575/AB XXV. GP

Eingelangt am 31.03.2014
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BM für Bildung und Frauen

Anfragebeantwortung

 

                                                                                                             

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Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Wien, 28. März 2014

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 606/J-NR/2014 betreffend Folgeanfragen zur Anfrage betreffend Lehrermobbing an der HTL Eisenstadt (13149-J/XXIV.GP): LSI-Kontrolle, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 31. Jänner 2014 an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 4:

Ja. Die Prüfung erfolgte entsprechend dem Geschäftsverteilungsplan des Amtes des Landessschulrates für Burgenland. Die fachliche Qualifikation ist durch die Erfüllung der Ernennungs- und Definitivstellungserfordernisse gemäß Anlage I zum Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 für die Schul- und Fachaufsicht gegeben und wird im Rahmen der laufenden Fort- und Weiterbildung sowie bei Bedarf durch die Aneignung von Fachexpertise ergänzt und vertieft.

 

Zu Fragen 5 bis 9:

Nach Auskunft des Landesschulrates für Burgenland erfolgte die Prüfung nur an diesem Tag, somit einmalig. Eine Protokollerstellung der angesprochenen Art ist grundsätzlich nicht vorgesehen, zumal wie bereits zu Fragen 4 und 5 der Parlamentarischen Anfrage Nr. 14498/J-NR/2013 ausgeführt, kein komplexer Sachverhalt vorlag, sodass keine Anwesenheit vor Ort erforderlich war.


Zu Fragen 10 bis 19:

Verbunden mit der Schaffung eines einheitlichen und durchgängigen Qualitätsmanagements mit ergebnisorientierten Steuerungsmaßnahmen und -instrumenten, wie zB. Planungs- und Berichtswesen, Zielvereinbarungen, und damit einer Neupositionierung der Organe der Schulaufsicht, bilden die steuernden Qualitätsmanagerinnen und -manager die Führungsebene für die Schulleitungen. Im Rahmen der Qualitätsinitiative Berufsbildung (QIBB) bestehen Verein­barungen über die Vorgangsweise, Prozesse der Schulentwicklung zu begleiten. Die Erlassung von zusätzlichen darüber hinausgehenden Regelungen zum Qualitätsmanagement in Form von Richtlinien betreffend Quantität von Schulinspektionen wird durch das Bundesministerium für Bildung und Frauen im Hinblick auf die obigen Ausführungen zur Neupositionierung der Schul­aufsicht, insbesondere im Hinblick auf die Eigenverantwortung der Schulaufsicht, als nicht zweckmäßig erachtet.

Es ist primär Aufgabe der Schulleitungen als unmittelbare Vorgesetzte aller an einer Schule tätigen Lehrkräfte unter Mitwirkung der Abteilungs- und Fachvorstandsleitungen sich vom Stand des Unterrichts in geeigneter Weise zu überzeugen, dazu zählen auch Unterrichtsbesuche. Im Vordergrund der Aufgaben der Schulaufsicht stehen das Qualitätsmanagement und der Pflicht­gegenstandsunterricht. Visitationen in der ursprünglichen Form von Unterrichtsbesuchen sind nicht mehr zeitgemäß, die Organe der Schulaufsicht führen Schulinspektionen an Schulen in ihrem Zuständigkeitsbereich insoweit durch, als dies zur Umsetzung der Zielvereinbarung erforderlich ist und es dem Qualitätsmanager unerlässlich erscheint, sich persönlich ein Bild von der Qualität der Schule oder von Teilaspekten im Hinblick auf die Zielerreichung zu machen, wobei eine Weisungserteilung an das zuständige Schulaufsichtsorgan nicht ausgeschlossen ist. Weiters sind sie Anlaufstellen und Mediatoren für an den Schulen selbst nicht zu regelnde Konflikte.

In diesem Sinne fand nach Durchführung von Erhebungen durch den Landesschulrat für Burgenland aufgrund der ab September 2012 von Herrn Dr. Schütz ausgelösten, seinen eigenen Unterricht betreffenden Unstimmigkeiten zwischen dem Genannten und der Schulleitung seitens der zuständigen Schulaufsicht im Zusammenhang mit dem bestehenden und aktuell gültigen Beurteilungsbogen sowie zum Zwecke des Interessenausgleiches ein Gespräch mit Herrn Dr. Schütz statt. Demnach wurde an dem betreffenden Tag einvernehmlich vom Unterrichts­besuch Abstand genommen, da der Genannte krankheitsbedingt keinen weiteren Unterricht halten konnte. In der Folge war ein Unterrichtsbesuch aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses nicht mehr möglich.

Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Fragen 20 und 21 sowie 25 bis 27 hingewiesen.

 

Zu Fragen 20 und 21:

Unter Hinweis auf die vorstehenden Ausführungen zu den Fragen 10 bis 19 erfolgten nach Auskunft des Landesschulrates für Burgenland im Schuljahr 2012/13 weder an der HTL Eisenstadt noch an anderen Schulen von der betreffenden Schulaufsicht formalisierte Visitationen im Sinne von Unterrichtsbesuchen. Die systemische Sicherung und Weiter­entwicklung der Unterrichtsqualität steht für die Qualitätsmanagerinnen und Qualitätsmanager im Vordergrund, wobei anzumerken ist, dass diese nicht quantitativ an der Anzahl der durch­geführten „Schulinspektionen“ gemessen werden kann. Im Rahmen des laufenden Qualitäts­managements der zuständigen Schulaufsicht ist die Steigerung der Quote der Unterrichts­besuche und Hospitationen durch Schulleitungen sowie durch Leitungen auf Abteilungs- und Fachvorstandsebene an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen Teil der laufenden Zielvereinbarungen im Rahmen des Qualitätsmanagements mit den Schulleitungen.


Ungeachtet dessen wurden von der in Rede stehenden Schulaufsicht des Landesschulrates für Burgenland im Schuljahr 2012/13 insgesamt 82 Schulinspektionen an vier technisch- gewerb­lichen mittleren und höheren Schulen, acht kaufmännischen Schulen, sieben humanberuflichen Schulen und einer allgemein bildende höhere Schule durchgeführt.

 

Zu Fragen 22 bis 24:

Hinsichtlich der Prüfung hinsichtlich Qualität der Kursleitung sowie Einhaltung der zur Führung einer unverbindlichen Übung zu beachtenden Gruppengröße gemäß § 3 der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung wird auf die obigen Ausführungen zu Fragen 5 bis 9 hingewiesen.

 

Zu Fragen 25 bis 27:

Auf die Ausführungen zu Fragen 10 bis 19 wird hingewiesen, wobei ergänzend bemerkt wird, dass nach den Erhebungen des Landesschulrates für Burgenland die unverbindliche Übung „Physikolympiade“ (PHO) 2012/13 evaluiert und der Kursleitung ein sehr positives Feedback von den Teilnehmenden ausgestellt wurde. Weiters wäre auf die Erfolgsbilanz durch den Aufstieg eines Teilnehmenden in das Bundesfinale sowie der Berechtigung eines weiteren Teilnehmenden zur Teilnahme an der internationalen Physikolympiade in Kopenhagen zu verweisen. Auch die hohen Teilnehmendenzahlen im Schuljahr 2013/14 für die unverbindliche Übung „Physikolympiade“ (PHO) zeigen das Interesse und den Zuspruch durch die Schülerinnen und Schüler der HTL Eisenstadt.

Es ist die Aufgabe der Dienstbehörde Sachverhalte zu erheben sowie sachgerecht und objektiv einer Beurteilung hinsichtlich des Vorliegens einer schuldhaften Dienstpflichtverletzung nach den Kategorien Verhalten, Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld zuzuführen. Die Erhebungen des zuständigen Landesschulrates für Burgenland haben ergeben, dass keine Dienstpflichtverletzung erfolgte und sich deshalb die Frage nach Konsequenzen nicht stellt. In diesem Zusammenhang wird auf die klare Organisations- und Kompetenzverteilung zwischen strafrechtlichen und dienstrechtlichen Fragestellungen und die entsprechend zur Führung eines Verfahrens berufenen Behörden und Gerichte verwiesen. In der entsprechenden Beurteilung haben alle Aspekte eines geordneten Ermittlungsverfahrens einzufließen, die von der Ehrhebung des Sachverhaltes bis hin zu den darauf anzuwendenden Bestimmungen samt deren Auslegung reichen.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Gabriele Heinisch-Hosek eh.