60/AB XXV. GP

Eingelangt am 20.01.2014
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

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Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0348-III/4a/2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 16. Jänner 2014

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 61/J-NR/2013 betreffend Umsetzung der 599 Maßnahmen des Rechnungshofs, die die Abg. Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen am 20. November 2013 an meine Amtsvorgängerin richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Vorausgeschickt wird, dass das zitierte Positionspapier des Rechnungshofes (Bericht „Positionen Reihe 2011/1, Vorschläge zur Verwaltungsreform, 3. Auflage“) die Empfehlungen des Rechnungshofes zur Verwaltungsreform auflistet, die alle aus Gebarungsüberprüfungen der unterschiedlichsten Zuständigkeitsbereiche stammen und in den einschlägigen Berichten des Rechnungshofes veröffentlicht wurden. Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur bzw. seine Vorgängerressorts haben zu allen im Zuständigkeitsbereich gelegenen Empfehlungen Stellung genommen, alle Stellungnahmen können in den veröffentlichten Berichten des Rechnungshofes nachgelesen werden, sodass auf diese grundsätzlich hingewiesen wird. Im Übrigen darf festgehalten werden, dass der Rechnungshof selbst von „Vorschlägen“ zur Verwaltungsreform spricht.

 

Zu Frage 1:

Die Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung, insbesondere im Hinblick auf eine Strukturbereinigung im Schulwesen, in einer Hand zu konzentrieren, wird vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur grundsätzlich befürwortet.


Zur Empfehlung einer „Zusammenführung bzw. Konzentration von Ausgaben-, Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung“ ist allerdings anzumerken, dass die grundlegende Struktur der Aufgaben-, Ausgaben und Finanzierungsverantwortung verfassungsrechtlich vorgegeben ist. Auf Grund der bestehenden verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung liegen etwa Angelegenheiten des Personalmanagements sowie die Gestaltung der Schulstruktur im Bereich der allgemein bildenden und berufsbildenden Pflichtschulen ausschließlich in der Vollziehungskompetenz der Länder. Diesbezüglich Änderungen in der Kompetenzverteilung sind dem Bundesverfassungsgesetzgeber vorbehalten.

 

Zu Frage 2:

Der Bundesverfassungsgesetzgeber hat im Wege des Schulbehörden – Verwaltungsreformgesetzes 2013 eine Änderung des B-VG beschlossen, die im Sinne einer Effizienzsteigerung eine Vereinfachung der Landeslehrerinnen- und Landeslehrerverwaltung in den Ländern beinhaltet. Durch die klarstellende Neuregelung werden die Länder ausdrücklich ermächtigt, in den jeweiligen Landesgesetzen vorzusehen, dass die Diensthoheit über die Lehrerinnen und Lehrer für öffentliche Pflichtschulen von der jeweiligen Schulbehörde des Bundes ausgeübt wird, die dabei an die Weisungen der Landesregierung gebunden ist. Damit soll unmissverständlich klargestellt werden, dass nach Maßgabe der Diensthoheitsgesetze der Länder auch Aufgaben des jeweiligen Landes betreffend die Vollziehung des Dienstrechts der Lehrerinnen und Lehrer für öffentliche Pflichtschulen (Landeslehrerinnen und –lehrer) von den Schulbehörden des Bundes im jeweiligen Bundesland (Landesschulräte/Stadtschulrat für Wien) wahrgenommen werden können. Die Mehrzahl der Bundesländer praktiziert bereits dieses Modell.

 

Zu Fragen 3 und 18:

Was den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur anbelangt, so werden die höheren land- und forstwirtschaftlichen Schulen in alle Reformprojekte des Ressorts, wie etwa die neue Reife- und Diplomprüfung oder die modulare Oberstufe, miteinbezogen. Im Übrigen ist das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur weder Schulerhalter dieser Schulen, noch kommt ihm die Diensthoheit über Lehrerinnen und Lehrer an höheren land- und forstwirtschaftlichen Schulen zu. Weiters wäre hinsichtlich der land- und forstwirtschaftlichen Berufsschulen und der land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen in Anbetracht der verfassungsrechtlichen Grundlagen auf die Vollzugszuständigkeit der Länder hinzuweisen und anzumerken, dass Änderungen in der Kompetenzverteilung dem Bundesverfassungsgesetzgeber vorbehalten sind.

Hinsichtlich der Empfehlung des Rechnungshofes zur Entwicklung von „Kenndaten für Bildungsausgaben verschiedener Schulsysteme“ wird unter Zugrundelegung des einschlägigen Rechnungshofberichtes darauf hingewiesen, dass aufgrund bestehender kompetenzrechtlicher Regelungen das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur für den Bereich des Land- und Forstwirtschaftlichen Schulwesens nur über eine sehr geringe Datenlage verfügt. So stehen die im Rahmen der Bildungsdokumentation erhobenen Detaildaten über Schülerinnen und Schüler, Schulerfolg etc. an den land- und forstwirtschaftlichen Fach- und Berufsschulen dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur nur eingeschränkt zur Verfügung. Auch verfügt das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur über keine Daten zum Personal- und Sachaufwand für diesen Schulbereich. Was die im ausschließlichen Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur liegenden berufsbildenden mittleren und höheren Schulen anbelangt, so verfügt das Ressort über entsprechend detaillierte Daten.


Zu Frage 4:

Mit einer Novelle zum Schulunterrichtsgesetz im Jahre 2008 wurde die rechtliche Grundlage für die Einführung von Bildungsstandards geschaffen. Die darauf bezogene Verordnung aus 2009 legt in einzelnen Unterrichtsgegenständen („Deutsch, Lesen, Schreiben“, „Deutsch“, „Mathematik“ und „Englisch“) fest, welche Lernergebnisse die Schülerinnen und Schüler bis zum Ende der 4. bzw. 8. Schulstufe erreichen sollen. Sie dienen als Orientierung für den Unterricht und geben Rückmeldung über den erzielten Lernstand. Bildungsstandards wurden in Österreich praxisbezogen entwickelt. Von Beginn an waren Lehrerinnen und Lehrer als auch Pilotschulen intensiv in die Erprobungs- und Entwicklungsarbeit eingebunden. Ihre Rückmeldungen und Erfahrungen wurden in die Konzeption einbezogen. Dieser sorgfältige Ansatz ist ein besonderes Anliegen, um die Intelligenz der Praxis zu nutzen und breite Akzeptanz zu schaffen.

Die regelmäßige Überprüfung der Standards setzt Maßstäbe und sichert die Qualität des Unterrichts. Lehrerinnen und Lehrer bekommen eine Rückmeldung über die Lernergebnisse der Schülerinnen und Schüler. Periodische Überprüfungen sollen dazu beitragen, die grundlegenden Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler in den genannten Unterrichtsfächern zu verbessern. Die Bildungsstandards stellen somit ein wichtiges Instrument der Qualitätsentwicklung dar. Ziel ist es, jeder einzelnen Schule fundierte Ergebnisrückmeldungen zu vermitteln und damit die standortbezogene Schulentwicklung zu unterstützen. Wertschätzendes Feedback ist dafür die Basis. Flächendeckende Tests sind in einem dreijährigen Überprüfungszyklus vorgesehen. In den Jahren zwischen den Überprüfungen ist in der gemeinsamen Verantwortung von Lehrerinnen und Lehrern, Schulleitungen und Schulaufsicht Raum für Entwicklung (ua. Phase der schulinternen Auseinandersetzung mit den Ergebnisrückmeldungen, wie etwa pädagogische Konferenzen, Information und Einbeziehung der Schulpartner sowie Besprechungen im Schulforum bzw. Schulgemeinschaftsausschuss; Formulierung möglicher Handlungsfelder und Entwicklung konkreter Maßnahmen; Aufgreifen von schulischen und unterrichtlichen Gegebenheiten bzw. Besonderheiten und Berücksichtigung im Entwicklungsplan der Schule) gegeben. Das konsequente Denken in Qualitätskreisläufen bedeutet einen Paradigmenwechsel im österreichischen Schulsystem. Es gilt, sich planvoll und zielorientiert mit den Ergebnissen des eigenen Handelns auseinanderzusetzen.

Ein dichtes Netz von Landeskoordinatorinnen und -koordinatoren, Fachkoordinatorinnen und -koordinatoren, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie das Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens (BIFIE) leisten wesentliche Arbeiten, um die pädagogischen Ziele der Bildungsstandards in den Unterricht zu bringen. Die Pädagogischen Hochschulen als Kompetenzzentren für Schulentwicklung tragen dazu mit ihrem breit gefächerten Angebot in den Bereichen Individualisierung, Kompetenzorientierung und Differenzierung bei. Die operative Umsetzung der Testungen erfolgt durch das BIFIE, das für die Entwicklung von validen Testaufgaben, die wissenschaftliche Konzeption und Durchführung der Überprüfungen und die jeweilige Ergebnisrückmeldung verantwortlich ist.

Die erste Standardüberprüfung fand im Mai 2012 statt, getestet wurden alle Schülerinnen und Schüler auf der Sekundarstufe I / 8. Schulstufe in Mathematik (ca. 1.500 Schulen, ca. 90.000 Schülerinnen und Schüler). Im Frühjahr 2013 wurden die Bildungsstandards erstmals auch an den Volksschulen flächendeckend erhoben. Getestet wurden die Mathematik-Kompetenzen von rund 79.000 Schülerinnen und Schülern der 4. Schulstufe in

ca. 4.900 Klassen an rund 3.100 Schulen. Auf der 8. Schulstufe wurde die Testung der Englisch-Kompetenzen durchgeführt (ca. 77.000 Schülerinnen und Schüler in ca. 4.000 Klassen an etwa 1.400 Schulen). Zusätzlich wurden an einer Stichprobe von ca. 2.900 Schülerinnen und Schülern die Kenntnisse in „Englisch - Speaking“ überprüft. Die Testungen im Schuljahr 2013/14 finden auf der 4. Schulstufe hinsichtlich der Deutsch-Kompetenzen im Mai/Juni 2014 statt. Auf der 8. Schulstufe wird die Überprüfung hinsichtlich der Deutsch-Kompetenzen im April/Mai/Juni 2014 durchgeführt. Damit ist der erste Bildungsstandards-Zyklus abgeschlossen. Die laufende Begleitforschung durch das BIFIE wird durch einen Zyklusbericht abgerundet.

Ergänzt wird, dass der Bildungsstandard für Bewegung und Sport mit den Perspektiven Sekundarstufe I und Sekundarstufe II im Frühjahr 2013 fertiggestellt wurde. Im September 2013 hat eine Koordinationssitzung mit allen, das Unterrichtsfach Bewegung und Sport ausbildenden, Universitäten und Pädagogischen Hochschulen stattgefunden. Der Bildungsstandard Bewegung und Sport stellt nunmehr eine Grundlage für die neu zu konzipierenden Ausbildungscurricula der Pädagogischen Hochschulen und Universitäten dar. Für das Frühjahr und den Herbst 2014 sind zwei bundesweite Fortbildungen zur Vermittlung des Bildungsstandards Bewegung und Sport in Planung.

 

Zu Frage 5:

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hat im Zuge der Arbeiten an der Einführung einer Wirkungsorientierten Haushaltsführung in den vergangenen beiden Jahren konsequent an der Ausrichtung von zentralen Ressortprojekten und Maßnahmen an vorher definierte Ziele gearbeitet. Diese Wirkungsziele, die ein verbessertes Bildungsniveau, eine verbesserte Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit und eine stärkere Verankerung von Kunst und Kultur in der Gesellschaft beinhalten, dienen als Ankerpunkte zur Überprüfung jeder Maßnahme auf deren Wirkung in der Gesellschaft. Zur Messbarkeit wurde in einem intensiven Prozess mit Unterstützung des Bundesinstituts für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens (BIFIE) ein Indikatorenset entwickelt, das im ersten Jahr der Umsetzung im Bildungsbereich vor allem Kennzahlen zu den formalen Abschlüssen (Drop-Out-Quote, Abschlussquote in der Sekundarstufe II etc.) umfasste. Mittlerweile wurden diese Kennzahlen durch output- bzw. outcomeorientierte Kennzahlen aus den Daten der Bildungsstandards ergänzt, um Wirkungen direkt messbar machen zu können.

 

Zu Fragen 6 bis 8 sowie 32 bis 35:

Zu den hier angesprochenen Empfehlungen, wie etwa „Erstellung von Bildungsplänen“, „Einführung eines einheitlichen Qualitätsmanagementsystems für die allgemein bildenden höheren Schulen“, „Verbindliche Anwendung der qualitätssichernden Systeme“, „Weiterentwicklung der Schulaufsicht“, ist auf die Initiative „SQA – Schulqualität Allgemeinbildung“ hinzuweisen, die durch pädagogische Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung zu bestmöglichen Lernbedingungen für Schülerinnen und Schüler an allgemein bildenden Schulen beitragen will. Das eigenständige Lernen von Schülerinnen und Schülern, unterstützt durch wertschätzende, sachlich fundierte Begleitung von Lehrerinnen und Lehrern, soll zur weiteren Anhebung des Bildungsniveaus führen. SQA beruht auf einer Neufassung des § 18 Bundes-Schulaufsichtsgesetz durch die Novelle BGBl. I Nr. 28/2011, der unter anderem die Eckpunkte eines Nationalen Qualitätsrahmens definiert, die für das allgemein bildende Schulwesen als „SQA – Schulqualität Allgemeinbildung“ in einem partizipativen Prozess weiter konkretisiert werden. § 18 Bundes-Schulaufsichtsgesetz und § 56 Schulunterrichtsgesetz, der schulisches Qualitätsmanagement als eine der Aufgaben der Schulleitung definiert, bilden die rechtlichen Grundlagen der Initiative.


Als Rahmenzielvorgabe der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung für den Zeitraum 2012/13 bis 2015/16 definiert das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur die Weiterentwicklung des Lernens und Lehrens an allgemein bildenden Schulen in Richtung Individualisierung und Kompetenzorientierung. SQA versteht sich dabei als organisatorischer Rahmen und Werkzeug zur Zielerreichung.

In einem koordinierten Zusammenspiel aller Ebenen des Schulsystems sollen durch SQA Entwicklungsprozesse etabliert werden, die in Form einer Aufwärtsspirale von der Bedürfnisformulierung und Ist-Stand-Analyse über Zielvereinbarungen, Umsetzungsmaßnahmen und Erfolgsüberprüfungen zu Konsequenzen und weiterführenden Vorhaben führen. Dabei soll es immer um konkrete, bedarfsorientierte Entwicklungsvorhaben gehen, welche die Schülerinnen und Schüler auch tatsächlich erreichen.

SQA soll dazu ermutigen, Gelungenes zu verstärken, vorhandene Gestaltungsmöglichkeiten auszuschöpfen und die Ergebnisverantwortung für das eigene Handeln stärker in den Blick zu rücken. Klärung der Rollen und Aufgaben, konsequente Wahrnehmung von Führungsfunktionen und Leadership, Partizipationsmöglichkeiten für alle Beteiligten und externe Unterstützungsangebote sind notwendige Voraussetzungen.

SQA definiert zwei tragende Strukturelemente auf bzw. zwischen allen Ebenen des Schulsystems: Entwicklungspläne (EP) und periodische Bilanz- und Zielvereinbarungsgespräche (BZG). Besonders in Letzteren materialisieren sich dialogische Führung und Vereinbarungskultur. Sie sind von einem Klima grundsätzlicher Wertschätzung geprägt und erfolgen auf Augenhöhe. Grundlage der BZG sind die Entwicklungspläne sowie weitere relevante Unterlagen, die den Führungspersonen vorab zur Verfügung gestellt werden. In SQA ist es eine zentrale Aufgabe der Schulaufsicht, Bilanz- und Zielvereinbarungsgespräche (BZG) mit den Schulen sowie mit den Führungspersonen der nächsthöheren Ebene zu führen. Die Zusammenschau der Entwicklungspläne der Schulen und der BZG sind eine wichtige Komponente bei der Erstellung der Landesentwicklungspläne, die wiederum die Grundlage für die BZG mit der nächsthöheren Ebene bilden.

Sechs Qualitätsbereiche von Unterrichts- und Schulqualität sollen allen Akteurinnen und Akteuren Orientierung bei ihren Bemühungen um die Weiterentwicklung der Qualität von Schule und Unterricht bieten und helfen – im Sinne von SQA – Zusammenhänge, Einflussfaktoren und Indikatoren zum Thema Lernen und Lehren zu erkennen und zu analysieren (Qualitätsbereich 1: Lernerfahrungen und Lernergebnisse, wie etwa Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler oder Wertschätzung der Schule durch Schülerinnen und Schüler; Qualitätsbereich 2: Lernen und Lehren; wie etwa Vorbereitung und Durchführung der Lern-Lehrprozesse oder bewusster Umgang mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und Lernwegen; Qualitätsbereich 3: Lebensraum Klasse und Schule, wie etwa pädagogische Grundhaltung oder Schul- und Klassenklima; Qualitätsbereich 4: Führung und Schulmanagement, wie etwa Koordinierung und Steuerung pädagogischer Prozesse; Qualitätsbereich 5: Professionalität und Personalentwicklung, wie etwa Berufsauffassung von Lehrpersonen; Qualitätsbereich 6: Schulpartnerschaft und Außenbeziehungen, wie etwa Kooperation mit den Eltern und Erziehungsberechtigten).

Die Entwicklungspläne auf Schulebene nehmen – entsprechend den Rahmenzielvorgaben des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur – einen Zeitraum von drei Jahren in den Blick. Er wird jährlich aktualisiert und spätestens nach Schulbeginn im Herbst an die Schulaufsicht übermittelt. 2016 wird neuerlich eine Rahmenzielvorgabe bekannt gegeben werden. Sie wird die derzeit geltende Vorgabe entweder um eine Periode verlängern oder zumindest so organisch fortschreiben, dass alle Schulen ihre begonnenen Entwicklungsvorhaben fortsetzen können. Die Entwicklungspläne beziehen sich derzeit auf zwei Großthemen. Diese Fokussierung soll es den Schulen ermöglichen, mit ihren Zielen und Maßnahmen in die Tiefe zu gehen, dh. die Schülerinnen und Schüler tatsächlich zu erreichen. Ansatzpunkt der Planungen aller Schulen sind dabei die unterschiedlichen Ausgangslagen ihrer Schülerinnen und Schüler. Damit wird auch der Forderung nach bewusstem Umgang mit Diversität Rechnung getragen.

