632/AB XXV. GP

Eingelangt am 11.04.2014
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-12.500/0001-I/PR3/2014     
DVR:0000175
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 

Wien, am     . April 2014

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Scherak, Kolleginnen und Kollegen haben am 13. Februar  2014 unter der Nr. 635/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend einer Eingliederung der Forschungsagenden des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie in das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend; betraut mit der Leitung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 10 und 11:

  Ø   Anhand welcher Kriterien wurde entschieden, welche Forschungsagenden im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie belassen werden?

  Ø   Welche Schwerpunktthemen legt das BMVIT als Kernpunkte der Forschungsstrategie fest?

  Ø   Welche Forschungsbereiche sieht das BMVIT als Zukunftsbereiche an?

 

 

Das bmvit unterstützt seit Jahren höchst erfolgreich die Umsetzung der Ergebnisse aus Wissenschaft und Forschung in anwendbare Technologien und damit die konsequente Weiterentwicklung des Industrie- und Technologiestandortes. Es wurde daher keine Veranlassung gesehen, die bewährte Kompetenzaufteilung zu ändern.

 


Das bmvit bleibt gem. BGBL. I Nr. 11/2014 das Technologie- und Innovationsministerium und ist für eine aktive Technologiepolitik in Österreich zuständig. Diese beinhaltet unter anderem:

-      Förderung der betriebliche Forschung und Entwicklung in Unternehmen (bmvit-Programme)

-      Institutionelle Förderung von strategisch wichtigen außeruniversitären Einrichtungen (wie z.B. Austrian Institute of Technology – AIT, Joanneumresearch, Salzburg Research,…)

-      Förderung des Absatzes und der Verwendung technologieintensiver Produkte durch Technologietransfer – u.a. die internationale Vermarktung österreichischer Technologien (insbesondere im Infrastrukturbereich).

-      Unterstützung des gewerblichen Rechtsschutzes in Österreich (das bmvit ist für das österreichische Patentamt zusätndig)

 

Im Rahmen der aktiven Technologiepolitik setzt mein Ressort Schwerpunkte , in den Bereichen bei denen Wirtschaft und Gesellschaft und Wirtschaft von Technologieentwicklungen im besonderen Masse profitieren. Die wichtigsten Technologieschwerpunkte, die zur Lösung großer gesellschaftlicher Herausforderungenbeitragen sollen, sind

- Produktiontechnologien der Zukunft

- IKT

- Energie- und Umwelttechnologien sowie

- Mobilitätstechnologien der Zukunft.

 

Zu Frage 2:

  Ø   Warum obliegt die Steuerung von Förderungen der Kooperation Wissenschaft-Wirtschaft dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie?

 

Die Förderung der Kooperation Wissenschaft-Wirtschaft fällt nicht ausschließlich in die Kompetenz meines Ressorts, sondern ist ebenso Gegenstand von Aktivitäten des BMWFW und ist ein  hervorragendes Instrumentarium zur Umsetzung der jeweiligen Ressortziele.

 

Durch die Entwicklung des ersten Kompetenzzentrenprogramms „K plus“ hat das bmvit bereits seit 1997 zu der Entwicklung einer nationalen High-Tech Basis beigetragen. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die österreichischen Kompetenzzentren im Rahmen des COMET-Programms seit 2007 von beiden Ressorts gemeinsam gefördert werden. Durch die gemeinsame Vorgangsweise mit einem einheitlichen Programm können allenfalls befürchtete Reibungsverluste einer doppelten Zuständigkeit vermieden werden.

 

Zu Frage 3:

  Ø   Warum ist das BMVIT mit den Angelegenheiten der Schwerpunktsetzung in den nationalen Forschungsprogrammen durch einen Rat für Forschung und Technologieentwicklung betraut?

 

Die diesbezügliche Bestimmung im Bundesministeriengesetz bedeutet, dass das bmvit gem. §§ 17g Abs.1 und 17h Abs. 1 FTFG den unabhängigen Rat für Forschungs- und


Technologieentwicklung finanziert und beaufsichtigt. Gem. § 17b leg. cit. berät dieser – u.a. in Fragen der Schwerpunktsetzung – die gesamte Bundesregierung, die einzelnen Bundesministerinnen und Bundesminister sowie die Landesregierungen. Es obliegt vielmehr dem FTE-Rat Vorschläge dazu zu erarbeiten.

