63/AB XXV. GP
Eingelangt am 20.01.2014
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0343-III/4a/2013 |
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Wien, 17. Jänner 2014
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 115/J-NR/2013 betreffend Druckschriftenabonnements in den Bundesministerien, die die Abg. Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen am 20. November 2013 an meine Amtsvorgängerin richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 3:
Zum Stichtag 20. November 2013 werden im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur 129 Abonnements periodischer Druckschriften (Tageszeitungen, Wochen und Monatszeitungen, Magazine), bezogen, 21 Titel werden mehrfach abonniert. Die Gesamtkosten hiefür betrugen für das Jahr 2013 EUR 30.068,40.
Weiters werden 31 Titel für die Herstellung des täglichen Pressespiegels aus organisatorischen Gründen regelmäßig über Morawa und bei einer Trafik bezogen. Die Kosten dafür beliefen sich für den oben angeführten Zeitraum auf EUR 7.798,03.
Hinsichtlich periodischer Fachzeitschriften werden zum Stichtag 20. November 2013 110 Abonnements bezogen, 9 Titel werden mehrfach abonniert. Die Gesamtkosten hiefür betrugen für das Jahr 2013 EUR 17.537,91.
Zu Fragen 4 bis 6:
Zum Stichtag 31. Dezember 2012 wurden im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur 131 Abonnements periodischer Druckschriften (Tageszeitungen, Wochen und Monatszeitungen, Magazine) bezogen, 21 Titel wurden mehrfach abonniert. Die Gesamtkosten hiefür für das Jahr 2012 betrugen EUR 30.381,64.
Weiters wurden 30 Titel für die Herstellung des täglichen Pressespiegels aus organisatorischen Gründen regelmäßig über Morawa und bei einer Trafik bezogen. Die Kosten dafür beliefen sich für das Jahr 2012 auf EUR 7.513,79.
Hinsichtlich periodischer Fachzeitschriften wurden im Jahr 2012 117 Abonnements bezogen, 8 Titel wurden mehrfach abonniert. Die Gesamtkosten hiefür betrugen für das Jahr 2012 EUR 16.789,96.
Zu Fragen 7 bis 9:
Die Auswahl/Anforderung erfolgt in der entsprechenden Fachsektion/-abteilung und muss begründet werden. Die Entscheidung, ob eine Abonnierung genehmigt wird, erfolgt in der gemäß Geschäftseinteilung inhaltlich zuständigen Abteilung nach Maßgabe der dienstlichen Erfordernisse. Eine möglichst flächendeckende und repräsentative Auswahl österreichischer Printmedien bzw. einzelner deutschsprachiger Printmedien aus dem Ausland ist Ziel und Vorgabe für die Erstellung des täglichen Pressespiegels. Der Bereich der Druckschriftenabonnements wird laufend evaluiert und entsprechend angepasst. Dabei auftretendes Einsparungspotential wird entsprechend realisiert.
Die Bundesministerin:
Gabriele Heinisch-Hosek eh.