677/AB XXV. GP
Eingelangt am 17.04.2014
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BM für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 17. April 2014
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0058-IM/a/2014
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 714/J betreffend „dem Verdacht der möglichen missbräuchlichen Verwendung von Fördergeldern sowie der Pflichtbeiträge der österreichischen Studenten durch die Österreichische Hochschülerschaft an den Universitäten Graz und Wien“, welche die Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen am 20. Februar 2014 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft sind die Angelegenheiten bezüglich des Wiener Akademikerballs und der Arbeitstagung der Deutschen Burschenschaft aus Medienberichten bekannt.
Antwort zu den Punkten 2 bis 5 der Anfrage:
Zum Zweck der Überprüfung und Klärung dieser Fragen wurden bereits aufsichtsbehördliche Verfahren eingeleitet.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Nur die Österreichische Hochschüler/innenschaft-Bundesvertretung erhält jährlich zweckgebunden eine Subvention für bestimmte soziale Zwecke (vergünstigte Essen in Mensen, finanzielle Unterstützungen in sozialen Härtefällen) in Höhe von zuletzt € 573.000 für das Wirtschaftsjahr 2013/14. Die in der Anfrage ange-sprochenen Hochschüler/innenschaften an den Universitäten Graz und Wien erhalten demgegenüber keine Subventionen.
Zusätzlich erhält die Österreichische Hochschüler/innenschaft gemäß § 5 Abs. 2 HSG Mittel für den Verwaltungsaufwand in Höhe von 5% der Studierenden-beiträge - das sind ca. € 400.000, sowie die Abgeltung für vertragliche Leistungen für die Projekte „Finanzierung der Ausbildung von Anfänger/innentutorien“, „Maturant/innenberatung“ und „Studieren Probieren“. Einschließlich der gemäß § 5 HSG ebenfalls zu bezahlenden Miete für die Bundesvertretung erhält die Österreichische Hochschüler/innenschaft daher insgesamt rund € 1,5 Mio jährlich.
Antwort zu den Punkten 7 bis 9 der Anfrage:
Ja. Für die Subventionen an die Österreichische Hochschüler/innenschaft- Bundesvertretung existieren Richtlinien für die Gewährung von Subventionen für Studierendenmenüs und Richtlinien für die Gewährung von Unterstützungen durch die Österreichische Hochschüler/innenschaft. Diese Richtlinien enthalten auch Regelungen zur Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung, die vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft durchgeführt werden. Auch die sachliche und rechnerische Richtigkeit der zugewiesenen Mittel für den Verwaltungsaufwand und die vertraglichen Leistungen der oben er-wähnten Projekte werden durch Vorlage der Originalabrechnungsbelege und Berichte geprüft. Die Hochschüler/innenschaften als Körperschaften öffentlichen Rechts unterliegen zudem der Kontrolle des Rechnungshofes. Die Überprüfungen ergaben bislang stets eine widmungsgemäße Verwendung der zugewiesenen Mittel.