707/AB XXV. GP

Eingelangt am 23.04.2014
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BM für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 22. April 2014

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0066-IM/a/2014

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 775/J           betreffend „Umsetzungsstand von im Mittelstandsbericht 2012 festgeschriebenen Maßnahmen“, welche die Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen am 24. Februar 2014 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 und 4 bis 6 der Anfrage:

 

Zur Umsetzung des Aktionsplans Unternehmertum 2020 sowie zur Schaffung   eines Umfelds, das Unternehmertum stärkt bzw. forciert, ist in Österreich bereits eine Vielzahl von Maßnahmen gesetzt worden:

 

Die staatliche Förderagentur Austria Wirtschaftsservice (aws) unterstützt die   Finanzierung von Wachstum und Innovation mit zinsgünstigen Krediten,          Zuschüssen, Garantien und Beratung. Um die Kreditlastigkeit in der Unter-nehmensfinanzierung abzuschwächen, wurde mit der Jungunternehmeroffensive ein Eigenkapitalschwerpunkt gesetzt. Über zwei einander ergänzende Fonds sind seit Jänner 2013 langfristig € 110 Mio. an Investitionskraft verfügbar: Der     Gründerfonds stellt jungen Unternehmen, die nicht ausreichend über Bankkredite verfügen, Kapital von insgesamt rund € 10 Mio. Euro pro Jahr bereit. Die        jeweilige Beteiligungshöhe bewegt sich in einer Bandbreite von € 100.000 bis zu € 1 Mio. Darüber hinaus werden über einen Business Angel Fund Mittel von insgesamt rund € 12 Mio. pro Jahr investiert. Dabei gilt, dass für jeden Euro, den private Investoren in junge Unternehmen investieren, ein weiterer Euro der    öffentlichen Hand investiert wird. Beide neuen Fonds sind bei der zum Bundes-ministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft ressortierenden aws  angedockt, die speziell für forschungs- und technologieorientierte Firmen in der Gründungs- und Frühphase noch eine zusätzliche Venture-Capital-Initiative     anbietet.

 

Diese Initiative ergänzt die bisher implementierten Programme zur Verbesserung der Finanzierung von Klein- und Mittelbetrieben (aws-Mittelstandsfonds, die   Venture Capital Initiative und die Cleantech Initiative) durch Bereitstellung von Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Mitteln und schließt damit eine           Finanzierungslücke in diesem Marktsegment.

 

Im Jahr 2014 soll der Zugang zu den aws-Angeboten noch unbürokratischer gestaltet werden, damit Unternehmen schneller zu ihrem Geld kommen. Der neue Online-Fördermanager erleichtert die Abwicklung und ermöglicht den      Antragsstellern, den Status ihres Antrags abzufragen. Zuletzt wurde bereits ein Drittel der beantragten Förderungen elektronisch eingereicht; dieser Anteil soll weiter gesteigert werden. Im Jahr 2014 ist weiters beabsichtigt, das Garantie-instrumentarium auszuweiten und den Zugang zu Garantien attraktiver zu ge-stalten, die europäischen Finanzinstrumente verstärkt zu nutzen und alternative Finanzierungsmodelle (Crowdfunding) zu forcieren.

 

Bei den ERP-Kleinkrediten (speziell für kleinere KMU werden hier zinsgünstige Kreditfinanzierungen angeboten) kam es zuletzt zu einer deutlichen Ausweitung von 671 geförderten KMU mit einem Kreditvolumen von € 35,3 Mio. im Jahr 2012 auf 795 geförderte KMU mit einem Kreditvolumen von € 39,4 Mio. im Jahr 2013.

 


Im Jahr 2013 wurde eine interministeriellen Arbeitsgruppe zur Umsetzung des Aktionsplans Unternehmertum 2020 auf nationaler Ebene eingerichtet: Ziel der Arbeitsgruppe ist es, sich auszutauschen und zu vernetzen, um die bestehenden Aktivitäten optimal aufeinander abzustimmen und Synergiepotenziale nutzen zu können. Der Fokus liegt auf den Schwerpunkten 1 ("Unternehmerische Bildung zur Förderung des Wachstums und der Gründung von Unternehmen") und 3 ("Rollenvorbilder und Erreichen einzelner Zielgruppen") des Aktionsplans, wobei als Zielgruppe die Altersgruppe der 10-19-Jährigen festgelegt wurde.

 

Im Schuljahr 2012/2013 startete das Projekt "Wiener Zukunftsschulen", in    dessen Rahmen die acht Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen angesprochen werden; insbesondere sollen Eigeninitiative und Unternehmergeist   gefördert werden. Das Projekt basiert auf einer Kooperation der Industriellenvereinigung, ihrer Wiener Regionalgruppe sowie des Wiener Stadtschulrates.

 

Das Programm JUNIOR erhöht nachweislich Gründungsneigung und Unter-nehmergeist, während der Unternehmerführerschein das theoretische Rüstzeug in Form von betriebs- und volkswirtschaftlichem Basiswissen vermittelt. Mit dem europaweit geplanten gemeinsamen Superzertifikat wird ein sinnvoller Schritt zur nachhaltigen Erhöhung von Gründungsbereitschaft und Beschäftigungsfähigkeit und somit zur Vermeidung von Jugendarbeitslosigkeit gesetzt. Die Idee eines gemeinsamen Superzertifikats Entrepreneurial Skills Pass als Kombination von JUNIOR und Unternehmerführerschein, wurde von der European Training     Foundations in die Vorauswahl der Best Practice Beispiele zum Thema            Entrepreneurship Education aufgenommen.

 

Da Unternehmergeist an allen Schnittstellen und somit auch in der Berufs- und Bildungsberatung relevant ist, werden ab dem Schuljahr 2013/2014 auch       Innovationscamps und Kreativitätsworkshops für Wirtschaftskammer-Berufs- und Bildungsberater durchgeführt.

 

Die Reform der Gewerbeordnung bringt im Bereich des Betriebsanlagenrechts  Vereinfachungen bei Auflagen und bessere Lösungen bei geringfügigen Ab-weichungen von Genehmigungsbescheiden. Das erleichtert Unternehmens-gründungen und Betriebsübergaben.


Die AMS-Lohnnebenkostenförderung für den ersten Mitarbeiter wurde ab 2014 unbefristet verlängert: Ein-Personen-Unternehmen, die ihren ersten Mitarbeiter aufnehmen, erhalten 25 Prozent des Bruttogehalts zurück; dies ist eine           wesentliche Unterstützung für EPU auf Wachstumskurs.

 

Um Jungunternehmern den Zugang zur Gesellschaftsform der GmbH zu er-leichtern und die österreichische GmbH international wettbewerbsfähiger zu   machen, wurde die GmbH reformiert. Ein Betrieb kann bereits mit einem Stammkapital von € 10.000 gegründet werden (davor waren es € 35.000). Neu-gründungen sind auch steuerlich begünstigt: so beträgt die Mindestkörperschaftssteuer € 500 für die ersten fünf Jahre, dann € 1.000 für die nächsten fünf Jahre. Erst nach zehn Jahren kommt die volle Mindestkörperschaftssteuer zum Tragen (€ 1.750). Diese neu gegründeten Betriebe müssen zudem ihr Stamm-kapital binnen zehn Jahren auf € 35.000 aufgestockt haben. Damit wurde gerade die Kapitalaufbringung in den ersten Jahren im Vergleich zur Rechtslage vor 1. Juli 2013 verbessert. Zusätzlich entfällt die Veröffentlichungspflicht in der Wiener Zeitung und für Ein-Personen-Gründungen mit Mustersatzung und Neu-gründungs-Förderungsgesetz-Begünstigung gibt es einen ermäßigten Notariatstarif.

 

Mit dem vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft herausgegebenen Business-Guide sollen die Chancen der Selbstständigkeit aufgezeigt und das öffentliche Bewusstsein dafür geschärft werden. Der Business Guide bietet einen gut strukturierten Überblick über die dichte Beratungs-landschaft und präsentiert die zahlreichen Gründerinitiativen in Österreich.

 

Damit sich Unternehmer tatsächlich mehr um ihr Unternehmen kümmern      können, ist auch einiges an Maßnahmen zu deren sozialer Absicherung umgesetzt worden:

·         Der gesetzliche Anspruch auf Krankengeld für Selbständige in Höhe von € 28 pro Tag besteht seit Anfang 2013 für Unternehmer mit weniger als 25 unselbständig Beschäftigten. Der Anspruch besteht ab der sechsten Woche nach  Beginn der Arbeitsunfähigkeit bis zu maximal 20 Wochen für ein- und dieselbe Krankheit.


·         Das Wochengeld für Unternehmerinnen wurde an die Zahlungen für Unselbständige angepasst: Seit Beginn 2013 erhalten Unternehmerinnen acht     Wochen vor und nach der Entbindung ein tägliches Wochengeld von € 50 statt bisher € 26,97. Zudem können sich Unternehmerinnen während des Wochengeldbezuges bei ruhender Erwerbstätigkeit von den Sozialversicherungsbeiträgen befreien lassen, wobei der Krankenversicherungsschutz vollständig aufrecht bleibt.

·         Zinsenfreie Versicherungsnachzahlung bis zum 3. Jahr nach Gründung seit 1.1.2014: Diese Maßnahme verhindert Liquiditätsengpässe und erleichtert  Investitionen.

·         Der SVA-Überbrückungsbeihilfefonds für EPU und KMU ermöglicht seit 1.1.2014 für Kleinverdiener einen Zuschuss zu den Pensions- und Krankenversicherungsbeiträgen.

 

Begonnen haben die Umsetzungsarbeiten bei folgenden im Regierungsprogramm vorgesehenen Maßnahmen:

-        verbesserte Fördervoraussetzungen im Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFÖG): schnellerer Zugang nach fünf statt 15 Jahren der letzten unternehmerischen Tätigkeit

-        Unternehmer brauchen eine zweite Chance: Gescheiterte unternehmerische Tätigkeit soll kein formales Ausschlusskriterium für eine Förderzusage sein.

-        Ausbau der Online Gewerbeanmeldung und der One-Stop-Agency in den 90 Gründerservicestellen der Wirtschaftskammer Österreich, um die Eintragung von Neugründungen ins Firmenbuch zu beschleunigen (Bürgerkartensignatur statt Beglaubigung,  Freigabe der elektronisch übermittelten Eintragung   weiter beim Firmenbuchgericht)

 

 

Antwort zu den Punkten 2 und 3 der Anfrage:

 

Dazu wird primär auf europäische und internationale Studien zurückgegriffen (Eurobarometer, SBA Fact Sheet, OECD-Studien), die auch die österreichische Situation berücksichtigen. Zudem werden auch auf rein österreichische Studien und Umfragen (z.B. der Jungen Wirtschaft, der WKÖ, etc.) herangezogen und somit bestehende Daten genutzt.


Antwort zu den Punkten 7 und 8 der Anfrage:

 

Der Umsetzungsprozess zur Strategie zum Lebensbegleitenden Lernen (LLL: 2020), der von der Bundesregierung im Juli 2011 beschlossen wurde, liegt in der gemeinsamen Verantwortung des Bundesministeriums für Bildung und Frauen, des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft und des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wobei die    Koordination vom Bundesministerium für Bildung und Frauen, Bereich Er-wachsenenbildung, übernommen wird. Als strategische Koordinationsgruppe für den gesamten LLL:2020 Prozess (d.h. nicht nur für Entrepreneurship Education) wurde eine Task Force, bestehend aus Vertretern der genannten Bundes-ministerien, eingesetzt.

 

"Unternehmerische Kompetenz" hat - als eine der vom Europäischen Rat und vom Europäischen Parlament empfohlenen acht Schlüsselkompetenzen - in der Strategie Querschnittsfunktion, d.h. alle Maßnahmen sind auch daran zu messen, ob sie eine (oder mehrere) der acht Schlüsselkompetenzen fördern.

 

Als konkreter Umsetzungsschritt zur Aktionslinie 2 – "Grundbildung und       Chancengerechtigkeit im Schul- und Erstausbildungswesen", der in den Prozess Eingang gefunden hat, kann das schulische Projekt "Junior" genannt werden.

 

Das Thema Entrepreneurship Education wird weiters im Rahmen der Aktionslinie 7 - "Förderung lernfreundlicher Arbeitsumgebungen" behandelt werden; die mit dieser Aktionslinie betraute Handlungsfeldgruppe wird heuer eingerichtet.

 

 

Antwort zu den Punkten 9 bis 11 der Anfrage:

 

Für die österreichische Wirtschaft ist Prävention wesentlich. Aus diesem Grund hat die WKÖ 2010 die Plattform "proFITNESS – gesunde Mitarbeiter gesundes Unternehmen" (www.profitnessaustria.at) gegründet. Zielsetzung von "proFITNESS“ ist es, ein Dach über alle schon derzeit bestehenden Initiativen und Maßnahmen zu bilden und besonders die Vorteile für kleine und mittlere Betriebe herauszuarbeiten. Unternehmen können sich zu den Themen Bewegung, Er-nährung und Entspannung Informationen einholen. Außerdem finden Besucher auf der Plattform wichtige Kontakte zum Thema.

 

Die Initiative "Burnon statt Burnout" ist Teil der Plattform "proFITNESS". Ziel dieses Schwerpunktes im Rahmen des gemeinsamen KMU-Aktionsprogrammes 2009/2010 des seinerzeitigen Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend und WKÖ war es, das Thema aus den beiden Blickpunkten "eigene      Betroffenheit" und "Sicht des Arbeitgebers" zu beleuchten. Dazu wurden         Materialien entwickelt, Informationsmaßnahmen gesetzt und Netzwerke aufgebaut, um Synergien zu nutzen. Das im Rahmen der Initiative "Burnon statt Burnout – Unternehmen beugen vor" aufgebaute Netzwerk für ein nachhaltiges österreichweites Serviceangebot zur Burnout-Prävention umfasst eine Zusammen-arbeit mit der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA), welche zum Thema Burnout-Prävention österreichweit regelmäßig Informationsveranstalt-ungen sowie ein stationäres Burnout-Präventionsprogramm und einen kosten-freien und anonymen Zugang zu den österreichweiten Kriseninterventionszentren anbietet. Die Publikation "Burnon statt Burnout – Unternehmen beugen vor"  wurde bereits neu aufgelegt (Erstauflage: 8.000, Nachdruck: 5.000) und wird nach wie vor von den Unternehmen nachgefragt.

 

 

Antwort zu den Punkten 12 bis 19 der Anfrage:

 

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes-ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft.