entbunden.
Zu 3.:
Entsprechend dem zugrundeliegenden Mietvertrag vom Oktober 2007 belief sich die vereinbarte monatliche Miete auf € 13,99/m² netto, die Betriebskosten waren laut Mietvertrag mit Akonto Vorschreibungen in Höhe von € 3,60/m² gegen nachträgliche Verrechnung geplant.
Mit freundlichen Grüßen