629/AB XXV. GP
Eingelangt am 11.04.2014
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
An die Zl. LE.4.2.4/0033-I/3/2014
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 10. APR. 2014
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Wolfgang Zanger, Kolleginnen
und Kollegen vom 20. März 2014, Nr. 1089/J, betreffend die
Einkommen der Österreichischen Bundesforste AG
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen vom 20. März 2014, Nr. 1089/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 bis 14:
Mit Verweis auf Art. 52 B-VG darf festgehalten werden, dass die vorliegenden Fragen nicht vom Interpellationsrecht umfasst sind. Dieses beschränkt sich in Bezug auf selbständige juristische Personen auf die Rechte des Bundes und die Einflussnahme seiner Organe und umfasst nicht die operative Tätigkeit der Organe juristischer Personen. Diese obliegt dem bestellten Vorstand in Gesamtverantwortung, wobei dieser der Kontrolle durch den Aufsichtsrat unterliegt. Es wird daher um Verständnis dafür ersucht, dass von einer Beantwortung der vorliegenden Anfrage Abstand genommen wird.
Der Bundesminister: