682/AB XXV. GP
Eingelangt am 17.04.2014
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BM für Verkehr, Information und Technologie
Anfragebeantwortung
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An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . April 2014
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Der Abgeordnete zum Nationalrat Dipl.-Ing. Deimek und weitere Abgeordnete haben am 17. Februar 2014 unter der Nr. 648/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Sprachkompetenz Dr. Andreas Staribacher gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 5:
Ø Seit wann ist Ihnen dieser Sachverhalt bekannt?
Ø Hat Dr. Staribacher bei Ihnen oder Ihrem Kabinett interveniert oder ist die Intervention direkt bei der Austro Control eingegangen?
Ø Welche Schritte werden Sie setzen, um diesen Sachverhalt aufzuklären?
Ø Welche Maßnahmen werden Sie in Richtung der Verantwortlichen im BMVIT und bei der Austro Control setzen?
Ø Welche Maßnahmen werden Sie setzen, damit künftig ähnliche Interventionen ausgeschlossen sind bzw. keinen Erfolg haben?
Mir sind keine Interventionen in dieser Sache bekannt. Die ACG entscheidet als Behörde erster Instanz in diesen Verfahren prinzipiell autonom. Rechtsgrundlage für diese Verfahren ist die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011, Anhang 1 (Teil-FCL), FCL.055 (Sprachkenntnisse) in Verbindung mit den ICAO Regelungen im ICAO-Doc. 9835.
Da das Verwaltungsverfahren aber noch nicht abgeschlossen ist, kann aus verfahrensrechtlichen Gründen keine weitere Auskunft erteilt werden.