56/AB XXV. GP

Eingelangt am 20.01.2014
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

BMWF-10.000/0344-III/4a/2013

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Wien, 20. Jänner 2014

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 138/J-NR/2013 betreffend Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros im Jahr 2013, die die Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen am 22. November 2013 an meinen Amtsvorgänger o. Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Fragen 1 bis 5:

Es werden ausschließlich die Rahmenverträge der BBG verwendet. Daher wird auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 129/J-NR/2013 durch die Bundesministerin für Finanzen verwiesen.

 

Zu Fragen 6 bis 12 und 18:

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung verfügt über keine Dauerkarten (Taxi-Business-Karten, Taxischeckhefte etc.), sondern verwendet ausschließlich Einmalkarten. Diese werden nach Bedarf vom Taxiunternehmen angefordert. Im angefragten Zeitraum wurden 287 Stück Einmalkarten vergeben. Schon bisher durften Taxis nur dann in Anspruch genommen werden, soweit dies dienstlich unbedingt erforderlich war und keine anderen adäquaten Möglichkeiten zur Verfügung standen. Dies gilt auch zukünftig, weswegen kein wesentliches Einsparungspotential ersichtlich ist. Die Überprüfung erfolgt durch den zuständigen Vor-gesetzten.


 

 

Zu Fragen 13 bis 15:

Derartige Fälle hat es nicht gegeben.

 

Zu Fragen 16 und 17:

Von 1. Jänner 2013 bis 20. November 2013 betrugen diese Kosten insgesamt € 5.593,10.

 

 

 

Der Bundesminister:

 

Dr. Reinhold Mitterlehner e.h.