573/AB XXV. GP

Eingelangt am 31.03.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                         Wien, am     März 2014

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0035-I/4/2014

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 599/J vom 31. Jänner 2014 der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 6.:

Der hier angesprochene Sonder-Zweckzuschuss des Bundes soll unter der Bedingung stehen, dass – zusammengefasst – die Länder

 

  1. im Durchschnitt der Jahre 2013 bis 2014 höhere Ausgaben für Darlehen, Annuitäten- und Zinsenzuschüsse und sonstige verlorene Zuschüsse ohne Wohnbeihilfe für Förderungen für den Neubau sowie
  2. eine höhere Anzahl von geförderten Neubauwohnungen (ohne Wohnheime)

als im Durchschnitt der Jahre 2006 bis 2011 zusichern.


Der Zuschuss des Bundes beträgt 50 Prozent der den Durchschnitt der Vergleichsjahre übersteigenden Ausgaben, höchstens jedoch € 20.000,-- je zusätzlich zugesagter Neubauförderung.

 

Die Bundesregierung hat im Rahmen der vorhandenen Finanzierungsmöglichkeiten ein Offensivpaket zur Förderung der Wirtschaft und zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums umgesetzt.

 

Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2014 wurde in dieser Frage ein anderer Weg der Unterstützung der Wohnraumschaffung ermöglicht: die ursprünglich geplante Einschränkung der begünstigten Wirtschaftsgüter beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag wurde zugunsten einer stärkeren Förderung des Wohnbaus umgestaltet. Durch die Einschränkung auf Wohnbauanleihen wurde sichergestellt, dass ein mittelbarer Impuls für Realinvestitionen gesetzt und der Wohnbau stärker gefördert wird.

 

 

Mit freundlichen Grüßen