579/AB XXV. GP

Eingelangt am 31.03.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 825/J des Abgeordneten Riemer und Kolleginnen und Kollegen betreffend psychische Erkrankungen am Arbeitsplatz, wie folgt:

Zu Frage 1:

Statistik Austria (http://www.statistik.at/web_de/statistiken/gesundheit/gesundheitszustand/krankenstandstage/index.html) weist unter der Krankheitsgruppe „Psychische und Verhaltensstörungen“ folgende Krankenstandsfälle unter der unten angeführten Quellenangabe aus:

2010: 25,0 Krankenstandfälle je 1.000 Erwerbstätigen
2011: 27,4 Krankenstandfälle je 1.000 Erwerbstätigen
2012: 28,4 Krankenstandfälle je 1.000 Erwerbstätigen
2013: noch keine Daten angeführt.

Quelle: Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger. Erstellt am 17.07.2013. Datenbasis: Alle im Berichtsjahr abgeschlossenen, mit Arbeitsunfähigkeit verbundenen ärztlich bestätigten Krankenstandsfälle (ohne normal verlaufene Entbindungen). - Erfasster Personenkreis: Alle Angestellten, Arbeiterinnen und Arbeiter (ohne pragmatisierte Bedienstete). Die Zahl der Erwerbstätigen ist ab dem Jahr 2000 ohne Präsenzdiener und Kinderbetreuungsgeld-Bezieher/innen erfasst (rückwirkende Bereinigung).

Zu Frage 2:

Meinem Ressort sind dazu keine Daten bekannt.

Zu Frage 3:

Diese Frage fällt nicht in die Zuständigkeit meines Ressorts.

Zu Frage 4:

Seit dem Inkrafttreten der Novelle des ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) mit 1.1.2013 wurde und wird durch die Arbeitsinspektion in Betrieben verstärkt hinsichtlich der Umsetzung der Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen beraten und kontrolliert. So wurde 2012 in 3.040 Betrieben und Arbeitsstätten die Evaluierung psychischer Belastungen geprüft, 2013 in rund 5.600 Betrieben und Arbeitsstätten.


Zahlen zu individuellen psychischen Erkrankungen werden bei der Arbeitsplatzevaluierung nicht erhoben. Gegenstand der Arbeitsplatzevaluierung ist nicht der individuelle Gesundheitszustand der Beschäftigten, sondern die Arbeitsbedingungen, im konkreten Fall die aus den Arbeitsbedingungen resultierenden Gefahren durch psychische Belastungen.

Im ASchG ist klar geregelt, dass Gefahren durch arbeitsbedingte psychische Belastungen ermittelt und beurteilt werden müssen und dass daran anschließend erforderliche und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Reduktion dieser Gefahren durch die Gestaltung von Aufgabenanforderungen und Tätigkeiten, des Sozial- und Organisationsklimas, der Arbeitsumgebung sowie der Arbeitsabläufe und Arbeitsorganisation durchzuführen sind.

Zu Fragen 5 bis 7:

Ja, im Rahmen der österreichischen Arbeitsschutzstrategie (2013 – 2020), in unter der Koordinierung des Zentral-Arbeitsinspektorats andere Ministerien, Landesregierungen, Sozialpartner, Universitäten, Betrieben, Berufsverbände und weitere Institutionen zusammen arbeiten.

Die österreichische Arbeitsschutzstrategie hat das Ziel Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer/innen in Österreich nachhaltig zu verbessern. Durch menschengerechte Arbeitsbedingungen und einen hohen Sicherheitsstandard in den Betrieben werden die volkswirtschaftlichen und betrieblichen Folgekosten von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen gesenkt und der Mensch in seinem Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit gestärkt. (http://www.arbeitsinspektion.gv.at/AI/Arbeitsschutz/strategie/default.htm)

Eine Arbeitsgruppe im Rahmen der Arbeitsschutzstrategie befasst sich mit der Prävention von arbeitsbedingten psychischen Belastungen. Hierbei wurden bereits im Rahmen der österreichischen Arbeitsschutzstrategie 2007 bis 2012 zahlreiche Projekte umgesetzt. So lag z.B. in den Jahresarbeitsschwerpunkten der Arbeitsinspektion im Reinigungsgewerbe (2008 – 2011) und im Gastgewerbe (2011-2012) ein Fokus auf der Prävention von Gefahren durch arbeitsbedingte psychische Belastungen.

2011 wurde der Leitfaden für die Arbeitsinspektion zur Kontrolle der Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen unter Berücksichtigung erprobter Präventionsstrategien veröffentlicht. http://www.arbeitsinspektion.gv.at/NR/rdonlyres/0BB56099-C850-4023-A497-E49CE58F0B26/0/Leitfaden_Psych_Eval_August2013_Endversion.pdf

Auf der Website der Arbeitsinspektion finden sich außerdem zahlreiche zusätzliche Informationen für Betriebe und Expert/inn/en. Auch der seit 2013 laufende Schwerpunkt der Arbeitsinspektion in der mobilen Pflege und Betreuung, hat zum Ziel die arbeitsbedingten psychischen Belastungen zu reduzieren.  http://www.arbeitsinspektion.gv.at/AI/Gesundheit/20_schwerpunkt_mobile_pflege.htm

Die österreichische Umsetzung der Kampagne der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in Bilbao zu dem Thema „Gesunde Arbeitsplätze - den Stress managen“ erfolgt in Österreich in den Jahren 2014 bis 2015.


 

Eine weitere Maßnahme meines Hauses ist das Projekt fit2work. fit2work ist ein kostenloses Serviceangebot, das Beschäftigten und Arbeitslosen und allen Unternehmen offen steht und einen unkomplizierten und unbürokratischen Zugang zu Beratung und Unterstützung bietet. fit2work hat auch das Ziel Menschen mit psychischen Beschwerden und Erkrankungen effizient zu beraten und deren Arbeitsfähigkeit und (Wieder)Eingliederung in Betrieben zu fördern. http://www.fit2work.at