664/AB XXV. GP

Eingelangt am 17.04.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Am 18.11.2014 erfolgte eine vertraulichkeits-/datenschutzkonforme Adaptierung.

BM für Bildung und Frauen

Anfragebeantwortung

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 650/J-NR/2014 betreffend mutmaßliche Verhetzung durch N.N. am Perschmannhof in Bad Eisenkappel/Kärnten, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 17. Februar 2014 an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 4, 10 bis 12, 15 bis 17 sowie 20:

Vorausgeschickt wird, dass Schulveranstaltungen bzw. Exkursionen der Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts dienen. Schulveranstaltungen sollen im Wesentlichen den im Unterricht vermittelten Lehrstoff durch praktische Erfahrungen und unmittelbaren sowie anschaulichen Kontakt, etwa durch den Besuch von Museen, festigen. Der einschlägige Lehrplan sieht im Rahmen des Geschichtsunterrichts dezidiert die Themenbereiche „Zweiter Weltkrieg“ und „Nationalsozialismus“ vor.

 

In diesem schulischen Rahmen und folgend einer Kultur des Erinnerns fand die erstmalige Exkursion zweier Schulklassen der HLW Hermagor mit zwei Lehrkräften zum Museum am Peršmanhof statt. Nach den vorliegenden Informationen war neben einem Betreuer des Museums ein Wissenschaftler von der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, der von dem in der gegenständlichen Parlamentarischen Anfrage namentlich genannten Herrn N.N. des Vereins „Erinnern Gailtal“ gewonnen werden konnte, als Ansprechpartner bei dieser Exkursion am Peršmanhof zugegen.

 

Diesbezüglich ist zu bemerken, dass es aufgrund der derzeitigen Quellenlage gesichert scheint, dass an dem in Rede stehenden Hof wenige Tage vor Kriegsende eine NS-Polizeieinheit die Familie des Hofes massakrierte, da Kollaboration mit Partisanen unterstellt wurde. Diese Darstellung wird im Museum am Peršmanhof gezeigt und es werden auch im Internetangebot unter http://www.persman.at weiterführende Texte wissenschaftlicher Provenienz zur Auseinandersetzung mit der Geschichte zur Verfügung gestellt.

 

Auf Grund von Erhebungen und Recherchen durch den Amtsführenden Präsidenten des Landesschulrates für Kärnten, die Vizepräsidentin des Landesschulrates für Kärnten, die zuständige Landesschulinspektorin und den Schulleiter der HLW Hermagor wurde festgestellt, dass die vorgeworfenen Äußerungen offenbar nicht getätigt wurden. Auch das anonyme Schreiben vom 27. Dezember 2013 mit Behauptungen über angebliche Aussagen von N.N. während eines Besuches zweier Schulklassen der HLW Hermagor am Peršmanhof vom 9. Oktober 2013, im Landesschulrat für Kärnten eingelangt am 20. Jänner 2014, wurde nicht von Schülerinnen und Schülern der 5. Klassen der HLW Hermagor verfasst, wobei die in der medialen Berichterstattung kolportierte Äußerung des Amtsführenden Präsidenten des Landesschulrates für Kärnten in Zusammenhang mit den im anonymen Schreiben im Gesamten transportierten Inhalten semantisch im Sinne eines nicht aktuellen historischen Verständnisses und nicht personell zuordenbar zu verstehen gewesen ist.

 

Die gegenständlichen Fragestellungen beziehen sich auf einen behaupteten Vortrag von N.N., der nach den vorliegenden Informationen in keiner Weise stattgefunden hat. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion konnten nach den vorliegenden Informationen Äußerungen, wie im einleitenden Teil der Parlamentarischen Anfrage behauptet, oder sonstiges, das im anonymen Schreiben zitiert wird, nicht wahrnehmen. Daher war es seitens der in Rede stehenden Lehrkräfte auch nicht erforderlich vor Ort oder in nachfolgenden Unterrichtseinheiten mit den Schülerinnen und Schülern politische Anschauungen welcher Richtung auch immer zu besprechen oder zu behandeln.

 

Besondere Bedeutung wird der öffentlichen und im Namen der beschuldigten Schulklassen durch den früheren Schulsprecher erfolgten Distanzierung der Schülerinnen und Schüler der HLW Hermagor von diesem anonymen Schreiben mit der besonderen Feststellung, dass dieses Schreiben als Verleumdung empfunden wird (http://www.hlwhermagor.at/aktuelles/lesen/4968/antwort-auf-eine-anonyme-anschuldigung-im-namen-der-5-klassen-.html), zugemessen. Eine „Indoktrination“ wäre nur dann gegeben, wenn Schülerinnen und Schüler keine Möglichkeit hätten und es ihnen untersagt wäre, sich von Vorwürfen und Aussagen zu distanzieren. Das ist, wie diese Parlamentarische Anfrage im einleitenden Teil – unter Vorhalt der vorstehend genannten auf der Schulhomepage auffindbaren öffentlichen Distanzierung – selbst zeigt, tatsächlich nicht der Fall.

 

Die im Gesamtkontext resultierende nachträgliche Auseinandersetzung der Schülerinnen und Schüler ist zweifelsfrei dazu geeignet, dass sich die Schülerinnen und Schüler der HLW Hermagor im Sinne der Kompetenzorientierung nunmehr selbst eine eigene, begründbare Meinung zu Inhalten und Vorgangsweisen werden bilden können. Den Vorwürfen wurde sohin nachgegangen; diese haben sich nach derzeitigem Stand als unrichtig dargestellt.

 

Zu Frage 5:

Dem Bundesministerium für Bildung und Frauen liegen keine Informationen vor, wonach der Landesschulrat für Kärnten die inkriminierten Vorwürfe nicht angemessen behandelt hätte.

 

Zu Fragen 6 bis 8:

Im Hinblick auf die obigen Ausführungen zu den durchgeführten Erhebungen erübrigt sich ein Eingehen auf diese Fragestellungen.

 

Zu Fragen 9 und 21:

Wie vorstehend ausgeführt, konnten die im einleitenden Teil der Parlamentarischen Anfrage inkriminierten Vorfälle nicht bestätigt werden, weswegen nicht davon ausgegangen werden kann, dass Schülerinnen und Schüler „Hetztiraden“ ausgesetzt gewesen waren. Im Übrigen sind Schulveranstaltungen einzelner Schulklassen schulautonom vorzubereiten und durchzuführen. Nachdem diese Entscheidungen am jeweiligen Schulstandort getroffen werden, liegen darüber zentral keine Informationen vor.

 

Zu Fragen 13 und 14:

Aus den derzeit vorliegenden Unterlagen und auf Grund der Untersuchungen lassen sich keine disziplinarrechtlichen Konsequenzen gegenüber den genannten Lehrkräften ableiten.

 

Zu Fragen 18 und 19:

Innere physische oder psychische Zustände von Lehrkräften stellen keinen Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts gemäß Art. 52 B-VG dar.

 

Zu Frage 22:

Die Mitgliedschaft in Vereinen oder das Tätigwerden für Vereine seitens Dritter betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Bildung und Frauen.

 

Zu Fragen 23 bis 26:

Nach den vorliegenden Informationen wurde weder ein Honorar in Erwägung gezogen noch ein solches ausbezahlt.

 

Zu Fragen 27 bis 30:

Unabhängig vom vorliegenden Sachverhalt distanziert sich das Bundesministerium für Bildung und Frauen grundsätzlich von jeglichen hetzerischen Agitationen und die Menschenwürde verletzenden Beschimpfungen. Nach den vorliegenden Informationen gibt es eine distanzierende Stellungnahme zu den Vorwürfen gegen den Verein „Erinnern Gailtal“ und N.N., die im Internet unter http://www.erinnern-gailtal.at/stellungnahme-des-vereins-erinnern-gailtal-zu-den-vorwurfen-der-fpo/ abrufbar ist.