648/AB XXV. GP
Eingelangt am 15.04.2014
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
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GZ: BMG-11001/0042-I/A/15/2014
Wien, am 10. April 2014
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 823/J der Abgeordneten Josef A. Riemer und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Frage 1:
Vorab ist festzuhalten, dass die in der Anfrage zitierte EU-Verordnung 1774/2002 bereits außer Kraft ist und seit März 2011 durch die neue revidierte Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 ersetzt wurde. Durch die Revision wurden jedoch keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen im Hinblick auf die Einsammlung bzw. Entsorgung von Wild-tieren aus der freien Wildbahn vorgenommen:
Ganze Körper oder Teile von Wildtieren, die verendet sind oder nach der Tötung gemäß der guten Jagdpraxis nicht eingesammelt werden, sind vom Geltungsbereich ausdrücklich ausgenommen, sofern kein Verdacht auf das Vorliegen einer auf Mensch oder Tier übertragbaren Infektionskrankheit besteht.
Die zitierte Kritik von Tierschutzorganisationen an dieser EU-Verordnung erscheint daher unbegründet und nicht gerechtfertigt.
Frage 2:
Durch die Initiative und vorbildliche Arbeit verschiedener Organisationen, die in Österreich in diesem Bereich tätig sind, wird der Bestand gefährdeter Wildtierarten, wie z.B. des Bartgeiers, nach meiner Kenntnis ausreichend gesichert. Ein besonderer Aufholbedarf erscheint daher in Österreich nicht gegeben.
Fragen 3 bis 5:
Es gibt derzeit keine Bestrebungen, die Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 zu ändern, da, abgesehen von der erwähnten generellen Ausnahme vom Geltungsbereich für die Entsorgung von Wildtieren, die Möglichkeit für weitergehende Ausnahmen zur gezielten Versorgung gefährdeter und geschützter Wildtierarten bereits vorgesehen ist. So können beispielsweise bei Bedarf spezielle Futterplätze genehmigt werden, die dann mit an sich entsorgungspflichtigen Kadaverteilen von landwirtschaftlichen Nutz-tieren beschickt werden. Nähere Bestimmungen darüber sind in der Durchführungs-verordnung (EU) Nr. 142/2011 festgelegt.
Fragen 6 bis 8:
Seitens meines Ressorts sind derzeit keine Maßnahmen geplant, da durch den natürlichen Anfall von verendeten Tieren in den betroffenen Gebieten in Österreich offenbar ausreichend Futterquellen für gefährdete Wildtierarten, auch speziell für den Bartgeier, vorhanden sind.