625/AB XXV. GP

Eingelangt am 11.04.2014
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

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An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0018-I/3/2014

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 10. APR. 2014

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Elisabeth Grossmann, Kolleginnen

                        und Kollegen vom 24. Februar 2014, Nr. 787/J, betreffend „Das gesunde Ei,

                        das durch Betrugsfälle und falsche Herkunftsbezeichnungen das Vertrauen

                        der KonsumentInnen erschütterte, muss rasch wieder hergestellt werden!“

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann, Kolleginnen und Kollegen vom 24. Februar 2014, Nr. 787/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

In Österreich gab es zum Stichtag 1.1.2014 1.794 registrierte Legehennenbetriebe und 855 Packstellen.

Laut Versorgungsbilanz der Statistik Austria wurden im Jahr 2011 1,58 Mrd. Eier und im Jahr 2012 1,64 Mrd. Eier erzeugt. Die Daten für das Jahr 2013 liegen noch nicht vor. Eine Auflistung nach Bundesländern wird seitens der Statistik Austria nicht erstellt.


Zu den Fragen 2:

 

In der Förderperiode LE07-13 wurden Investitionsprojekte (sowohl Aufstallung Mindeststandard als auch besonders tierfreundliche Haltung) von 431 Betrieben gefördert. Die Fördersumme betrug € 15.316.867,-.

Betreffend Details zu den Förderungen der Jahre 2010 bis 2012 wird auf die Beantwortung der Fragen 2 und 11 der parlamentarischen Anfrage 13638/J aus dem Jahr 2013 verwiesen. Die detaillierten Daten für 2013 stehen derzeit noch nicht zur Verfügung.

 

Betriebe mit Legehennenhaltung erhielten in den Jahren 2011 und 2012 folgende Zahlungen im Rahmen der GAP (einheitliche Betriebsprämie, Milchkuhprämie, Mutterkuhprämie, ÖPUL und AZ; Quelle Invekos-Datenbank). Die unterschiedliche Anzahl der Betriebe zu der in Frage 1 angeführten registrierten Legehennenbetrieben resultiert daraus, dass nicht alle Betriebe die Legehennen halten, eine Registrierung gemäß der RL 2002/4/EG benötigen. Zahlen für das Jahr 2013 liegen derzeit noch nicht vor.

 

Jahr 2011

Anzahl Betriebe mit Legehennen

GAP Zahlungen

Burgenland

1.004

13.175.059

Kärnten

4.527

54.588.057

Niederösterreich

8.281

125.211.515

Oberösterreich

10.665

118.718.248

Salzburg

3.022

41.372.181

Steiermark

11.394

97.899.987

Tirol

3.383

40.396.425

Vorarlberg

789

11.475.031

Wien

9

239.881

 

43.074

503.076.384

 

Jahr 2012

Anzahl Betriebe mit Legehennen

GAP Zahlungen

Burgenland

1.058

12.795.815

Kärnten

4.699

53.604.685

Niederösterreich

8.397

123.734.840

Oberösterreich

10.921

118.125.478

Salzburg

3.178

41.152.297

Steiermark

11.717

95.820.940

Tirol

3.615

39.752.160

Vorarlberg

882

11.586.473

Wien

9

204.050

 

44.476

496.776.738

 


Zu Frage 3:

 

Es wird auf die Beantwortung der Frage 3 der parlamentarischen Anfrage 13638/J aus dem Jahr 2013 verwiesen.

 

Zu den Fragen 4 und 5a und b:

 

Die folgenden Tabellen zeigen die Anzahl der durchgeführten Kontrollen nach den Vermarktungsnormen bei Eiern von 2011 bis 2013.

 

Eierkontrollen gemäß § 10 Vermarktungsnormengesetz

 

Berichtsjahr: 2011

Bundesland

Anzahl durch-geführter Kontrollen

aus den Kontrollen resultieren 

Beanstandungen

Anzeigen

Organmandate

Burgenland

46

0

 

 

Kärnten

166

50

 

 

Niederösterreich

541

63

 

 

Oberösterreich

222

48

1

 

Salzburg

0

0

 

 

Steiermark

377

57

 

 

Tirol

0

0

 

 

Vorarlberg

25

5

 

 

Wien

2

0

 

 

Summe:

1379

223

1

 

 

Berichtsjahr: 2012

 

 

 

 

Bundesland

Anzahl durch-geführter Kontrollen

aus den Kontrollen resultieren 

Beanstandungen

Anzeigen

Organmandate

Burgenland

60

3

 

 

Kärnten

134

20

 

 

Niederösterreich

366

25

 

 

Oberösterreich

219

20

1

 

Salzburg

0

0

 

 

Steiermark

260

24

3

 

Tirol

87

2

 

 

Vorarlberg

15

6

 

 

Wien

2

1

 

1

Summe:

1143

101

4

1

 


Berichtsjahr: 2013 (1)

Bundesland

Anzahl durch-geführter Kontrollen

aus den Kontrollen resultieren

Beanstandungen

Anzeigen

Organmandate

Burgenland

0

0

 

 

Kärnten

228

65

 

 

Niederösterreich

408

6

 

 

Oberösterreich

218

20

 

 

Salzburg

21

3

 

 

Steiermark

173

17

2

 

Tirol

99

0

 

 

Vorarlberg

5

2

 

 

Wien

2

0

 

 

Summe:

1154

113

2

 

(1)  Die Meldefrist ist mit dem 30. März des dem Berichtsjahr folgenden Jahres definiert. Demzufolge sind für 2013 erst sechs Meldungen eingegangen, nämlich Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Vorarlberg und Wien. Für Burgenland, Niederösterreich und Tirol wurden die Summen der Quartalsberichte herangezogen.

 

Wenn in der Spalte „Anzahl durchgeführter Kontrollen“ „0“ angeführt ist, dann liegt dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) keine diesbezügliche Meldung vor.

 

Die Quartalsberichte und Jahresberichte geben Aufschluss über die Anzahl der durchgeführten Kontrollen mit entsprechenden Ergebnissen. Die Anzahl der kontrollierten Betriebe wird zur Zeit nur vereinzelt gemeldet. Ab 2014 sollen diese Angaben bundesweit dem BMLFUW gemeldet werden. Die Kontrollen nach VNG haben risikobasiert zu erfolgen. Die Kontrollfrequenzen schwanken daher stark und können auch zu mehrfachen Kontrollen pro Jahr führen.

 

Zu den Fragen 5c und 5d:

 

Das Vermarktungsnormengesetz (VNG) sieht Konsequenzen nach dem Verwaltungsstrafrecht vor. Über gerichtliche Anzeigen kann keine Auskunft erteilt werden, da diese nach dem VNG nicht vorgesehen sind. Dem BMLFUW liegen dazu keine Informationen vor.

 

Zu Frage 6:

 

Eine beanstandete Partie darf erst nach erfolgter Freigabe durch den zuständigen Kontrolleur wieder in Verkehr gebracht werden. Bislang wurde im Sinne der Fragestellung in den Jahren 2011-2013 keine Beschlagnahme bzw. kein Verfall einer Ware durch eine Behörde ausgesprochen.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

 

Es wird auf die Beantwortung der Fragen 9, 10 und 11 der parlamentarischen Anfrage 13638/J aus dem Jahr 2013, verwiesen.

 

Zu Frage 9:

 

Dem BMLFUW haben die Kontrollstellen jährlich die Anzahl der durchgeführten Kontrollen und deren Ergebnisse mitzuteilen. Eine detaillierte Meldung der einzelnen (betriebsbezogenen) Kontrollen ist nicht vorgesehen, so dass hierüber auch keine Auskunft gegeben werden kann.

 

Zu Fragen 10:

 

Zuständig für die Kontrollen betreffend Salmonellen ist das Bundesministerium für Gesundheit.

 

Zu Frage 11:

 

Die Kontrollen wurden von verschiedenen Kontrollstellen durchgeführt. Anbei die Gesamtzahl der Kontrollen der jeweiligen Produktionsstufe:

 

2011

2012

2013

Legehennenbetriebe

842

828

790

Packstellen

56

46

57

(Hinweis: Da es im Eierbereich eine überschaubare Anzahl von Lizenznehmer gibt, wird keine bundesländerspezifische Auswertung gemacht, da diese Rückschlüsse auf den kontrollierten Betrieb zulassen würde. Kleinpackstellen, die Legehennenhalter sind und keinen AMA-Gütesiegel-Lizenzvertrag abgeschlossen haben, zählen zu den Legehennenbetrieben).

 

Zu Frage 11a:

 

Folgende Anzahl an Betrieben wurde kontrolliert:

 

2011

2012

2013

Legehennenbetriebe

751

729

707

Packstellen

28

26

24

(Hinweis: Da es im Eierbereich eine überschaubare Anzahl von Lizenznehmer gibt, wird keine bundesländerspezifische Auswertung gemacht, da diese Rückschlüsse auf den kontrollierten Betrieb zulassen würde.)

 

Zu Frage 12:

 

 

2011

2012

2013

Packstellenkontrolle

56

46

57

Sanktionen (Stufe1-4)

47

40

36

(Hinweis: Da es im Eierbereich eine überschaubare Anzahl von Lizenznehmer gibt, wird keine bundesländerspezifische Auswertung gemacht, da diese Rückschlüsse auf den kontrollierten Betrieb zulassen würde.)

Die Sanktionen betreffen z.B. mangelhafte Durchführung von Wareneingangskontrollen auf der Packstelle, teilweise unleserliche Printung am Ei, mangelhafte Angaben auf den Begleitdokumenten, unregelmäßige oder unvollständige Meldung in die Österreichische Eierdatenbank sowie unzureichende Hygienemaßnahmen.

 

Zu Frage 13:

 

Es wurden folgende „Vermarktungsverbote“ im Rahmen des AMA-Gütesiegels „Frische“ ausgesprochen:

 

2011

2012

2013

Anzahl an Sperren („Vermarktungsverbot“) bzw. Kündigungen

48

53

42

 

(Hinweis: In Falle von Salmonellen positiven Befunden, die nicht Salmonella enteritidis oder Salmonella typhimurium sind, betrifft das „Vermarktungsverbot“ nur die Vermarktung mit dem AMA-Gütesiegel. Diese Eier können als Frischeier ohne dem AMA-Gütesiegel vermarktet werden. Weiters können alle diese Eier an die Lebensmittelindustrie geliefert werden, wo eine Pasteurisierung erfolgt.)

 

Zu Frage 14:

 

Die AMA-Marketing GesmbH ist nicht befugt „Beschlagnahmungen“ durchzuführen.

 

Zu Frage 15:

 

Der Verein „Österreichische Eierdatenbank“ (ZVR-Zahl 890497124) wurde von der
AMA-Marketing GesmbH, der Gesellschaft für artgemäße Nutztierhaltung und der Zentralen Arbeitsgemeinschaft der Österreichischen Geflügelwirtschaft mit 19.01.2011 gegründet. Zweck des Vereins „Österreichische Eierdatenbank“ ist es, mittels elektronischer Erfassung der Warenströme die Mengen sowie weitere produktionsspezifische Daten (z.B. Herkunft, Haltungsform) in der Österreichischen Eierdatenbank zu sichern. Die Daten dienen dem Zweck der Überwachung der Warenströme sowie in Folge zur Qualitätssicherung und Verbesserung im Rahmen von Kontrollen. Seit 01.06.2012 besteht für die Eipackstellen mit AMA-Gütesiegel und „Tierschutz geprüft“ die Verpflichtung zur Meldung in die Österreichische Eierdatenbank.

 

Zu Frage 16:

 

Es wird auf die Beantwortung der gleichlautenden Frage 21 der parlamentarischen Anfrage 13638/J aus dem Jahr 2013 verwiesen.

 

Zu Frage 17:

 

Durch die Österreichische Eierdatenbank gelingt es, die Warenströme zu überwachen und demzufolge effizient zu kontrollieren. Die Österreichische Eierdatenbank sichert durch eine regelmäßige, tagesaktuelle Abbildung der Eierwarenströme die Herkunft der Eier und sorgt für größtmögliche Rückverfolgbarkeit insbesondere im Rahmen von Kontrollen. Es gelingt dadurch mehr Sicherheit in Bezug auf die näheren Angaben zum Ei zu erhalten.

 

Zu den Fragen 18 und 19:

 

Die in den diversen Gesetzen festgelegten straf- und verwaltungsrechtlichen Bestimmungen sind grundsätzlich ausreichend.

Dennoch werden mit den zuständigen Landesorganen die Problematik der Kontrollen im Eiersektor diskutiert und um besser koordinierte Vorgangsweise bei den Kontrollen ersucht. Die Österreichische Eierdatenbank trägt zusätzlich zu einer wesentlichen Verbesserung und Transparenz bei.

Die Kontrollen von verarbeiteten Produkten liegen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

 

Zu Frage 20:

 

Die Konsumentinnen und Konsumenten zeigen durch ihr Kaufverhalten, dass sie großes Vertrauen in die österreichische Eierwirtschaft haben. In den letzten Jahren konnte der Selbstversorgungsgrad um 10 % auf 83 % erhöht und die Produktion um 12 % gesteigert werden. Die großen Anstrengungen der qualitativen Absicherung der Produktion durch das AMA-Gütesiegel und die verbesserte Transparenz der Warenströme durch die österreichische Eierdatenbank, als auch die amtlichen Kontrollen, tragen dazu bei, dass auch zukünftig das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten in die österreichische Eierwirtschaft gerechtfertigt ist.

 

Der Bundesminister: