695/AB XXV. GP

Eingelangt am 18.04.2014
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BM für Bildung und Frauen

Anfragebeantwortung

                                                                                                             

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Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Wien, 14. April 2014

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 701/J-NR/2014 betreffend „Versteckte Diskriminierung in Kollektivverträgen“, die die Abg. Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen am 19. Februar 2014 an den Herrn Bundesminister für Verfassung und öffentlichen Dienst richteten, wird im Hinblick auf die Bundesministeriengesetz-Novelle 2014 wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 5:

Solange das Ziel „Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit – Gleichstellung der Frauen am Arbeitsmarkt“ nicht erreicht ist, müssen aus meiner Sicht auch Maßnahmen zur Zielerreichung Eingang in das Regierungsprogramm finden.

 

Der Kollektivvertrag ist eines der Instrumente zur Chancengleichheit, sodass die Prüfung und Beseitigung versteckter Diskriminierungen in den Kollektivverträgen als eine jener Maßnahmen aufgenommen wurden, die sich die Bundesregierung gemeinsam mit den Sozialpartnern im Zeitraum bis 2018 vorgenommen hat.

 

Die Verantwortung für die konkreten Schritte zur Beseitigung eventuell bestehender Diskriminierungen liegt bei den Sozialpartnern, doch werde ich selbstverständlich auch weiterhin alle Bemühungen unterstützen, die sich der Beseitigung von Ungleichbehandlung von Frauen und Männern annehmen.


Die vorangegangenen Gespräche mit den Sozialpartnern haben unter anderem dazu beigetragen, dass von den von mir im NAP Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt vorgeschlagenen 55 Maßnahmen 64% zur Gänze und weitere 25% teilweise umgesetzt wurden (Erhebungsstand vom August 2013).

 

Ich werde daher meinen konstruktiven Kontakt mit allen Sozialpartnern laufend weiterführen.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Gabriele Heinisch-Hosek eh.