628/AB XXV. GP
Eingelangt am 11.04.2014
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

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An die Zl. LE.4.2.4/0025-I/3/2014
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 10. APR. 2014
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und
Kollegen vom 27. Februar 2014, Nr. 883/J, betreffend der Planung und
Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen in Kössen
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen vom 27. Februar 2014, Nr. 883/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
In Bauphase 1 wurden Bundesmittel in Höhe von 3,885 Mio € für die Jahre 2013-2017 genehmigt und bisher 1,953.889,41 € ausgezahlt. Für Bauphase 2 stehen Bundesmittel von 3 Mio € zur Verfügung. Von diesen wurden seit Juni 2013 vom BMLFUW 2,892.591,65 € als nicht rückzahlbare Förderung ausbezahlt. Der Bund trägt jeweils 50 % der benötigten Mittel, das Land Tirol weitere 40 % und die Großachengenossenschaft 10 %.
Zu Frage 2:
Das
Projekt „Retentionsfläche Hagertal“ ist ein wichtiges Thema
der
Hochwasserschutzplanungen und daher Gesprächsgegenstand. Auf Grundlage des
neuerstellten Gefahrenzonenplanes für Kössen sieht die
Hochwasserschutzplanung ein Gesamtkonzept von Maßnahmen vor, in dem der
Retentionsraum Hager eine wichtige Rolle spielt. Gemeinsam mit dem Land Tirol
wurde eine spezielle Variantenuntersuchung beauftragt, um diesen Raum optimal
für Hochwasserrückhalt nutzen zu können. Die Ergebnisse dieser
Untersuchung liegen in Kürze vor.
Zu Frage 3:
Der Hochwasserschutz für Kössen ist ein prioritäres Anliegen für die Schutzwasserwirtschaft und als integrales Projekt angelegt. Die weitere Finanzierung aller nötigen Maßnahmen ist im Bauprogramm vorgesehen, kann jedoch erst nach Auswahl der optimalen Variante beziffert und damit fixiert werden.
Zu Frage 4:
Dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft steht ein aufgrund der Hochwasserereignisse 2013 aufgestocktes Budget zur Verfügung, die Finanzierung wird bei allen Gesprächen mit dem Land Tirol mitbesprochen.
Zu Frage 5:
Die bauliche Umsetzung ist von der gewählten Variante abhängig. Ziel ist es, unmittelbar nach Analyse der Untersuchungsergebnisse die Planungsarbeiten zu beauftragen und noch im Jahr 2014 mit der Realisierung zu beginnen.
Der Bundesminister: