540/AB XXV. GP

Eingelangt am 28.03.2014
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

GZ. BMVIT-13.000/0003-I/PR3/2014     
DVR:0000175
 

 

 


Wien, am     . März 2014

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Schenk, Kolleginnen und Kollegen haben am 28. Januar  2014 unter der Nr. 499 /J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Rücklagen der Bundesministerien gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø Wie hoch sind die Rücklagen Ihres Ressorts mit Stand/Stichtag 01.01.2014?

 

Stand der Rücklagen zum 1. Jänner 2014 (ohne Zuführungen):

 

UG 34

UG 41

gesamt

310.811.288,18

716.967.340,23

1.027.778.628,41

 


Zu Frage 2:

Ø  Wie hoch waren die seit 2009 bis dato jährlich gebildeten Rücklagen jeweils? (Bitte um Auflistung nach einzelnen Jahren; gleichzeitig wird darum ersucht, von Verweisen auf andere Anfragen zur Beantwortung abzusehen.)

 

Seit 2009 wurden jährlich Rücklagen in folgender Höhe gebildet:

 

UG 34

UG 41

gesamt

2009

164.238.200,05

176.957.385,94

341.195.585,99

2010

145.951.085,21

326.718.066,14

472.669.151,35

2011

36.965.290,70

224.631.660,00

261.596.950,70

2012

46.360.718,22

357.870.838,80

404.231.557,02

 

 

Zu Frage 3:

Ø  Wurden Projekte im Jahr 2013 mit Geldern aus Rücklagen finanziert?

a)    Wenn ja, welche Projekte wurden 2013 mit Geldern aus Rücklagen finanziert?

b)    Wenn ja, wie hoch war die jeweilige Förderung der Projekte?

c)    Wenn ja, wann genau wurden die Projekte gefördert bzw. Geld aus den Rücklagen entnommen?

 

Bei folgenden Detailbudgets wurden 2013 Rücklagen in der jeweils angeführten Höhe entnommen:

 

UG-Rücklage

zweckgeb. RL

RL-Entnahme

gesamt

34010100

0,00

 

0,00

34010200

0,00

 

0,00

34010300

0,00

 

0,00

41010100

0,00

 

0,00

41010200

23.000.000,00

 

23.000.000,00

41010300

205.000,00

 

205.000,00

41020100

2.100.000,00

 

2.100.000,00

41020200

102.231.561,64

8.162.309,93

110.393.871,57

41020300

6.352.559,00

 

6.352.559,00

41020401

0,00

 

0,00

41020402

5.000.000,00

5.435.000,00

10.435.000,00

41020500

0,00

 

0,00

41020601

3.168.000,00

 

3.168.000,00

41020602

 

3.500.000,00

3.500.000,00

41020700

7.672.000,00

 

7.672.000,00

SUMME

149.729.120,64

17.097.309,93

166.826.430,57

 

Zweckgebundene Einnahmen-Rücklagen (§ 55 Abs. 5 BHG) sind entsprechend ihres Zweckes zu verwenden. Als Beispiel seien hier Mittel des Katastrophenfonds für Hochwasserschutzprojekte und Einnahmen von Wunschkennzeichen bzw. Güterbeförderungsstrafen für Projekte des Ver-kehrssicherheitsfonds genannt.


Die weiteren Rücklagen werden hauptsächlich für die bedarfsgerechte Bedeckung von eingegangenen Verpflichtungen aus mehrjährigen Projekten oder Förderungen wie beispielsweise im Bereich der Wahlprogramme der ESA (European Space Agency), des Klima und Energiefonds, der FFG der Breitbandinitiative (AT:net und Breitband Austria) der Privatbahnförderung oder Zahlungen gem. Bundesstraßengesetz § 10 Abs. 3 und 4 an die Bundesländer Wien und Burgenland benötigt.

 

Es wird in diesem Zusammenhang auch auf den Bericht an den Nationalrat gem. § 54 Abs. 12 BHG 2013 über die Genehmigung von überplanmäßigen Mittelverwendungen verwiesen.