729/AB XXV. GP
Eingelangt am 24.04.2014
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
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An die Zl. LE.4.2.4/0019-I/3/2014
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 23. APR. 2014
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und
Kollegen vom 24. Februar 2014, Nr. 742/J, betreffend Plastikteilchen
in Kosmetika, Lebensmitteln und deren Umweltverfügbarkeit
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen vom 24. Februar 2014, Nr. 742/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Einleitend darf darauf hingewiesen werden, dass die Koordinierung der amtlichen Lebensmittelüberwachung und die Regelungen für Kosmetikprodukte in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Gesundheit fallen.
Generell ist bezüglich Mikroplastik in der Umwelt Folgendes festzuhalten:
Mikroplastik wird einerseits gezielt kosmetischen Produkten, beispielsweise Zahnpasta oder Körperpeelings zugesetzt, um eine Reinigungswirkung zu erzielen. Auch beim Waschen von Textilien aus Kunstfasern können kleinste Teile abgerieben werden und ins Abwasser gelangen.
Die EU und ihre Mitgliedstaaten, somit auch Österreich, sind sich der Problematik von Plastikabfällen in der Umwelt bzw. Mikroplastik bewusst. Die neue Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie zielt darauf ab, für alle Meere bis zum Jahr 2020 einen „guten Umweltzustand“ zu erreichen. In der Richtlinie werden Abfälle im Meer als einer der bestimmenden Faktoren für den guten Umweltzustand ausgewiesen. Die Richtlinie beinhaltet Verpflichtungen auch für Binnenländer, da Nährstoffe, gefährliche Stoffe und Mikroabfälle unter anderem über die großen Flusssysteme in die Meere gelangen können. Das BMLFUW ist diesbezüglich mit seinen europäischen Partnern über die Flussgebietskommissionen in Kontakt.
Die Europäische Kommission hat zudem im Jahr 2013 in ihrem Grünbuch über „Plastikabfälle in der Umwelt“ festgehalten, dass die zunehmende Verwendung von Mikrokunststoffteilchen in Kosmetika Anlass zur Sorge bietet. Das Grünbuch weist auch darauf hin, dass sich Persistente Organische Schadstoffe wie beispielsweise DDT und polychloriertes Biphenyl (PCB) aus dem umgebenden Wasser an Kunststoffteilchen heften und über die Meeresfauna, die die Kunststoffe als Nahrung aufnimmt, in die Nahrungskette gelangen können. Zudem können laut Grünbuch konventionelle Kunststoffe beim Zerfall in den Meeren potenzielle Schadstoffe, wie etwa hormonell wirksame Weichmacher und Flammschutzmittel freigeben. Das BMLFUW setzt sich daher auf europäischer Ebene dafür ein, dass problematische Stoffe durch geeignetere Alternativen ersetzt werden, etwa durch die gezielte Nominierung derartiger Substanzen in das REACH-Zulassungsregime.
Weiters
hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Änderung der V
erpackungsrichtlinie vorgelegt: Demnach soll den Mitgliedstaaten die
Möglichkeit eingeräumt werden, Maßnahmen zur Reduktion von
(dünnen) „Plastiksackerln“ zu ergreifen. Bei einem runden
Tisch im Dezember 2013, bei dem auch VertreterInnen von
Nichtregierungsorganisationen und Wirtschaft teilgenommen haben, wurde für
Österreich folgende Position erarbeitet:
Zu Frage 2:
Es gibt derzeit bereits auf globaler und europäischer Ebene sowie auch in Österreich vereinzelt Untersuchungen zu dieser Thematik. In Österreich haben sich beispielsweise die Universität Wien und die Universität für Bodenkultur mit Plastikabfällen in der Umwelt bzw. Mikroplastik auseinandergesetzt. Jedoch gibt es laut ExpertInnen derzeit durchaus noch offene Fragen und Forschungsbedarf, beispielsweise bezüglich des genauen Verhaltens von Mikroplastik in der Umwelt, hinsichtlich Analysemethoden oder auch hinsichtlich genauer Stoffstromabschätzungen. Die EU hat in ihrer Forschungsinitiative „Oceans For Tomorrow“ einen Schwerpunkt auf die Bekämpfung der Meeresabfälle gelegt. Weiterer Forschungsbedarf für Österreich wird derzeit mit ExpertInnen erörtert.
Zu den Fragen 3 und 4:
Das Thema Mikroplastik in der Umwelt gibt global Anlass zur Besorgnis und wirft derzeit auch noch eine Reihe offener Fragen auf.
Initiativen, die von unterschiedlichen AkteurInnen auf europäische Ebene und auch in Österreich gesetzt wurden, gehen in die richtige Richtung, jedoch sind noch weitere Anstrengungen nötig. Ein vorsorgeorientiertes Handeln, etwa bei der Verwendung von Mikroplastikteilchen in Kosmetika, ist ein Gebot der Stunde. Hier ist insbesondere die Industrie gefordert.
Das BMLFUW arbeitet in der EU in verschiedenen Gremien, beispielsweise im Rahmen der Meerespolitik, betreffend Verpackungsabfall oder in der Chemikalienpolitik mit seinen europäischen Partnern zusammen, um geeignete Schritte betreffend Plastikabfälle in der Umwelt zu setzen.
In Österreich werden im Kampf gegen „Vermüllung“ der Umwelt seit Jahren seitens der Bundesländer im Rahmen ihrer Zuständigkeit im Frühjahr Flurreinigungsaktionen durchgeführt. Weiters fördert das BMLFUW diverse Vereine, welche unsere Berge und Seen sauber halten. Auch die Wirtschaft nimmt ihre Verantwortung wahr und betreibt über die Initiative „Reinwerfen statt Wegwerfen“ (www.reinwerfen.at) Bewusstseinsbildung und fördert Maßnahmen gegen „Vermüllung“.
Gesamteuropäisch muss verstärkt auf die Umsetzung von bestehenden Vorgaben des EU-Rechts, beispielsweise im Bereich der Abfallbehandlung, geachtet werden.
Nicht zuletzt hat es auch jeder Konsument und jede Konsumentin in der Hand, den Einkauf möglichst umweltgerecht zu gestalten und damit auch einen Einfluss auf die Produktgestaltung und das Angebot zu nehmen. Das BMLFUW trägt hier durch zahlreiche Initiativen und Kampagnen zur Bewusstseinsbildung bei und bietet konkrete Entscheidungshilfen an, beispielsweise durch das österreichische Umweltzeichen.
Der Bundesminister: