683/AB XXV. GP

Eingelangt am 17.04.2014
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

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BMJ-Pr7000/0033-Pr 1/2014


Republik Österreich
der bundesminister für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

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E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 678/J-NR/2014

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Verschleppung der strafrechtlichen Verfolgung der Verantwortlichen der Gemeinde F.?“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Die erste Sachverhaltsdarstellung in dieser Causa langte am 25. November 2009 bei der Staatsanwaltschaft Leoben ein, der die weitere Führung des Ermittlungsverfahrens mit Note der Generalprokuratur vom 4. Februar 2010 aufgetragen wurde.

Zu 2 bis 6:

Das Ermittlungsverfahren wurde ursprünglich gegen unbekannte Täter (Verantwortliche der Gemeinde F.) geführt. Hinsichtlich zweier Personen wurde das Verfahren eingestellt; hingegen kam es bislang weder zu diversionellen Erledigungen noch zu einer Anklage. Derzeit wird das Ermittlungsverfahren gegen sechs namentlich bekannte Personen geführt.


Zu 7 und 8:

Ich ersuche um Verständnis, dass mir eine inhaltliche Beantwortung dieser Fragen nicht möglich ist, weil das nichtöffentliche (§ 12 StPO) Ermittlungsverfahren nach wie vor anhängig ist und durch die Bekanntgabe von Verfahrensdetails Persönlichkeitsrechte von Verfahrensbeteiligten verletzt und der Erfolg der Ermittlungen gefährdet werden könnten.

Zu 9:

Die zuständige Fachabteilung im Bundesministerium für Justiz rechnet mit einem Abschluss der Ermittlungen noch in diesem Jahr.

Zu 10 und 11:

Die betroffene Oberstaatsanwaltschaft und die betroffene Staatsanwaltschaft haben dem Bundesministerium für Justiz in regelmäßigen Abständen über den Fortgang des Verfahrens berichtet.

 

Wien,        . April 2014

 

 

 

Dr. Wolfgang Brandstetter