576/AB XXV. GP

Eingelangt am 31.03.2014
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BM für Bildung und Frauen

Anfragebeantwortung

 

                                                                                                             

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Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Wien, 28. März 2014

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 607/J-NR/2014 betreffend Folgeanfragen zur Anfrage betreffend Lehrermobbing an der HTL Eisenstadt (13149-J/XXIV.GP): Elektronisches Klassenbuch, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 31. Jänner 2014 an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 4:

Nach Durchführung von weiteren Erhebungen durch den zuständigen Landesschulrat für Burgenland unter Einbeziehung des EDV-Dienstleisters besteht eine bislang und vor Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 206/J-NR/2013 nicht bekannte systemische Protokollierfunktion für Fehlstunden und Lehrstoffeinträge samt Zeiten- und Zugriffskennung, welche von Personen mit Administratorrechten einsehbar ist. Lehrkräften ist die Einsichtnahme im Wege einer Berichtsfunktion möglich.

Zeitlich begrenzt ist die Eintragungsmöglichkeit, zumal Eintragungen in das elektronische Klassenbuch maximal 14 Tage rückwirkend möglich sind, jedoch ist die Sichtbarkeit im Wege einer Berichtsfunktion für das Schuljahr vorhanden, sodass jeder Lehrkraft ihre Einträge für das Schuljahr zur Verfügung stehen.


Zu Frage 5:

Es wird auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 206/J-NR/2013 verwiesen, wonach ein direkter Zugriff des Bundesministeriums für Bildung und Frauen auf die in den Schulen zu führenden Aufzeichnungen wie zB. Klassenbücher technisch nicht möglich ist und eine diesbezügliche Überprüfung in den Aufgabenbereich des Landesschulrates für Burgenland fällt.

 

Zu Frage 6:

Die zeitliche 14-tägige Begrenzung im elektronischen Klassenbuch erfolgt nach Durchführung von Erhebungen durch den Landesschulrat lediglich im Rahmen der Eintragungsmöglichkeit, die Sichtbarkeit der Einträge in Form der Berichtsfunktion ist für jede Lehrkraft für das Schuljahr sichergestellt.

 

Zu Fragen 7 bis 11:

Nach Erhebungen des Landesschulrates für Burgenland wäre Derartiges programmtechnisch für Personen mit Administratorrechten möglich. Auf die in Beantwortung der Fragen 1 bis 4 dargelegte systemische Protokollierfunktion für Fehlstunden und Lehrstoffeinträge mit Zeiten- und Zugriffskennung, die eine Kontrolle ermöglicht, wird hingewiesen. Ferner wird angemerkt, dass auch jede Lehrkraft die in ihrer Eigenverantwortung liegenden Einträge über die Berichtsfunktion abrufen und kontrollieren kann.

 

Zu Frage 12:

Die Frage, ob und gegebenenfalls welche Beweismittel von Gerichten als relevant erachtet werden, stellt keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Bildung und Frauen dar.

 

Zu Frage 13:

Die Einschätzung, inwiefern die in der Frage vorgetragenen hypothetischen Sachverhalte einen gerichtlich strafbaren Tatbestand erfüllen, stellt keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Bildung und Frauen dar.

 

Zu Fragen 14 bis 16:

Es ist die Aufgabe der Dienstbehörde Landesschulrat Sachverhalte zu erheben sowie sachgerecht und objektiv einer Beurteilung hinsichtlich des Vorliegens einer schuldhaften Dienstpflichtverletzung nach den Kategorien Verhalten, Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld zuzuführen. In Zusammenhang mit allfälligen dienstrechtlichen Konsequenzen ist zuerst die Frage nach der konkreten Verhaltensweise und den sich daraus abzuleitenden Schlussfolgerungen bei Nichteinhaltung von Vorgaben zu stellen. Hierbei wird zwischen Dokumentationen zu Nachweiszwecken und sonstigen Dokumentationen im Sinne einer reinen Wissensevidenz zu unterscheiden sein. Generalisierende Aussagen dazu sind seriöserweise nicht möglich.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Gabriele Heinisch-Hosek eh.