677/AB XXV. GP

Eingelangt am 17.04.2014
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BM für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 17. April 2014

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0058-IM/a/2014

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 714/J           betreffend „dem Verdacht der möglichen missbräuchlichen Verwendung von    Fördergeldern sowie der Pflichtbeiträge der österreichischen Studenten durch die Österreichische Hochschülerschaft an den Universitäten Graz und Wien“, welche die Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen am 20. Februar 2014 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft sind die   Angelegenheiten bezüglich des Wiener Akademikerballs und der Arbeitstagung der Deutschen Burschenschaft aus Medienberichten bekannt.


Antwort zu den Punkten 2 bis 5 der Anfrage:

 

Zum Zweck der Überprüfung und Klärung dieser Fragen wurden bereits          aufsichtsbehördliche Verfahren eingeleitet.

 

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Nur die Österreichische Hochschüler/innenschaft-Bundesvertretung erhält jährlich zweckgebunden eine Subvention für bestimmte soziale Zwecke (vergünstigte   Essen in Mensen, finanzielle Unterstützungen in sozialen Härtefällen) in Höhe von zuletzt € 573.000 für das Wirtschaftsjahr 2013/14. Die in der Anfrage ange-sprochenen Hochschüler/innenschaften an den Universitäten Graz und Wien    erhalten demgegenüber keine Subventionen.

 

Zusätzlich erhält die Österreichische Hochschüler/innenschaft gemäß § 5 Abs. 2 HSG Mittel für den Verwaltungsaufwand in Höhe von 5% der Studierenden-beiträge - das sind ca. € 400.000, sowie die Abgeltung für vertragliche Leistungen für die Projekte „Finanzierung der Ausbildung von Anfänger/innentutorien“, „Maturant/innenberatung“ und „Studieren Probieren“. Einschließlich der gemäß § 5 HSG ebenfalls zu bezahlenden Miete für die Bundesvertretung erhält die Österreichische Hochschüler/innenschaft daher insgesamt rund € 1,5 Mio jährlich.

 

 

Antwort zu den Punkten 7 bis 9 der Anfrage:

 

Ja. Für die Subventionen an die Österreichische Hochschüler/innenschaft-      Bundesvertretung existieren Richtlinien für die Gewährung von Subventionen für Studierendenmenüs und Richtlinien für die Gewährung von Unterstützungen durch die Österreichische Hochschüler/innenschaft. Diese Richtlinien enthalten auch Regelungen zur Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung, die vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft durchgeführt werden. Auch die sachliche und rechnerische Richtigkeit der zugewiesenen Mittel für den Verwaltungsaufwand und die vertraglichen Leistungen der oben er-wähnten Projekte werden durch Vorlage der Originalabrechnungsbelege und   Berichte geprüft. Die Hochschüler/innenschaften als Körperschaften öffentlichen Rechts unterliegen zudem der Kontrolle des Rechnungshofes. Die Überprüfungen ergaben bislang stets eine widmungsgemäße Verwendung der zugewiesenen   Mittel.