628/AB XXV. GP

Eingelangt am 11.04.2014
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0025-I/3/2014

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 10. APR. 2014

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und

                        Kollegen vom 27. Februar 2014, Nr. 883/J, betreffend der Planung und

                        Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen in Kössen

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen vom 27. Februar 2014, Nr. 883/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

In Bauphase 1 wurden Bundesmittel in Höhe von 3,885 Mio € für die Jahre 2013-2017 genehmigt und bisher 1,953.889,41 € ausgezahlt. Für Bauphase 2 stehen Bundesmittel von 3 Mio € zur Verfügung. Von diesen wurden seit Juni 2013 vom BMLFUW 2,892.591,65 € als nicht rückzahlbare Förderung ausbezahlt. Der Bund trägt jeweils 50 % der benötigten Mittel, das Land Tirol weitere 40 % und die Großachengenossenschaft 10 %.


 

Zu Frage 2:

 

Das Projekt „Retentionsfläche Hagertal“ ist ein wichtiges Thema der
Hochwasserschutzplanungen und daher Gesprächsgegenstand. Auf Grundlage des neuerstellten Gefahrenzonenplanes für Kössen sieht die Hochwasserschutzplanung ein Gesamtkonzept von Maßnahmen vor, in dem der Retentionsraum Hager eine wichtige Rolle spielt. Gemeinsam mit dem Land Tirol wurde eine spezielle Variantenuntersuchung beauftragt, um diesen Raum optimal für Hochwasserrückhalt nutzen zu können. Die Ergebnisse dieser Untersuchung liegen in Kürze vor.

Zu Frage 3:

 

Der Hochwasserschutz für Kössen ist ein prioritäres Anliegen für die Schutzwasserwirtschaft und als integrales Projekt angelegt. Die weitere Finanzierung aller nötigen Maßnahmen ist im Bauprogramm vorgesehen, kann jedoch erst nach Auswahl der optimalen Variante beziffert und damit fixiert werden.

 

Zu Frage 4:

 

Dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft steht ein aufgrund der Hochwasserereignisse 2013 aufgestocktes Budget zur Verfügung, die Finanzierung wird bei allen Gesprächen mit dem Land Tirol mitbesprochen.

 

Zu Frage 5:

 

Die bauliche Umsetzung ist von der gewählten Variante abhängig. Ziel ist es, unmittelbar nach Analyse der Untersuchungsergebnisse die Planungsarbeiten zu beauftragen und noch im Jahr 2014 mit der Realisierung zu beginnen.

 

Der Bundesminister: