551/AB XXV. GP
Eingelangt am 28.03.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Justiz
Anfragebeantwortung
|
|
BMJ-Pr7000/0017-Pr 1/2014 |
||
|
|
|
Museumstraße 7 1070 Wien
|
|
|
Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
|
|||
|
|
|||
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 527/J-NR/2014
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „der Bestellung des Geschäftsführers der Justizbetreuungsagentur“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 5:
Um die Funktion einer Geschäftsführerin bzw. eines Geschäftsführers der Justizbetreuungsagentur (JBA) haben sich 21 Personen beworben. Davon wurden elf Personen (neun Männer und zwei Frauen) zu Hearings eingeladen, die am 29. November 2013 und am 4. Dezember 2013 abgehalten wurden. Meine Amtsvorgängerin hat Sektionschef Mag. Michael Schwanda, Leitenden Staatsanwalt Mag. Andreas Sachs und Oberstaatsanwalt Dr. Alexander Pirker mit der Durchführung dieser Hearings beauftragt, so wie auch bei der Bestellung eines Geschäftsführers im Jahr 2008 ein ähnlicher Personenkreis das Hearing abgehalten hat.
Zu 6 bis 11:
Die betriebswirtschaftlichen Kenntnisse, Controlling-Kenntnisse sowie die kaufmännischen und organisatorischen Fähigkeiten, die Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen Unternehmens- und Arbeitsrecht sowie die Erfahrung im Bereich Personalmanagement oder Personaldienstleistung wurden zunächst auf Grund der Bewerbungsunterlagen und sodann auf Grund der Ergebnisse der Hearings mit den dazu eingeladenen Bewerberinnen und Bewerbern überprüft.
Für die Entscheidung meiner Amtsvorgängerin war maßgebend, dass der Bewerber Mag. Thomas Schützenhöfer in der Gesamtbetrachtung den mit der Funktion verbundenen Anforderungen am besten entsprach. Er wies durch seine langjährige Tätigkeit als Kabinettschef im Bundesministerium für Justiz gegenüber den Mitbewerberinnen und -bewerbern besondere Qualifikationen auf. Unter anderem verfügte der Bewerber zudem über umfassende und aktuellste Kenntnisse der Justizorganisation. Seine juristische Ausbildung und bisherige Tätigkeit bescheinigten ihm fundierte Kenntnisse des Arbeits- und Unternehmensrechts; so war er etwa federführend an der legistischen Umsetzung mehrerer einschlägiger Projekte beteiligt.
Der Bewerber wies ferner alle erforderlichen Kenntnisse und Anforderungen im Personalmanagement auf, entsprach Letzteres doch seinem unmittelbaren Aufgabenbereich in der von ihm zuletzt eingenommenen Führungsposition. Im Hearing konnte Mag. Schützenhöfer auch mit klaren Vorstellungen von den Zielen und Aufgaben der JBA und umfassenden Kenntnissen in den Bereichen Betriebswirtschaft und Controlling überzeugen.
Zu 12:
Meine Amtsvorgängerin ist davon ausgegangen, dass ein konkreter Anwendungsfall im Sinne des § 11b Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes in Verbindung mit § 23 Justizbetreuungsagentur-Gesetz nicht vorliegt, weil der bestellte Bewerber besser geeignet war als die Mitbewerberinnen.
Zu 13 und 14:
Der Bundesministerin für Justiz wurden zwei Personen als für die ausgeschriebene Funktion als bestens geeignet vorgeschlagen, ohne dass eine Reihung oder Abstufung hinsichtlich des Grades der Eignung vorgenommen wurde.
Zu 15:
Die Bestellung wurde von meiner Amtsvorgängerin gemäß § 8 Abs. 2 Justizbetreuungsagentur-Gesetz vorgenommen und war gesetzeskonform.
Wien, . März 2014
Dr. Wolfgang Brandstetter