563/AB XXV. GP

Eingelangt am 28.03.2014
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BM für Bildung und Frauen

Anfragebeantwortung

                                                                                                             

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Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Wien, 20. März 2014

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 574/J-NR/2014 betreffend Umgang mit Bonusmeilen bei Dienstflugreisen von Mitgliedern ihres Kabinetts, die die Abg. Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen am 29. Jänner 2014 an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Hinsichtlich der von Kabinettsmitgliedern meiner Amtsvorgängerin im Zeitraum 1. Jänner 2012 bis einschließlich 31. Dezember 2012 per Flug absolvierten Dienstreisen wird auf die nachstehende Tabelle hingewiesen:

 

Dauer

Ziel

Anzahl reisender Kabinettsmitglieder

08.-12.02.2012

Berlin

1

06.-08.03.2012

Innsbruck, Bregenz

2

14.05.2012

Klagenfurt

1

17.-18.07.2012

Bregenz

2

27.-29.08.2012

Venedig

2

25.-27.09.2012

Sarajevo

1

09.-12.10.2012

Frankfurt

2

17.-18.07.2012

Bregenz

2

30.11.-02.12.2012

Valletta, Malta

2

07.-09.12.2012

Rom

1

 


Hinsichtlich der von Kabinettsmitgliedern meiner Amtsvorgängerin im Zeitraum 1. Jänner 2013 bis einschließlich 16. Dezember 2013 per Flug absolvierten Dienstreisen wird auf die nachstehende Tabelle hingewiesen:

 

 

Dauer

Ziel

Anzahl reisender Kabinettsmitglieder

14.-15.01.2013

Innsbruck

2

16.-19.01.2013

Bregenz, Innsbruck

1

23.01.2013

Graz

2

08.-10.02.2013

Berlin

1

20.02.-21.02.2013

Klagenfurt, St. Paul im Lavanttal

1

22.-26.02.2013

Los Angeles

2

07.-08.03.2013

Düsseldorf

1

15.-20.03.2013

Washington

2

02.04.2013

Prag

1

03.-04.04.2013

Innsbruck

1

14.-16.04.2013

Moskau

1

19.04.2013

Köln

1

19.-22.05.2013

Berlin

2

28.05.-01.06.2013

Venedig

2

21.-22.06.2013

Bozen

1

27.-28.06.2013

Vorarlberg, Innsbruck

2

14.-15.07.2013

Shkodra

1

16.-18.07.2013

Bregenz

1

03.09.2013

Luxemburg

1

05.09.2013

Meran, Innsbruck

1

19.09.2013

Vorarlberg

1

01.-04.10.2013

Istanbul

1

07.-09.10.2013

St. Petersburg

1

07.-09.11.2013

Paris

1

14.-15.11.2013

Luxemburg

1

25.-26.11.2013

Brüssel

1

05.-08.12.2013

Berlin

2

 

 

Zu Fragen 2 bis 9:

Bonusmeilenprogramme und sonstige gleichartige Bonifikationen sind der Privatsphäre der Bediensteten zuzurechnen. Diesbezügliche Auskünfte könnten nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Über dienstlich erflogene Meilen, welche wiederum für dienstliche Flüge verwendet werden, bestehen keine Statistiken, da die Bediensteten nur die Verpflichtung trifft, Flugkosten in der Reiserechnung geltend zu machen. Da es sich um personenbezogene private Karten handelt, kann eine Verwertung oder Kontrolle nicht durch das Ressort erfolgen. Auch können diese Karten nicht durch das Ressort eingezogen werden.

 

Allerdings weise ich darauf hin, dass sich die Bundesregierung bereits 2008 verpflichtet hat (Beschluss vom 23. Jänner 2008) dafür Sorge zu tragen, dass bereits im Dienstreiseformular ein Passus vorgesehen wird, der besagt, dass anlässlich von Dienstreisen im Rahmen personenbezogener Bonusprogramme erworbene Prämien nicht privat in Anspruch genommen


werden dürfen. Daher sind die Bediensteten meines Ressorts verpflichtet, die bei dienstlichen Flugreisen gesammelten Bonusmeilen für weitere Dienstreisen und nicht für private Zwecke zu verwenden.

 

Zu Frage 10:

Die für Dienstreiseabrechnungen zuständige Personalabteilung ist damit betraut.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Gabriele Heinisch-Hosek eh.