7/AB XXV. GP

Eingelangt am 27.12.2013
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Petra Bayr, MA, Kolleginnen und Kollegen haben am 29. Oktober 2013 unter der ZI. 1/J-NR/2013 an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die Wahrung der Menschenrechte in Bahrain“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 4:

Der Fall Khalil Al-Marzouq wird vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufmerksam beobachtet. Herr Al-Marzouq wurde am 24. Oktober 2013 aus der Untersuchungshaft entlassen. Derzeit läuft ein Gerichtsverfahren gegen ihn, dessen Entwicklungen von der für Bahrain mitakkreditierten österreichischen Botschaft in Kuwait verfolgt werden.

Der österreichische Botschafter wurde beauftragt, beim bahrainischen Minister für Menschenrechte vorzusprechen, um die österreichischen Anliegen und Bedenken zur Menschenrechtssituation, insbesondere auch hinsichtlich der Protestbewegung, klar zu deponieren. Der Botschafter hat zudem die Bedenken Österreichs gegenüber dem bahrainischen Botschafter in Kuwait dargestellt. Um ein möglichst kohärentes Auftreten sicherzustellen, beraten wir - neben den bilateralen Aktivitäten - auch mit den EU-Partnern vor Ort über die Menschenrechtslage in Bahrain.

Österreich hat wiederholt die Möglichkeiten im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (VN) in Genf genützt, um die Menschenrechtslage in Bahrain zu thematisieren. So hat Österreich nicht nur im September 2013, sondern bereits im Februar 2013 in einer gemeinsamen Erklärung seine Sorge über die Lage in Bahrain in einer gemeinsamen Erklärung betont. Die bahrainische Regierung wurde aufgerufen, die Empfehlungen der unabhängigen Untersuchungskommission BICI umzusetzen. Dabei hat Österreich die Regierung auch zur vollen Zusammenarbeit mit dem Büro der VN-Hochkommissarin für Menschenrechte (OHCHR) sowie den Menschenrechts-Sonderberichterstattern und Vertragsorganen aufgefordert.

Im Mai 2012 hat Österreich im Rahmen der 13. Runde der Universellen Periodischen Menschenrechtsprüfung (UPR) gegenüber Bahrain Empfehlungen zur Verbesserung der Menschenrechtslage ausgesprochen. Dabei haben wir mehrere konkrete Forderungen formuliert, wie etwa die Abschaffung der Todesstrafe, die ernsthafte Verfolgung von Foltervorwürfen gegen die Sicherheitskräfte und die Aufhebung von Einschränkungen im Bereich der freien Meinungsäußerung.

Österreich wird auch in Zukunft alle bilateralen und multilateralen Kanäle benützen, um unsere Bedenken zur Menschenrechtslage anzusprechen. Im Rahmen des VN- Menschenrechtsrates werden wir uns in alle Bahrain betreffenden Prozesse, auch in Kooperation mit den EU-Partnern, aktiv einbringen. Hauptziel für uns ist hier vor allem die Zusammenarbeit Bahrains mit dem Büro der VN-Hochkommissarin für Menschenrechte sowie die Ermöglichung von Besuchen der relevanten Menschenrechts- Sonderberichterstatter in Bahrain.