 

Zu Frage 4:

  Ø   Warum ist die Abteilung I 2 – Forschungs- und Technologieförderung des BMVIT weiterhin Teil des BMVIT und nicht Teil des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung?

 

Die Abteilung I2 erfüllt ihre Aufgaben im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeiten des bmvit, die u.a. durch die FFG und AWS sowie Wissenschafts- und Wirtschaftskooperationen umgesetzt werden.

 

Zu Frage 5:

  Ø   Warum werden bei der Steuerung von FFG und AWS nicht eindeutige Zuständigkeitsbereiche geschaffen?

 

Da Forschung und technologische Entwicklung Querschnittmaterien vieler Aufgabenbereiche der Bundesregierung sind, erfolgte keine Konzentration der entsprechenden Zuständigkeiten auf ein einziges Ressort.

 

FFG und AWS als Agenturen zur Abwicklung von Projekt- bzw. Unternehmensförderungen stehen daher sowohl dem ho. Ressort als auch dem BMWFW zur Verfügung und von diesen Ressorts entsprechende Finanzierungen erhalten. Es wäre daher nicht sinnvoll, demgegenüber die Eigentümerverantwortung nur jeweils einem der beiden Ressorts zuzuordnen. Das würde höheren statt geringeren Koordinationsaufwand verursachen.

 

Bereits jetzt wird allerdings der stärkeren Nutzung der FFG durch das bmvit und umgekehrt der AWS durch das BMWFW dadurch Rechnung getragen, dass der Vorsitz des Aufsichtsrates bei der FFG gem. § 6 Abs. 2 FFG-G durch das BMVIT, bei der AWS gem. § 3 Abs. 1 AWS-G durch das BMWFW bestimmt wird.

 

Zu den Fragen 6 und 9:

  Ø   Wie erfolgt die Koordination zwischen den einzelnen Ministerien?

  Ø   Wie kann eine einheitliche Forschungsstrategie bei unterschiedlichen Kompetenzen und Zuständigkeitsbereichen gewährleistet werden?

 

Hinsichtlich der FFG erfolgt die Koordination im Rahmen der Genehmigung der Mehrjahres- und Arbeitsprogramme gem. § 8 Abs. 1-3 FFG-G, hinsichtlich der AWS gem. § 5 Abs. 1 AWS-G.

 

Im Allgemeinen erfolgt die forschungs- und technologiepolitische Koordination darüber hinaus im Rahmen der von der Bundesregierung eingesetzten Task Force zur Umsetzung der FTI-Strategie.


Den Vorsitz führt das Bundeskanzleramt. In verschiedenen zwischen den Fachressorts eingerichteten Arbeitsgruppen werden die jeweiligen Maßnahmen der Umsetzung der FTI-Strategie der Bundesregierung im Konsens erarbeitet und in der Durchführung abgestimmt.

 

Zu Frage 7:

  Ø   Welches Ministerium hat bei gegensätzlichen Interessen die Entscheidungsgewalt?

 

Die Kompetenzen der Ministerien sind so voneinander abgegrenzt, dass Kompetenzkonflikte praktisch nicht vorkommen. Gegebenenfalls würden die bei Kompetenzkonflikten vorgesehenen Regelungen verfassungsgesetzlichen Regelungen gelten.

 

Zu Frage 8:

  Ø   Wie viele Mitarbeiter arbeiten in den Abteilungen I-1 bis I-5 des BMVIT?

 

Zurzeit sind im gesamten Bereich Innovation 58 Personen beschäftigt, davon 2 im Ausland (OSTA Washington, OSTA Peking).

 

Zu den Fragen 12 und 13:

  Ø   Wie hoch ist das Budget für den Bereich Forschung im BMVIT?

  Ø   Wie sieht die Budgetierung für den Bereich Forschung im BMVIT in der nächsten Bundesgesetzperiode aus?

 

Mit dem Bundesfinanzrahmengesetz 2014 bis 2017, BGBl. I Nr. 88/2013 vom 17. Juni 2013, wurden für die UG34 folgende Ausgabenobergrenzen festgelegt:

 

2014: € 424,2 Mio.

2015: € 429,2 Mio.

2016: € 429,1 Mio.

2017: € 429,1 Mio.

 

Laut dem Gesetzlichen Budgetprovisorium 2014 und Änderung des Bundesfinanzrahmengesetzes 2014 bis 2017, BGBl. I Nr. 7/2014 vom 7. Februar 2014, beträgt die Obergrenze für Auszahlungen für das Jahr 2014 in der UG34 € 424,200 Mio.