Die Bilanz- und Zielvereinbarungsgespräche (BZG) sind ein weiteres zentrales Element des Nationalen Qualitätsrahmens. Sie erfolgen periodisch zwischen den bzw. innerhalb der Ebenen des Schulsystems (Schulleitung – Schulaufsicht – Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur). BZG sind wichtige Führungsinstrumente. In ihnen zeigen sich dialogische Führung und Vereinbarungskultur. Sie sind von einem Klima grundsätzlicher Wertschätzung für Persönlichkeit und Expertise der Gesprächspartnerin bzw. des Gesprächspartners geprägt. Gleichzeitig ist klar, dass es Führungs- und Controllingverantwortung gibt: Die jeweilige Führungsperson ist verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen sowie die Umsetzung bundesweiter oder regionaler Interessen und Themenvorgaben. Das Controlling schließt die Möglichkeit bzw. Verpflichtung für die Führungsebene mit ein, sich über das BZG hinaus selbst ein Bild vor Ort zu machen. BZG sollten zumindest einmal jährlich stattfinden und folgen einer vorgegebenen Struktur. Grundlage und Ausgangspunkt der BZG sind die Entwicklungspläne sowie weitere relevante Unterlagen, die den Führungspersonen vorab zur Verfügung gestellt werden.

Feedback und Evaluation sind in allen Phasen von Qualitätsentwicklungsprozessen unerlässlich und somit ein Grundelement von SQA. Ob Bestandsaufnahme zu Beginn eines Vorhabens, punktuelle Rückmeldungen im Verlauf des gesamten Prozesses oder abschließende Evaluation der Wirksamkeit von Maßnahmen – ohne das Sammeln und Analysieren von Daten und Rückmeldungen gibt es keine seriöse Qualitätsentwicklung. Selbstvergewisserung ist ein Merkmal von Professionalität, das gilt für Personen wie für Organisationen.

Die Qualitätsinitiative in der beruflichen Bildung (QIBB) führt an den Schulstandorten berufsbildender Schulen, in den Fachabteilungen der Landesschulräte und im Unterrichtsressort zu abgestimmten und jährlich evaluierten Maßnahmen und Projekten. Diese werden verbindlich angewandt. Es werden regelmäßige Management–Reviews mit und durch die Schulaufsicht abgehalten und zweijährlich Landes- und Bundesqualitätsberichte erstellt. In über 200 wichtigen Prozessen werden dadurch Verbesserungen im berufsbildenden Schulwesen durchgeführt. Die Schulaufsicht im berufsbildenden Schulwesen hat durch QIBB neue Rollen übernommen und sieht sich auch in der Rolle der Anregung und Begleitung von laufenden Qualitätsinitiativen und fachlichen bzw. berufspädagogischen Entwicklungsprogrammen.

 

Zu Frage 9:

Bezüglich der angesprochenen Empfehlung wird unter Zugrundelegung des einschlägigen Rechnungshofberichtes darauf hingewiesen, dass die zentralen Inhalte und Anliegen der Initiative „25plus“ zur Individualisierung des Unterrichts in „SQA – Schulqualität Allgemeinbildung“ bzw. „Schulaufsicht NEU“ ua. in Zusammenhang mit der Neufassung des § 18 Bundes-Schulaufsichtsgesetz übernommen wurden. Auf die obigen Ausführungen zu den Fragen 6 bis 8 sowie 32 bis 35 wird hingewiesen.

§ 18 Bundes-Schulaufsichtsgesetz sieht die Einrichtung eines entwicklungsorientierten Qualitätsmanagements vor, das alle Ebenen der Schulverwaltung und die Schulen umfasst. Er definiert die Eckpunkte eines Nationalen Qualitätsrahmens, der eine Reihe von Maßnahmen und Instrumente zur Entwicklung und Sicherung der Schulqualität im gesamten österreichischen Schulwesen vorsieht (Kriterien der Qualität von Schule und Unterricht; Entwicklungspläne auf allen Ebenen des Schulsystems, Bilanz- und Zielvereinbarungsgespräche zwischen den Führungsebenen; Evaluation; Unterstützungsmaßnahmen).

Die Umsetzung des § 18 leg. cit. im allgemein bildenden Schulwesen – „SQA – Schulqualität Allgemeinbildung“ – folgt in den Grundzügen dem Konzept von QIBB (Qualitätsinitiative Berufsbildung). Als schulartenübergreifender Orientierungsrahmen für alle Qualitätsmaßnahmen dienen sechs Qualitätsbereiche von Schule und Unterricht. Den Empfehlungen des Rechnungshofes folgend besteht Verbindlichkeit hinsichtlich der Entwicklungspläne sowie der Bilanz- und Zielvereinbarungsgespräche. Inhaltliche Leitlinie bildet die Rahmenzielvorgabe des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur für 2012/13 bis 2015/16: „Weiterentwicklung des Lernens und Lehrens an allgemein bildenden Schulen in Richtung Individualisierung und Kompetenzorientierung“.

Eine zentrale Rolle bei „SQA – Schulqualität Allgemeinbildung“ fällt der Schulaufsicht zu: Sie hat für strategische Beratung der Schulleitung und für pädagogisches Controlling und darüber hinaus im Rahmen des regionalen Bildungsmanagements für die Koordination von Unterstützungsmaßnahmen für die Schulen zu sorgen. Für alle Führungsaufgaben im allgemein bildenden Schulwesen gilt dabei das Prinzip der „dialogischen Führung“, das Bilanz- und Zielvereinbarungsgespräche zumindest einmal jährlich bedingt.

 

Zu Frage 10:

Vorausgeschickt wird, dass Jugendliche von der Schule in einer guten Bildungs- und Berufsentscheidung zu unterstützen sind. Der Bewusstseinsbildung, Umsetzungsqualität und Wirksamkeit der schulischen Berufsorientierung, konkret der verpflichtenden Berufsorientierung den schulorganisationsgesetzlichen Vorgaben folgend in allen Schulformen der Sekundarstufe I auf der 7. und 8. Schulstufe, kommt dabei wesentliche Bedeutung zu. Was die Empfehlungen des Rechnungshofes zur „Berufsorientierung vor Abschluss der Pflichtschule“ anbelangt, hat das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur gemeinsam mit den Sozialpartnern und anderen Ministerien ein Konzept erarbeitet, dass die Umsetzung verbreitern und deren Qualität sichern soll. Neben der Sensibilisierung der in Frage kommenden Schulleitungen über die in den Mittelpunkt des Schulalltags zu rückenden Maßnahmen im Wege des Schreibens „Beratung und Orientierung als Schlüssel für eine gelungene Bildungs- und Berufsentscheidung“ wurden im Rahmen des Rundschreibens Nr. 17/2009 des Ressorts zum „Katalog verbindlicher Maßnahmen im Bereich Information, Beratung, Orientierung der 7. und 8. Schulstufe“ schulische Schritte im Rahmen des Regelunterrichts und der verbindlichen Übung Berufsorientierung vorgegeben, auf Realbegegnungen (ua. Teilnahme an einer Schulveranstaltung in einem Berufsinformationszentrum des Arbeitsmarktservice) hingewiesen und umfassende Information sowie Beratung für Schülerinnen und Schüler auf Basis standortbezogener Konzepte vorgesehen sowie auch Leitfäden zur Umsetzung für Lehrkräfte und Eltern mit umfassenden Informationen sowie Unterrichtsmaterialien und methodischem Hintergrundwissen in Form eines Webportals des Ressorts unter http://www.bmukk.gv.at/schulen/bo/index.xml zur Verfügung gestellt. Schulen erkennen ihre Verantwortung für diese Aufgaben und entwickeln eigene standortorientierte Umsetzungskonzepte, die sie insbesondere den Erziehungsberechtigten kommunizieren.

Gleichzeitig ist es aber Zielsetzung, Information, Beratung und Orientierung für Bildung und Beruf (IBOBB) nicht nur in ein Unterrichtsangebot auszulagern, sondern noch mehr zu einem Gesamtanliegen der Schule und aller Lehrerinnen und Lehrer zu machen. Dazu dient der dieses Anliegen unterstützende Maßnahmenkatalog im Bereich „Information, Beratung und Orientierung für Bildung und Beruf in der 7. und 8. Schulstufe“ des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, mit dem im Rahmen des Rundschreibens Nr. 17/2012 aktualisierte Impulse gesetzt wurden.

Durch geschlechtssensible Berufsorientierung werden die Perspektiven der Berufswahlentscheidung von Mädchen und Burschen erweitert. Geschlechtssensible Berufsorientierung zielt ähnlich wie geschlechtssensible Pädagogik auf eine Erweiterung der Handlungsspielräume von Mädchen und Buben, hier im Hinblick auf das Berufswahlspektrum, ab. Nicht zuletzt unter dem Aspekt „Gute Berufsorientierung und Bildungsberatung ist geschlechtssensibel“ wurde im Rundschreiben Nr. 22/2009 des Ressorts zu den „Schwerpunktsetzungen im Bereich der Fort- und Weiterbildung 2010 – 2013“ die Wichtigkeit von Gender-Kompetenz (als innovativ durchgehendes Prinzip) sowie der Berufsorientierung und Bildungsberatung in der Lehrkräftebildung betont. Im Zusammenhang mit der inhaltlichen Schwerpunktsetzung „Ausbau der Berufsorientierung und Bildungsberatung“ im Bereich der Fort- und Weiterbildung wurde dieser Schwerpunkt gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus den Pädagogischen Hochschulen vorangetrieben. Es wurden über das gesamte Bundesgebiet abgestimmte Prozesse und Fort- und Weiterbildungsangebote sowohl für die Unterrichtstätigkeit als auch für Koordinationstätigkeiten an Schulen (Berufsorientierung als Programm für die gesamte Schule) entwickelt. Diese werden einerseits bedarfsorientiert von den Pädagogischen Hochschulen in den einzelnen Bundesländern angeboten, anderseits werden Train-the-Trainer-Kurse und Koordinations-Lehrgänge bundesweit angeboten. Dazu wurde eine bundesweite IBOBB-Expertinnen-und Expertengruppe der Pädagogischen Hochschulen eingerichtet, sich zu regelmäßigen Entwicklungs-und Abstimmungsworkshops trifft.

Mit Beginn des Studienjahres 2012/13 wurden basierend auf diesen abgestimmten Weiterentwicklungen aktualisierte Rahmenvorgaben für IBOBB-Lehrgänge an den Pädagogischen Hochschulen von Seiten des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur erlassen, welche für Qualifizierungslehrgänge im Bereich Bildungs- und Berufsorientierung sowie Berufsorientierung–Koordination explizit „Gender und Diversity“ vorsehen. Das erstellte Gesamtkonzept dient der Qualifizierung von Lehrerinnen und Lehrern, Koordinatorinnen und Koordinatoren sowie Schülerberaterinnen und Schülerberatern. Es sind darin drei Lehrgangskonzepte für die einzelnen genannten Zielgruppen enthalten, die aufeinander abgestimmt sind (Lehrgang für Bildungs- und Berufsorientierung, Lehrgang für Berufsorientierung–Koordination, Lehrgang für Schülerinnen/Schüler- und Bildungsberatung).

Ergänzend wird ausgeführt, dass in allen gesetzten Aktivitäten zum Ausbau der Berufsorientierung und der Bildungsberatung Gender-Aspekte integriert sind und etwa auch geschlechterreflektierte Fortbildungsangebote in Kooperation mit Mädchen- und Bubenberatungsstellen entwickelt wurden. Zusätzlich werden die von anderen Ressorts gesetzten Aktivitäten zum Girls‘ Day und Girls‘ Day im Bundesdienst sowie zum Boys‘ Day unterstützt und an die Schulen kommuniziert.

Weiters wird auf die im einschlägigen Bericht des Rechnungshofes veröffentlichten Ergebnisse einer diesbezüglichen Follow-up-Überprüfung verwiesen.

 

Zu Fragen 11 und 12:

Zur Frage der gegenseitigen Abstimmung und Steuerung im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur wurden beginnend im Jahr 2012 neue Abläufe etabliert. Zur fokussierten Ausrichtung des Wirkens des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur auf die unter der Beantwortung der Frage 5 erläuterten Zielvorstellungen findet einmal jährlich im Frühjahr ein strategischer Planungsworkshop mit der Ressortleitung und allen Sektionsleitungen statt, im Rahmen dessen die Leitprojekte für das jeweils kommende Jahr festgelegt werden. Im Zuge dessen werden auch alle Controllingaktivitäten (inkl. Budget und Personal) auf oberster Ebene aufeinander abgestimmt. Die Umsetzung der Projekte erfolgt in den jeweiligen Sektionen, wobei auch auf dieser Ebene eine gute Abstimmung durch die Etablierung von sog. Sektionswirkungscontrollerinnen und -controllern sichergestellt ist.

 

Zu Frage 13:

„Maßnahmen zur Straffung der Verwaltungsstrukturen in den Ämtern der Landesregierung“ betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur. Es wird unter Zugrundelegung der einschlägigen Rechnungshofberichte darauf hingewiesen, dass sich die angesprochene Empfehlung nicht an das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur gerichtet hat.

 

Zu Frage 14:

Der Empfehlung des Rechnungshofes zur „Konzentration der Aufgaben des Auslandsschulwesens und zur Schaffung einer Koordinationskompetenz“ wurde bereits im Jahre 2008 mit der Einrichtung einer eigenen Abteilung im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur mit eben diesen Agenden (Grundsatzangelegenheiten des österreichischen Auslandsschulwesens, der österreichischen Auslandschullehrer/innen und Bildungsbeauftragten) entsprochen. Zur besseren „Nutzung der Auslandserfahrung als Ressource für das österreichische Schulsystem“ wurden verschiedene Maßnahmen gesetzt: Seminare für die nach Österreich zurückkehrenden Lehrerinnen und Lehrer zur Wiedereingliederung; Tätigkeitsberichte der Rückkehrerinnen und Rückkehrer; Einsatz auslandserfahrener Lehrerinnen und Lehrer in der Fortbildung und im Qualitätsmanagementprozess an den Österreichischen Auslandsschulen; Abschlussgespräche mit den Rückkehrerinnen und Rückkehrern; Regelmäßige Dienstbesprechungen, Tagungen und Fortbildungen für Auslandslehrerinnen und -lehrer; Entwicklung eines neuen Kurzzeitprogramms für österreichische Lehrkräfte – Praxis an Österreichischen Auslandsschulen – um interkulturelle Erfahrungen sammeln zu können; Nutzung der Auslandserfahrung von Lehrkräften in interkulturellen Projekten und Schulpartnerschaften.

Weiters wird auf die im einschlägigen Bericht des Rechnungshofes veröffentlichten Ergebnisse einer diesbezüglichen Follow-up-Überprüfung verwiesen.

 

Zu Frage 15:

Im Zuge der Umsetzung der Wirkungsorientierten Steuerung im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur wurde ein einheitliches Planungs- und Steuerungssystem erarbeitet, welches bereits für das BFG 2013 umgesetzt wurde und in der Planungsphase für ein BFG 2014 umgesetzt wird. Gleichzeitig wurden ein für alle organisatorischen Ebenen des Ressorts gültiges Controllingverständnis entwickelt und die für die Steuerung der nachgeordneten Dienststellen maßgeblichen Grundsätze festgelegt. Das spezifische Konzept für das Budgetcontrolling für die Untergliederung 30 im Sinne des § 66 Abs. 2 Z 4 BHG 2013 in Verbindung mit § 9 Controllingverordnung 2013 wurde überarbeitet.

 

Zu Frage 16:

Die Budgetallokation und Budgetsteuerung für die Bundesschulen wurden unter Bedachtnahme auf schulartenspezifische, aufgabenorientierte und standortbezogene Besonderheiten weitestgehend vereinheitlicht. Mitte 2010 wurden im Wege von Organisationsänderungen an der Zentralleitung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur insbesondere die Agenden für Investitionen und den Sachaufwand der Bundesschulen gebündelt. Die damit einhergehende Vereinheitlichung der Controllingabläufe im Bereich der Bundesschulen schlägt sich unter Hinweis auf die Beantwortung der Frage 15 auch im überarbeiteten Konzept für das Budgetcontrolling nieder.

 

Zu Frage 17:

Folgend den kompetenzrechtlichen Vorgaben ist an den mittleren und höheren Schulen eine bundeseinheitliche und IT-gestützte Verwaltung der Daten zur Schulorganisation (Klassen, Schülerinnen und Schüler, Schulformen etc.), der Stundenplanerstellung und -abwicklung (Abwesenheiten, Supplierungen etc.), der Erstellung der Lehrfächerverteilung (Einteilung der Lehrkräfte und ihr Unterricht) umgesetzt. Derzeit ist die Umstellung des letzten verbliebenen herkömmlichen IT-Moduls in der Bundesrechenzentrum GmbH (PIS, UPIS) durch eine moderne SAP-Applikation (PM-UPIS) im Gange und wird mit Anfang 2014 abgeschlossen sein. Weiters erfolgt die Abwicklung des gesamten Dienst- und Besoldungsrechts der Bundeslehrerinnen und -lehrer bundeseinheitlich in SAP. Ebenso ist eine lückenlose Auswertung aller Daten über moderne Business Intelligence Systeme sichergestellt.

Was die Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer anbelangt, erfasst das System PH-Online alle Vorgänge zum Bereich der Fort- und Weiterbildung an den Pädagogischen Hochschulen. Dieses für die Pädagogischen Hochschulen 2007 eingerichtete zentrale Verwaltungsinstrument ermöglicht auch statistische Auswertungen zur Besuchsfrequenz von einzeln bestimmten Fortbildungsveranstaltungen durch die Lehrkräfte.

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hat ferner die vom Rechnungshof empfohlene Vereinheitlichung der an den Bundesschulen im Einsatz befindlichen Programme zur Verwaltung der Schülerinnen- und Schüler-Daten in Angriff genommen. Nach Abschluss des von der Bundesbeschaffung GmbH durchgeführten Vergabeverfahrens für eine einheitliche Software im ersten Halbjahr 2013 wurde mit Beginn des Schuljahres 2013/14 das Rollout und die Umstellung auf das neue System gestartet, das bis Ende Mai 2014 abgeschlossen sein wird, sodass mit Beginn des kommenden Schuljahres 2014/15 alle Bundesschulen eine einheitliche Software zur Verwaltung der Daten ihrer Schülerinnen und Schüler einsetzen werden. Der Funktionsumfang der neuen Software ist auf die aktuellen Anforderungen einer Schulorganisation und Unterricht maßgeschneidert. Ein Berichts- und Statistikmodul wird künftig die Bereitstellung standardisierter statistischer Informationen unterstützen. Durch die Umstellung auf eine technisch moderne Webapplikation werden Prozesse standardisiert, der Administrations- und Datenerfassungsaufwand an den Schulen verringert und ein Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung an den Bundesschulen geleistet. Das neue System unterstützt unter Hinweis auf die Beantwortung der Frage 15 auch die Schaffung standardisierter Datengrundlagen für Planung und Controlling, beispielsweise auch auf Basis der Bildungsdokumentation.

 

Zu Frage 19:

Dazu wird auf die Änderung der Landeslehrer-Controllingverordnung durch die Novelle BGBl. II Nr. 244/2013 verwiesen.


Zu Fragen 20 und 21, 23, 26 bis 29 sowie 31:

Es wird unter Zugrundelegung der einschlägigen Rechnungshofberichte darauf hingewiesen, dass sich die jeweils angesprochenen Empfehlungen nicht an das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur gerichtet haben.

 

Zu Fragen 22 und 24:

Bezüglich der Empfehlungen des Rechnungshofes zu einer „einheitlichen Aufbereitung der Bundesländer-Daten“ sowie zur Implementierung eines „bundesweit einsetzbaren Controllinginstruments zur Überprüfung der Einhaltung der [genehmigten Landeslehrkräfte-]
Stellenpläne“ darf auf die Landeslehrer-Controllingverordnung, BGBl. II Nr. 390/2005, und deren Weiterentwicklung durch die Novellen der Jahre 2008 und 2013 verwiesen werden.

Im Hinblick auf eine „Definition klarer Vorgaben zur Zählung von Schülern“ im Bereich des berufsbildenden Pflichtschulwesens darf für den Bereich der Stellenpläne darauf hingewiesen werden, dass ab dem Schuljahr 2010/11 in den Stellenplanrichtlinien für berufsbildende Pflichtschulen der Stichtag für die Ermittlung der Anzahl der Schülerinnen und Schüler sowohl für den definitiven Stellenplan als auch für den vorläufigen Stellenplan einheitlich mit 1. Juni festgelegt wurde.

Hinsichtlich der Empfehlungen zu einer „periodischen Koordinierung der Lehrerbedarfsplanung - auf Basis von Vorgaben des BMUKK - zwischen dem Ministerium und den Landesschulräten zur rechtzeitigen und bundesweiten Reaktion auf Bedarfsänderungen sowie Berücksichtigung der Personalplanung und -steuerung im einzurichtenden einheitlichen Controllingsystem“ ist zu bemerken, dass eine ständige Behandlung des Themas Bundeslehrkräftebedarf in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit den Landesschulräten bzw. dem Stadtschulrat für Wien erfolgt und zusätzlich bei den Konferenzen mit den Präsidentinnen und Präsidenten der Landesschulräte die Bedarfssituation diskutiert sowie entsprechende Strategien und Maßnahmen ausgearbeitet und umgesetzt werden. Bezüglich des in diesem Zusammenhang angesprochenen Controllings wird auf die Beantwortung der Frage 17 verwiesen.

 

Zu Frage 25:

Bezüglich der Empfehlung des Rechnungshofes zu einer „Besetzung der Administratorenstellen durch Verwaltungsbedienstete“ wird unter Zugrundelegung des einschlägigen Rechnungshofberichtes darauf hingewiesen, dass die an die Klassenzahl gebundene, gleitende Form der Einrechnung der Administratorentätigkeit in die Lehrverpflichtung einer Lehrkraft zu einer präziseren Abbildung der zeitlichen Belastung führt, als es im Rahmen der Kategorien Halb- oder Vollbeschäftigung im Verwaltungsdienst möglich wäre; die bestehende Form der Abgeltung kann auf Veränderungen auch leichter reagieren als es beim vereinbarten oder festgesetzten Beschäftigungsausmaß einer dem Verwaltungsdienst zugeordneten Kraft der Fall wäre. Die Betrauung mit der Administratorenfunktion im Rahmen der jeweiligen Lehrfächerverteilung stellt eine besonders einfache und variable Form der Bestellung dar. Die der bestehenden Konstruktion immanente relativ offene Aufgabenverteilung zwischen Leitung und der zur Unterstützung beigegebenen Lehrkraft erlaubt eine besonders flexible Wahrnehmung der der Leitungsebene zugeordneten Agenden, die die konkreten Formen der Zusammenarbeit zwischen Leitung und Lehrkraft und die spezifische Konstellation an der jeweiligen Schule besonders gut berücksichtigen kann. Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hält es für essentiell, dass die Administratorenfunktion von einer Person ausgeübt wird, die auf Grund ihrer akademischen Vorbildung und ihrer pädagogischen Erfahrung und Kompetenz im Lehrerkollegium verankert und in diesem sowie im Verhältnis zur Leitung Ansprechpartner auf grundsätzlich gleicher fachlicher Ebene ist.

Weiterhin gilt auch die Restriktion bezüglich zusätzlicher Verwaltungsplanstellen. Die Bundesregierung hat sich mit Ministerratsbeschluss vom 6. März 2012 im Rahmen des Konsolidierungsplanes das Ziel gesetzt unter Beachtung der Schwerpunkte Bildung und Sicherheit den Personalstand weiter zu konsolidieren. Vom Ausnahmestopp ausgenommen wurden im Bildungsbereich lediglich die Lehrerinnen und Lehrer. Das Verwaltungspersonal an Bundesschulen fällt nicht unter diese Ausnahmebestimmung und unterliegt daher den Einsparungsmaßnahmen der Bundesregierung, die für die Jahre 2012 bis 2014 beschlossen wurden. Demgemäß haben alle Personalmaßnahmen innerhalb der gültigen Personalpläne bzw. VBÄ-Zielvereinbarungen Bedeckung zu finden. Darüber hinaus sind für das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur die weiteren Vorgaben der Bundesregierung hinsichtlich der Personalkonsolidierung bis zum Jahr 2016 auch im Bereich Verwaltungspersonal maßgeblich, sodass es unmöglich ist Lehrpersonal durch Verwaltungspersonal zu ersetzen.

In diesem Zusammenhang und vor dem oben ausgeführten Hintergrund, wonach ein Großteil der Tätigkeiten der Administratorin bzw. des Administrators fachlich-pädagogische Aspekte beinhaltet und daher hinsichtlich einer optimalen Qualifikation nur von Lehrpersonal ausgeübt werden kann, wird der bestehenden Konstruktion der Vorzug gegeben. Ergänzend wird bemerkt, dass im Rahmen der Dienstrechts-Novelle 2013 – Pädagogischer Dienst, BGBl. I Nr. 211/2013, die Funktion der Administratorin bzw. des Administrators zur stellvertretenden Schulleiterin bzw. zum stellvertretenden Schulleiter aufgewertet wurde.

Bezüglich der Empfehlungen des Rechnungshofes in Zusammenhang mit einem „Fortbildungsanteil in der unterrichtsfreien Zeit als Dienstpflicht“ bzw. einer „Festlegung eines bundeseinheitlich jährlichen Höchstmaßes je Lehrer für die Fortbildung während der Unterrichtszeit“ wird darauf hingewiesen, dass die Pädagogischen Hochschulen alle Möglichkeiten nutzen, Fortbildungsaktivitäten in die Ferialzeiten zu legen. Durch die Regelungen der Dienstrechts-Novelle 2012 – Pädagogische Hochschulen, BGBl. I Nr. 55/2012, wurde in Zusammenhang mit der Konkretisierung der dienstlichen Aufgaben der Hochschullehrperson, der grundsätzlichen Prämisse des Einsatzes der Hochschullehrperson auch in der Lehre und dem Verzicht auf eine Differenzierung in terminlicher Hinsicht bezüglich der Lehrveranstaltungen im Rahmen von Studiengängen, Hochschullehrgängen oder Lehrgängen der Ausbau eines Fortbildungsangebotes, dessen Wahrnehmung möglichst ohne Beeinträchtigung des Unterrichtsbetriebs an Schulen erfolgen kann, unterstützt. Im Zuge der Dienstrechts-Novelle 2013 – Pädagogischer Dienst, BGBl. I Nr. 211/2013, wurde aufgrund des besonderen Stellenwertes der pädagogischen Arbeit die Textierung der Dienstpflichten der Lehrkräfte ausführlicher als bisher vorgenommen. Die diesbezüglichen Umschreibungen ergänzen und konkretisieren die allgemeinen dienstrechtlichen Bestimmungen und die einschlägigen schulrechtlichen Regelungen (die im Wege der Festlegung von sich aus der lehramtlichen Stellung ergebenden Aufgaben dienstliche Pflichten gestalten), so auch hinsichtlich einer Verpflichtung der Lehrpersonen zur berufsbegleitenden Weiterentwicklung ihrer professionsorientierten Kompetenzen und zum Besuch von Fortbildungsveranstaltungen (institutionelle Fortbildung) auf Anordnung bis zum Ausmaß von 15 Stunden pro Schuljahr in der unterrichtsfreien Zeit. Die Weiterentwicklung der professionsorientierten Kompetenz wird damit besonders betont.


Zu Frage 30:

Bezüglich der angesprochenen Empfehlung wird unter Zugrundelegung des einschlägigen Rechnungshofberichtes darauf hingewiesen, dass eine vom damaligen Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Folge vorgenommene vergleichende Untersuchung ua. im Bereich der Personalkosten, der Auswirkungen auf die Ressourcenbewirtschaftung und der Möglichkeiten der Verwaltungskonzentration ergeben hat, dem vom Rechnungshof angeregten Reorganisationsmodell in Form einer Matrixorganisation für das Bundesschulzentrum Linz–Auhof (AHS, HAK, HLW) nicht zu folgen. Davon wurde dem Rechnungshof entsprechend Mitteilung gemacht.

In der diesbezüglichen Stellungnahme an den Rechnungshof wurde ferner darauf hingewiesen, dass die ins Treffen geführte „raschere Aufgabenerfüllung“ und das „größere Fachwissen durch die Spezialisierung auf bestimmte Tätigkeiten“ bei gegebenem minimalen Personalstand von nur von einer bzw. einem Bediensteten Personalengpässe im Falle der Vertretung hervorrufen als auch im Rahmen der gegebenen organisatorischen Abhängigkeit Interessenskonflikte hinsichtlich der Weisungsbefugnis und der Mitteilungspflicht nicht ausschließen würde. Zudem würden die im Zusammenhang mit der vorgeschlagenen Konzentration von Verwaltungsbereichen der Schulverwaltung auf eine Schule auftretenden Arbeitsspitzen (etwa zu Schulbeginn) mangels unmittelbarer Ausgleichbarkeit zu einer rascheren Aufgabenerfüllung nicht beitragen. Zum Aspekt der „Entlastung der Schreibkräfte an den Schulen von Verwaltungstätigkeiten und Entfall redundanter Arbeitsprozesse“ wurde darauf hingewiesen, dass mit der Einrichtung von Kompetenzzentren nicht zwangsläufig der Entfall von Schreibtätigkeiten verbunden wäre, ferner die bisher universell verwendeten Schreibkräfte auf Grund der nunmehrigen Spezialisierung nur mehr für das jeweilige Kompetenzzentrum verwendet werden würden und hiebei wiederum Schwankungen in der Arbeitsbelastung auftreten würden. Zur „gemeinsamen Finanzierung und Nutzung von Anlagegütern“ wurde auf die budgetäre Autonomie der Bundesschulen entsprechend den verschiedenen Schulformen am Bundesschulzentrum Linz-Auhof hingewiesen, deren unterschiedliche Ausbildungsziele differenzierte Investitionsplanungs- und Abstimmungserfordernisse (Schulspezifika) erforderlich machen würden. Weiters erschien die gemeinsame Nutzung von Anlagegütern (wie Turnsäle etc.) auch auf andere Weise erreichbar.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Gabriele Heinisch-Hosek eh.