555/AB XXV. GP
Eingelangt am 28.03.2014
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
BMJ-Pr7000/0021-Pr 1/2014 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 559/J-NR/2014
Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Harald Stefan und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Leugnen darf Strafe nicht erhöhen“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 5:
Statistiken über (etwaige) Urteilsmängel werden nicht geführt. Es ist jedoch beabsichtigt, die in Strafsachen tätigen Richterinnen und Richter auf die in der Anfrage relevierte Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (11 Os 118/13g) im Wege eines Erlasses hinzuweisen.
Die für die Aus- und Fortbildung zuständige Fachabteilung wird zudem dafür Sorge tragen, dass diese kritisierte Praxis künftig auch in der Ausbildung der Richteramtsanwärterinnen und Richteramtsanwärter ausdrücklich angesprochen wird.
Wien, . März 2014
Dr. Wolfgang Brandstetter