72/AB XXV. GP

Eingelangt am 20.01.2014
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0988-II/1/b/2013

 

Wien, am 16. Jänner 2014

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen haben am 20. November 2013 unter der Zahl 35/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Ausschreibungsverfahren Schubhaftzentrum Vordernberg“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Zwischen der Gemeinde Vordernberg und dem Bundesministerium für Inneres war zur Erbringung der vertraglich festgelegten Leistungen nicht das Eignungskriterium von
150 Mitarbeitern mit ÖZS-Basisausbildung vorgesehen, sondern die qualitative Eignung für die Erfüllung der normierten Aufgabenstellungen.

 

Zu Fragen 4 bis 11 und 13:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres, da die Ausschreibung durch die Gemeinde erfolgte.


Zu Frage 12:

Vom Bundesministerium für Inneres wurde erhoben, welche Kosten entstehen würden, wenn die in der Ausschreibung spezifizierten Leistungen selbst erbracht werden würden. Der erhobene Gesamtbetrag wurde als Obergrenze angenommen und wurde diese vom Auftraggeber im Zuge der Angebotslegung unterschritten.

 

Zu Frage 14:

Das Bundesministerium für Inneres hat, wie vertraglich vorgesehen, lediglich dem vom Auftragnehmer vorgelegten Ablaufkonzept zugestimmt aber nicht der Vergabe an die Firma G4S.

 

Zu Frage 15:

Das Bundesministerium für Inneres pflegt, bedingt durch seine gesetzlichen Aufgaben-stellungen, Kontakte mit privaten Sicherheitsunternehmen und somit auch mit der Firma G4S. Eine Beratung bzw. Information von G4S an das Bundesministerium für Inneres betreffend das Vergabeverfahren zwischen Bundesministerium für Inneres und dem Auftrag-nehmer hat jedenfalls nicht stattgefunden.

 

Zu Frage 16:

Als Investitionen des Vertragsnehmers sind insbesondere allradgetriebene Fahrzeuge, Soft- und Hardware, Gepäcksröntgengeräte, Metalldetektoren, Spezialmatratzen, Schneeräum-geräte, biometrisch gesicherte Aufbewahrungssysteme insbesondere Effektenverwahrung, Zutrittskontrolle des Auftragnehmers, Ausrüstungsgegenstände wie Kästen etc. Küchen-transportlogistik (Warmhaltebehälter), Bekleidung, Aus- und Fortbildung zu nennen. Die Beschaffung und Finanzierung obliegt dem Auftragnehmer.

 

Zu Frage 17:

Durch das eingeforderte und vorliegende Ablaufkonzeptes sowie der umfassenden Weisungsmöglichkeit des Bundesministeriums für Inneres für alle Aufgabenbereiche sind die erforderlichen Grundlagen gegeben.

 

Zu den Fragen 18 bis 20:

Das Bundesministerium für Inneres wird der Gemeinde Vordernberg - wie vertraglich vereinbart - für die erbrachten Leistungen einen monatlichen Betrag von maximal
€ 461.270,32 bezahlen.


 

Der Angebotspreis von G4S an die Gemeinde Vordernberg lag bei monatlich € 446.988,-- brutto, das sind netto € 372.490,--. Die voraussichtlichen Gesamtkosten der ausgelagerten Dienstleistungen werden bei laufender Vertragserfüllung unter Berücksichtigung einer Vertragsdauer von 15 Jahren errechnet.

 

Zu Frage 21:

Bezüglich des Vertrages „Vertrag über die Vergabe von Dienstleistungen“ sowie der ergänzenden „Klarstellung zum Vertrag über die Vergabe von Dienstleistungen im Schubhaftzentrum Vordernberg vom 12.04.2013“ wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 16/J vom 31. Oktober 2013 (11/AB XXV. GP) verwiesen.

 

Die weiteren Dokumente bzw. Unterlagen fallen nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.