590/AB XXV. GP
Eingelangt am 03.04.2014
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am März 2014
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0034-I/4/2014
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 612/J vom 3. Februar 2014 der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 8.:
Das Bundesministerium für Finanzen hat nach der Notverstaatlichung der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG („HBInt“) zum Zweck der Abklärung einer möglichen Anfechtung des Notverstaatlichungsvertrages die Organe der HBInt im Rahmen des Projektes „CSI Hypo“ zur umfassenden Prüfung des tatsächlichen Zustandes der Bank zum Zeitpunkt der Notverstaatlichung aufgefordert. Sorgfältig zu prüfen war und ist insbesondere die bei der Notverstaatlichung tatsächlich vorgelegene wirtschaftliche Situation der HBInt und in Folge des zum damaligen Zeitpunkt noch nicht zu Tage getretenen und der Republik Österreich bei Anteilsübernahme nicht bekannt gewesenen Rekapitalisierungsbedarfes der HBInt.
Eine Klage der Republik Österreich gegen die Bayerische Landesbank zur Anfechtung des Notverstaatlichungsvertrages wurde bisher nicht eingebracht. Die letztendliche Entscheidung einer Klagseinbringung wird als Eigentümervertreter im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler zu treffen sein.
Der durch die Bayerische Landesbank bis 31. Dezember 2014 gewährte Verjährungsverzicht ermöglicht weitere umfassende rechtliche und wirtschaftliche Evaluierungen. Zudem können die Zwischenergebnisse aus anderen bereits laufenden Verfahren in die Beurteilung einer Klagsführung einbezogen werden.
Mit freundlichen Grüßen