525/AB XXV. GP
Eingelangt am 28.03.2014
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am März 2014
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0029-I/4/2014
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 536/J vom 29. Jänner 2014 der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Eine Befassung des Bundesministeriums für Finanzen erfolgte erst im Sommer 2012 im Zusammenhang mit dem Abschluss eines „1. Nachtrages zum Förderungsvertrag vom 21. Dezember 2010“. Hinsichtlich des zugrundeliegenden Förderungsvertrages vom 21. Dezember 2010 war eine Einvernehmensherstellung mit dem Bundesministerium für Finanzen wegen Unterschreitung der Mitbefassungsgrenze von rund 3,340 Millionen Euro gemäß § 15 Bundes-Sportförderungsgesetz 2005 nicht erforderlich.
Zu 2., 3., 4., 5., 8. und 9.:
Das Einvernehmen hinsichtlich des
„1. Nachtrages zum Förderungsvertrag vom
21. Dezember 2010“ wurde mit Schreiben des Bundesministeriums für
Finanzen vom
25. September 2012 unter der Voraussetzung hergestellt, dass die finanzielle
Bedeckung der Förderung durch das Bundesministerium für
Landesverteidigung und Sport und die Einhaltung der Bestimmungen des
Bundessport-Förderungsgesetzes sichergestellt sind.
Die Einvernehmensherstellung erfolgte auf Basis der Ausführungen des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport, des „1. Nachtrages zum Förderungsvertrag vom 21. Dezember 2010“ und der in der Anlage „A“ zum Förderungsvertrag vom 21. Dezember 2010 angeführten Unterlagen; unter anderem Gemeinderatsbeschluss, Planunterlagen, Baubeschreibung und -bewilligung, Kostenschätzung, Gutachten Österreichisches Institut für Schul- und Sportstättenbau (ÖISS), Haftungs- und Verpflichtungserklärung Stadtgemeinde Schwechat, Kooperationsvereinbarung, Leasingvertrag, Rahmennutzungsvereinbarung und Schreiben International Table Tennis Federation (ITTF).
Der in Rede stehende Förderungsvertrag enthält unter anderem die Verpflichtung des Förderungsnehmers, Vorsorge zu treffen, dass der laufende Betrieb der Werner Schlager Academy mindestens für die Dauer von 30 Jahren ab Inbetriebnahme gesichert ist sowie die Verpflichtung zur unverzüglichen Meldung von Ereignissen, welche die Durchführung des geförderten Vorhabens oder die Einhaltung der vereinbarten Auflagen und Bedingungen verzögern oder unmöglich machen oder eine Abänderung des geförderten Vorhabens oder der vereinbarten Auflagen und Bedingungen erfordern würden. Bei Nichteinhaltung der Förderungsvoraussetzungen hat der Förderungsnehmer die Förderung ganz oder teilweise zurück zu erstatten; zugesicherte aber noch nicht ausbezahlte Förderungen erlöschen. Daraus ist ersichtlich, dass die Förderungen des Bundes in die Sportinfrastruktur mit relativ strengen Auflagen und Bedingungen verbunden sind und auf Nachhaltigkeit großer Wert gelegt wird.
Zu 6., 7., 13. und 14.:
Fördergegenstand der Bundesförderung war im Rahmen der Errichtung des Gesamtprojektes „Multiversum“ ursprünglich nur die Errichtung der Trainingshalle. Im Hinblick auf die Bedeutung der Werner Schlager Academy als weltweit anerkanntes Trainings- und Kompetenzzentrum des internationalen Tischtennisverbandes und die Durchführung der Tischtennis-Europameisterschaften 2013 wurde die Förderzusage des Bundes für die Errichtung von bundesrelevanten Bauteilen der Veranstaltungshallen ausgeweitet. Die Fördergelder dienen der anteiligen Finanzierung der jährlichen Leasingraten für die Errichtung der bundesrelevanten Bauteile. Betriebskosten sind nicht Förderungsgegenstand.
Zu 10.:
Nach hierortigem Informationsstand wurden in den letzten Jahren zahlreiche nationale und internationale sportliche Großveranstaltungen unter anderem aus den Bereichen Tischtennis, Basketball, Volleyball, Radball, Cheerdance und Boxen abgehalten. Außerdem diente die Werner Schlager Academy zur Vorbereitung auf die Olympischen Spiele von London und werden neben Trainings- und Wettkampfaktivitäten auch Trainerfortbildungen, ITTF‑Meetings und European Table Tennis Union (ETTU)-Workshops sowohl in den Räumlichkeiten der Werner Schlager Academy als auch in den übrigen Räumlichkeiten im Multiversum Schwechat abgehalten.
Zu 11.:
Hinsichtlich der Beschlussfassungsprozesse und Einhaltungserfordernisse anderer Gebietskörperschaften in ihrem Zuständigkeitsbereich kommt dem Bundesministerium für Finanzen keine Ingerenz zu.
Zu 12., 15., 16. und 17.:
Alle gewährten Bundes-Sportförderungen unterliegen einer Förderkontrolle des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport. Die Modalitäten der Anweisung des Förderbetrages, die Abrechnung und die Feststellung der widmungsgemäßen Verwendung der Förderung sowie die allfällige Rückforderung nicht anerkannter Beträge fallen in die Zuständigkeit des Fördergebers. Anhaltspunkte für Verstöße des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport gegen haushaltsrechtliche Bestimmungen des Bundes sind dem Bundesministerium für Finanzen nicht bekannt.
Mit freundlichen Grüßen