618/AB XXV. GP

Eingelangt am 11.04.2014
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                                           Wien, am 8. April 2014

Parlament

1017 Wien                                                                                  GZ: BMF-310205/0042-I/4/2014

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 631/J vom 12. Februar 2014 der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Das Aufkommen an „Sektsteuer“ zwischen 1995 und 2004 (in Mio. Euro) betrug:

 

Jahr

Aufkommen in Mio. Euro

1995

26,20

1996

23,10

1997

23,60

1998

23,20

1999

22,20

2000

24,60

2001

22,60

2002

21,60

2003

19,40

2004

18,70


Zu 2.:

Die Kontrolle und Einhebung der Schaumweinsteuer erfolgte bei den Zollämtern im Rahmen der allgemeinen Zollkontrollen und der gesamten Verbrauchsteuereinhebungen. Eine detaillierte Darstellung der Zahlen aus den Jahren 1995 bis 2004 bezogen auf die Schaumweinsteuer kann aus diesen Gründen nicht erfolgen.

 

Zu 3. und 4.:

Die Reduktion der Schaumweinsteuersätze auf Null wurde im damaligen Regierungsübereinkommen mit dem Ziel festgelegt, die Wettbewerbsfähigkeit von österreichischen Schaumwein zu erhöhen und die heimischen Erzeuger und Händler von Verwaltungskosten zu entlasten.

Die Anhebung des Schaumweinsteuersatzes auf 100 Euro je Hektoliter wurde im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung für die Jahre 2013 bis 2018 festgelegt und erfolgt im Interesse der Budgetkonsolidierung; Zudem soll eine Besteuerung von gesundheitsschädlichen Produkten erfolgen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass sich die Marktposition österreichischer Schaumweine während der vergangenen Jahre gefestigt und sich die Wettbewerbsfähigkeit heimischer Produkte und Erzeuger verbessert hat. Durch den Einsatz moderner, elektronischer Verfahren, beispielsweise der elektronischen Verbrauchsteueranmeldung, konnten Verwaltungsvereinfachungen erreicht werden.

 

Zu 5. und 6.:

Das jährliche Steueraufkommen an Schaumweinsteuer wird auf rd. 30 Millionen Euro geschätzt. Dem liegt eine abgesetzte Menge von rd. 300 Tsd. hl zu Grunde.

 

Zu 7.:

Die „Eintreibung“ der Schaumweinsteuer erfordert keinen nennenswerten bzw. bezifferbaren Mehraufwand, da diese Steuer eine Selbstbemessungsabgabe darstellt, die in einem elektronischen Verfahren administriert wird. Kontrollmaßnahmen werden im Rahmen des Verbrauchsteuerkontrollregimes risikoorientiert durchgeführt. Die Kontrolldichte und damit der Personaleinsatz kann daher risikoorientiert gesteuert werden.

 

Zu 8. bis 10.:

Mit der Anhebung der Schaumweinsteuer ist mit keinem nennenswerten Verlust an Marktanteilen für österreichischen Schaumwein zu rechnen. Traditionelle Produkte österreichischer Erzeuger weisen bei den heimischen Konsumenten einen hohen Bekanntheitsgrad auf und werden wegen ihrer guten Qualität geschätzt.

 

 

Zu 11. bis 16.:

Den Berechnungen des BMF zufolge ist durch die Wiedereinführung der Schaumweinsteuer mit keinen Verlusten an Arbeitsplätzen im Weinbau und in der Sekterzeugung zu rechnen.

 

Mit freundlichen Grüßen