65/AB XXV. GP

Eingelangt am 20.01.2014
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                    Wien, am  16   Jänner 2014

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0272-I/4/2013

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die an meine Amtsvorgängerin gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 54/J vom 20. November 2013 der Abgeordneten MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 3. und 6. bis 8.:

Das Bundesministerium für Finanzen ist bestrebt, die vielfältigen Aufgaben im Finanzressort auf Basis der bestehenden Personalsituation bestmöglich zu organisieren und priorisieren. Die Erledigung dieser Aufgabenstellungen bzw. deren Zeitpunkt orientiert sich nicht an Wahlterminen, sondern an den zur Verfügung stehenden Personal- und IT-Ressourcen.

 

Zu 4. und 5.:

Da sich der Großteil der Beitragsvorschreibungen in einem äußerst geringfügigen Bereich von ca. zwei Euro bewegt, erscheint die Berechnung einer Zinsersparnis nicht zielführend. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Zuschläge und Beiträge im Finanzressort nur einen Durchlaufposten bei Realisierung des Ertrages darstellen, der sofort weitergeleitet wird, sodass ein Zinsverlust seitens der Republik nicht eingetreten ist.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Spindelegger eh.