555/AB XXV. GP

Eingelangt am 28.03.2014
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

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BMJ-Pr7000/0021-Pr 1/2014


Republik Österreich
der bundesminister für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 559/J-NR/2014

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Harald Stefan und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Leugnen darf Strafe nicht erhöhen“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 5:

Statistiken über (etwaige) Urteilsmängel werden nicht geführt. Es ist jedoch beabsichtigt, die in Strafsachen tätigen Richterinnen und Richter auf die in der Anfrage relevierte Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (11 Os 118/13g) im Wege eines Erlasses hinzuweisen.

Die für die Aus- und Fortbildung zuständige Fachabteilung wird zudem dafür Sorge tragen, dass diese kritisierte Praxis künftig auch in der Ausbildung der Richteramtsanwärterinnen und Richteramtsanwärter ausdrücklich angesprochen wird.

 

Wien,        . März 2014

 

 

Dr. Wolfgang Brandstetter