629/AB XXV. GP

Eingelangt am 11.04.2014
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0033-I/3/2014

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 10. APR. 2014

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Wolfgang Zanger, Kolleginnen

                        und Kollegen vom 20. März 2014, Nr. 1089/J, betreffend die

                        Einkommen der Österreichischen Bundesforste AG

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen vom 20. März 2014, Nr. 1089/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 14:

 

Mit Verweis auf Art. 52 B-VG darf festgehalten werden, dass die vorliegenden Fragen nicht vom Interpellationsrecht umfasst sind. Dieses beschränkt sich in Bezug auf selbständige juristische Personen auf die Rechte des Bundes und die Einflussnahme seiner Organe und umfasst nicht die operative Tätigkeit der Organe juristischer Personen. Diese obliegt dem bestellten Vorstand in Gesamtverantwortung, wobei dieser der Kontrolle durch den Aufsichtsrat unterliegt. Es wird daher um Verständnis dafür ersucht, dass von einer Beantwortung der vorliegenden Anfrage Abstand genommen wird.

 

Der Bundesminister: