617/AB XXV. GP

Eingelangt am 11.04.2014
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BM für Bildung und Frauen

Anfragebeantwortung

                                                                                                             

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Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Wien, 8. April 2014

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 625/J-NR/2014 betreffend Entschließung des Nationalrates vom 17. Dezember 2013 betreffend Schwerpunkt innere Schulreform, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 11. Februar 2014 an die Bundes­ministerin für Unterricht, Kunst und Kultur richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 4:

Es wird darauf hingewiesen, dass mittels der mehrstimmig angenommenen Entschließung des Nationalrates 3/E XXV. GP vom 17. Dezember 2013 die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, ersucht wurden, „… bei allen Reformprojekten in allgemeiner und beruflicher Bildung die Erfordernisse, Begabungen und Interessen der Kinder und Jugendlichen zu Grunde zu legen. Dies soll durch bestmöglich eingehende Unterrichts­angebote und Schularten erreicht werden. Der Schwerpunkt der Innovation soll auf inhaltliche Weiterentwicklung gelegt werden.“ Der Begriff „Regierungsvorlage“ wurde dabei explizit nicht verwendet.

 

Zumal das Wohl der Schülerinnen und Schüler im Mittelpunkt der Aktivitäten des Bundes­ministeriums für Bildung und Frauen steht, kann festgehalten werden, dass auf die Erforder­nisse, Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler bei allen laufenden und künftigen Projekten eingegangen wird.

 


Im Bereich des allgemein bildenden Schulwesens laufen substanzielle Reformprojekte im Sinne der Anfrage, die sich auf die Erfordernisse, Begabungen und Interessen der Kinder und Jugend­lichen gründen. Die Unterrichtsangebote in der Neuen Mittelschule als gesetzlich verankerte Regelschulart (BGBl. I Nr. 36/2012) und in der Polytechnischen Schule sind klar innovativ orientiert und auf inhaltliche Weiterentwicklung angelegt. Pädagogisch-inhaltlich steht die Arbeit an einer neuen Lernkultur im Fokus. Individualisierung und flexible Differenzierung sind auch gesetzlicher Auftrag und in der Leistungsbeurteilungsverordnung differenziert dargelegt.

Im kommenden Schuljahr laufen in allen Bundesländern Schulversuche zur „PTS-Plus“ mit dem Ziel, die Angebote zu modularisieren, die Anschlussfähigkeit zum Projekt „Lehre mit Matura“ herzustellen und die Neue Lernkultur in den Polytechnischen Schule fortzuführen. Bei der curricularen Entwicklungsarbeit steht die Kompetenzorientierung im Vordergrund.

 

Die inhaltliche Weiterentwicklung der Schulqualität wird unter den gegebenen budgetären Möglichkeiten auch im Rahmen der Genehmigung der Stellenpläne an den allgemein bildenden und berufsbildenden Pflichtschulen insofern unterstützt, als pädagogische Schwerpunkt­setzungen in der Ressourcenzuteilung in Form so genannter zweckgebundener Zuschläge vorgesehen sind. So wird dem pädagogischen Konzept der Individualisierung etwa in der zusätzlichen Dotierung der Neuen Mittelschule oder durch die Maßnahme „Senkung der Klassenschülerhöchstzahl auf den Richtwert 25“ in Form zusätzlicher Planstellen die finanzielle Grundlage zur bestmöglichen Umsetzung geboten. Im Schuljahr 2013/14 betrug der Anteil aller, nicht nur der beiden genannten Bereiche, zweckgebundenen Zuschläge 13,2% des gesamten Planstellenvolumens für den Bereich der allgemein bildenden Pflichtschulen.

 

Auf die Erfordernisse, Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler wird in allen laufenden Projekten der berufsbildenden Schulen besonders viel Wert gelegt. Durch die kompetenzbasierten, modularen Lehrpläne werden die neuen fachlichen Inhalte der Berufs­bildung im Hinblick auf neue Berufsbilder laufend abgedeckt. Derzeit sind etwa 50 Lehrpläne an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen und Berufsschulen in diesem laufenden Veränderungsprozess. Die „Oberstufe Neu“, BGBl. I Nr. 9/2012, schafft Möglichkeiten, neben dem „anerkannten Fachkanon in Richtung Reifeprüfung“ in verstärktem Maße Wahlpflicht- und Freigegenstände anzubieten, die den Interessen der Schülerinnen und Schüler fachlich-inhaltlich besonders entsprechen. Damit ist auch ein Begabungsförderungsmodell verbunden, das auf spezifische Leistungsstärken der Schülerinnen und Schüler besonders Bezug nimmt. Die neue kompetenzbasierte Reife- und Diplomprüfung schafft durch die Bearbeitung einer Diplomarbeit in Teams die Möglichkeit, nicht nur fachliche und methodische Kompetenzen, sondern auch soziale und personale Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler entwickeln zu können.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Gabriele Heinisch-Hosek eh.