621/AB XXV. GP

Eingelangt am 11.04.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz

Anfragebeantwortung

logo_forms_manual

BMJ-Pr7000/0031-Pr 1/2014


Republik Österreich
der bundesminister für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 633/J-NR/2014

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die Einreise von Mykola Asarow in Wien“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

Die ukrainischen Behörden sind hinsichtlich der ukrainischen Staatsangehörigen Mykola Yanovych AZAROV, geboren am 17. Dezember 1947, Premierminister der Ukraine bis Jänner 2014, und Oleksii Mykolayovych AZAROV, Sohn des ehemaligen Premierministers Azarov, bislang nicht an das Bundesministerium für Justiz herangetreten.

Mykola Yanovych AZAROV und Oleksii Mykolayovych AZAROV sind von der Verordnung (EU) Nr. 208/2014 des Rates vom 5. März 2014 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine Abl. L 66 vom 6. März 2014, S. 1, betroffen. Sie scheinen im Anhang I zu dieser Verordnung auf und sind in der Ukraine Gegenstand von Ermittlungen wegen der Beteiligung an Straftaten im Zusammenhang mit der Veruntreuung öffentlicher Gelder der Ukraine und des illegalen Transfers dieser Gelder in das Ausland.


Aufgrund dieser Verordnung sind sämtliche Gelder und wirtschaftliche Ressourcen der Genannten sowie Gelder und wirtschaftliche Ressourcen der von ihnen gehaltenen oder kontrollierten juristischen Personen, Einrichtungen und Organisationen eingefroren. Die Maßnahmen richten sich nach dem Sanktionengesetz 2010, BGBl. I Nr. 36/2010.

Die Staatsanwaltschaft Wien hat auch in diesem Zusammenhang gegen zahlreiche Personen ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche und anderer Delikte eingeleitet und durch verschiedene Maßnahmen eine Abklärung der Vorwürfe veranlasst. Das Bundesministerium für Justiz hat die Generalstaatsanwaltschaft der Ukraine ersucht, ein Rechtshilfeersuchen vorzulegen und darin auch den Tatverdacht gegen die betroffenen Personen zu konkretisieren.

Ich ersuche um Verständnis, dass ich in diesem frühen Verfahrensstadium keine näheren Auskünfte über die getroffenen Veranlassungen und beabsichtigten Verfahrensschritte geben kann.

Zu 3:

Bei diesen Eingaben handelt es sich um Petitionen und Sachverhaltsdarstellungen privater Personen und Vereine, welche der Staatsanwaltschaft Wien zuständigkeitshalber zur weiteren strafrechtlichen Überprüfung zur Kenntnis gebracht wurden.

Zu 4:

Eine schriftliche Information über die Einreise des Mykola AZAROV in das Bundesgebiet ist beim Bundesministerium für Justiz nicht eingegangen.

 

Wien,        . April 2014

 

 

 

Dr. Wolfgang Brandstetter