538/AB XXV. GP
Eingelangt am 28.03.2014
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BM für Familien und Jugend
Anfragebeantwortung
Dr. Sophie Karmasin
Bundesministerin
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER Parlametn 1017 Wien |
Geschäftszahl: BMFJ-510101/0007-BMFJ - I/1/2014 Ihre Zahl/Ihre Nachricht vom:
Antwortschreiben
bitte unter Anführung post@bmfj.gv.at richten.
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25. März 2014
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
in Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 651/J betreffend eklatanter Fall von Sozialtourismus in Krems - Rumänin beantragt für 13 Kinder Familienbeihilfe, welche der Herr Abgeordnete Dr. Walter Rosenkranz und weitere Abgeordnete am 17. Februar 2014 an den Herrn Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend richteten, stelle ich - als seit 1. März 2014 für den Bereich Familien und Jugend zuständige Bundesministerin - fest:
Antwort zu den Fragen 1 bis 7:
Im Bereich des Finanzamtes Waldviertel (einschließlich Standort Krems) ist ein derartiger Fall nicht bekannt.
Nach einer aktuellen Auswertung des Familienbeihilfenverfahrens gibt es nur einen Fall, in dem für dreizehn Kinder die Familienbeihilfe gewährt wird. Bei der Anspruchsberechtigten handelt es sich um eine österreichische Staatsbürgerin, die für ihre eigenen Kinder die Familienbeihilfe bezieht.
Mit besten Grüßen
Dr. Sophie Karmasin