558/AB XXV. GP

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BMJ-Pr7000/0025-Pr 1/2014


Republik Österreich
der bundesminister für justiz

 

 

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1070 Wien

 

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Eingelangt am 28.03.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 596/J-NR/2014

Der Abgeordnete zum Nationalrat Werner Neubauer und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Manipulationen im Kärntner Seniorenbund“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 7:

Gegen die Genannten ist weder ein Ermittlungsverfahren anhängig noch ein Auslieferungsbegehren an den Nationalrat gerichtet worden; es wird auch kein solches Begehren vorbereitet.

Zu 2 bis 6:

Zu dem in der Anfrage relevierten Tatsachenkomplex ist ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig. Ich ersuche daher um Verständnis, dass mir eine Beantwortung der darauf abzielenden Fragen nicht möglich ist, weil sich diese auf Details aus einem nicht öffentlichen bzw. nicht öffentlich gewordenen (§ 12 StPO) Verfahrensabschnitt beziehen und durch die Auskunftserteilung Rechte der Verfahrensbeteiligten verletzt und der Erfolg der Ermittlungen gefährdet werden könnten.

Zu 8:

Nein, die Voraussetzungen zur Einschaltung des Weisenrats liegen derzeit nicht vor.

 

Wien,      . März 2014

 

 

 

Dr. Wolfgang Brandstetter