529/AB XXV. GP

Eingelangt am 28.03.2014
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                        Wien, am       März 2014

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0031-I/4/2014

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 560/J vom 29. Jänner 2014 der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 3.:

Die Mindereinnahmen beim Steueraufkommen durch die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten wurden bei Erstellung des Abgabenänderungsgesetzes 2009 auf 165 Mio. Euro geschätzt. Diese Schätzung wurde jedoch, insbesondere aufgrund der breiten Einführung von Gratiskindergärten, obsolet. Das Mindereinkommen bei den Steuereinnahmen durch den Kinderfreibetrag wurde für 2009 auf 165 Mio. Euro geschätzt. Das Bundesministerium für Finanzen schätzt regelmäßig das Aufkommen der einzelnen Steuerarten, jedoch gibt es keine regelmäßigen Schätzungen der Auswirkungen der einzelnen Bausteine der Steuergesetze auf das Gesamtaufkommen. Diesbezügliche Schätzungen erfolgen nur bei wesentlichen Gesetzesänderungen. Sowohl bezüglich der Kinderbetreuungskosten als auch des Kinderfreibetrags ist jedoch in den Folgejahren mit ansteigenden Kosten zu rechnen.

 

Zu 2. und 4.:

Kosten für die Kinderbetreuung können als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigt werden. Das heißt, Kinderbetreuungskosten mindern die Steuerbemessungsgrundlage und damit das zu versteuernde Einkommen. Eine direkte Auszahlung erfolgt somit nicht.

Abgeleitete Aufkommenswirkung der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten (in Tausend Euro):

2009

2010

2011

2012

43.051

40.140

56.708

57.471

Der Kinderfreibetrag vermindert das steuerpflichtige Einkommen und wirkt sich daher nur in Höhe des jeweiligen Steuersatzes aus.

Abgeleitete Aufkommenswirkung des Kinderfreibetrags (in Tausend Euro):

2009

2010

2011

2012

76.552

82.497

82.524

68.329

Bei den beiden obenstehenden Tabellen ist zu beachten, dass die jüngeren Jahre (insb. 2012) noch unvollständig veranlagt sind, weshalb im Rahmen der angegebenen Echtdatenauswertung auch der daraus resultierende Steuerausfall noch unvollständig wiedergegeben wird. Für 2013 können daher aufgrund der Vielzahl der noch offenen Veranlagungen keine repräsentativen Daten geliefert werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen